Norm: ABGB §871HbG §18 Abs6, Abs7
Rechtssatz: Geschäftsirrtum bei Räumungsvergleich Entscheidungstexte 7 Ra 212/96i Entscheidungstext OLG Wien 25.09.1996 7 Ra 212/96i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000241 Dokumentnummer JJR_19960925_OLG0009_0070RA00212_96I0000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §871 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 871 ABGB A Allgemeines zu § 871 ABGB B Arten des Irrtums I. Rechtsirrtum - Tatsachenirrtum II. Geschäftsirrtum - Motivirrtum siehe § 901 I ABGB III. Wesentlicher - unwesentlicher Irrtum IV. Gemeinsamer Irrtum C Rechtliche Erheblichkeit des Irrtums I. Vom Geschäftspartner veranlasster Irrtums II. Dem Partner offenbar auffallender Irrtum III. Rechtzeitig aufg... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 F
Rechtssatz: Der den Vertrag wegen listiger Irreführung Anfechtende hat die Voraussetzungen des Anfechtungsrechtes, der Gegner dessen Verlust durch Verzicht zu beweisen. Entscheidungstexte 8 Ob 2212/96v Entscheidungstext OGH 29.08.1996 8 Ob 2212/96v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103932... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §1063 B
Rechtssatz: Ein Irrtum über die Rückzahlungspflicht bei Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft betrifft, anders als ein Irrtum über den durch Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft und durch Steuergutschriften bestimmten Anteil des Kreditnehmers an den Rückzahlungsraten, nicht bloß den Erfolg der finanzierten Vermögensanlage, sondern den Kreditvertrag, wenn dem Anleger der Hausanteilschein nicht nur als eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIII
Rechtssatz: Der Irrtum ist wesentlich, wenn sich die Fehlvorstellung auf einen Hauptpunkt des Geschäftes bezieht, und unwesentlich, wenn der Irrtum sich auf einen Nebenpunkt bezieht. Entscheidungstexte 1 Ob 617/95 Entscheidungstext OGH 23.10.1995 1 Ob 617/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIABGB §871 CIIABGB §1061ABGB §1295 IIf7f
Rechtssatz: Den Verkäufer einer Liegenschaft trifft im allgemeinen keine Aufklärungspflicht über einen offenkundigen Mangel, noch muß ihm insoweit ein Irrtum des Käufers auffallen. Entscheidungstexte 1 Ob 1538/95 Entscheidungstext OGH 17.10.1995 1 Ob 1538/95 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 C1ABGB §871 DABGB §872
Rechtssatz: Es ist Sache des Irreführenden, darzulegen und zu beweisen, daß der Vertrag vom Irrenden auch dann geschlossen worden wäre, wenn er den Beklagten über den wahren Sachverhalt aufgeklärt hätte, somit seinem Fehlverhalten keine Relevanz zukäme. Wenn ihm dieser Beweis nicht gelingt, muß geprüft werden, ob der Geschäftsirrtum des Klägers ein unwesentlicher Irrtum in dem Sinn war, daß beide Vertragsp... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 FABGB §872ABGB §922ZPO §226 IIIBZPO §405 C
Rechtssatz: Auch im Falle echter Anspruchskonkurrenz (hier: Irrtum und Gewährleistung) kann der Kläger sich ausdrücklich auf einen Rechtsgrund (hier: § 872 ABGB) beschränken. Dem Gericht ist dann die Prüfung verwehrt, ob die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Preisminderung aus dem Titel der Gewährleistung vorliegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...