Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
Die vom Kläger in seinem Fahrzeug in der Tiefgarage seines Hauses zurückgelassenen elektronischen Geräte waren zufolge der Deckungserweiterung durch die Klausel E01063 weiterhin versichert. Die Aufbewahrung versicherter elektronischer Geräte in einem versperrten PKW in der Garage des Wohnhauses des Versicherungsnehmers in Österreich wird von einem durchschnittlich versierten Versicherungsnehmer keineswegs als risikoreicher angesehen werden als eine solche Aufbewahrung in einer sonstwo in Österreich oder im europäischen Ausland befindlichen Garage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124182Im RIS seit
26.09.2008Zuletzt aktualisiert am
22.10.2012