Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 7. 4. 1998 wurde dem Beklagten ein Landwirtschaftsbetrieb übergeben, der nach den getroffenen Feststellungen einen Verkehrswert von zumindest 920.000 EUR hatte. Die vom Übernehmer des Hofes übernommenen Verpflichtungen (vorbehaltene Wohnrechte; Pflegeleistungen; Verköstigungen) wurden von den Vorinstanzen mit 133.652 EUR bewertet. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren, den Übergabsvertrag wegen Geschäftsunfähigkeit des Klägers zum Vertragszeitpunk... mehr lesen...
Norm: ABGB §152ABGB §865
Rechtssatz: Die nach § 865 ABGB erforderliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters kann auch konkludent erklärt werden. Entscheidungstexte 8 ObA 68/04i Entscheidungstext OGH 16.07.2004 8 ObA 68/04i Veröff: SZ 2004/108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119181 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist selbständige Versicherungsagentin. Die am 23. 2. 1981 geborene Beklagte vermittelte von November 1998 bis April 1999 für die klagende Partei Lebensversicherungen und Pensionsvorsorgeversicherungen. Vor Beginn ihrer Tätigkeit besuchte die damals beschäftigungslose Beklagte mit Zustimmung ihrer obsorgeberechtigten Mutter am 10. und 11. 10. 1998 ein Seminar der klagenden Partei, für welches sie 1.950 S bezahlte. Im Seminar stellte es ein T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitnebenintervenient ist der Vater des Klägers. Er hat Ende Dezember 1991 in Vertretung (im Namen) des damals noch minderjährigen (am 10. September 1973 geborenen) Klägers bei der Beklagten einen Bausparvertrag abgeschlossen und in der Folge aus seinem eigenen Vermögen (durch Abbuchungen von seinem Konto) die Ansparraten gezahlt. Nach Ablauf des Vertrages Ende 1997 erwirkte der Zweitnebenintervenient bei der Beklagten die Überweisung des Sparguthabens au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Karl Ulrich Janovsky, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Fallmerayerstraße 12, als zu 20 E 184/98t des Bezirksgerichtes Innsbruck bestellter Zwangsverwalter von Liegenschaftsanteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die Zweitbeklagte sind Geschwister. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens nach ihrem Vater wurde am 22. 8. 1991 ein Erbübereinkommen geschlossen, in dem sich der Kläger seiner Mutter gegenüber zur Erbringung verschiedener Leistungen verpflichtete: Der Mutter wurde ein Wohnrecht an dem von ihr benützten Zimmer im ersten Stock eines Hauses bei freier Beheizung und Stromversorgung sowie ungehinderter Mitbenützung verschiedener Räume und aller Hausha... mehr lesen...
Norm: ABGB §865ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII5
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt die Tragweite bestimmter Willenserklärungen verstandesmäßig erfassen konnte oder ob ihr diese Fähigkeit durch eine die Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit ausschließende geistige Störung fehlte, ist eine typische Beurteilung des Einzelfalles. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die Revisionswerberin (als Zulassungsgrund und gleichzeitig als Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens) angebliche Verfahrensmängel erster Instanz rügt, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung ein vom Berufungsgericht verneinter Verfahrensmangel erster Instanz nicht mehr in der Revision geltend gemacht werden kann (MGA, ZPO15 ENr 36 ff zu § 503 mwN uva). Dieser Grundsatz ist nur dann unanwendbar,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. 9. 1996 schloss die Klägerin mit dem Beklagten einen Vertrag über die Zurverfügungstellung eines Mobiltelefonanschlusses zu einem monatlichen Grundentgelt sowie variablen Verbindungsentgelten. In der Folge stellte die Klägerin dem Beklagten die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen - Herstellung und Aufrechterhaltung von Gesprächsverbindungen - mit insgesamt S 88.529,60 für den Zeitraum 10/96 bis 3/97 in Rechnung. Weil der Beklagte keine Zahlungen lei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wechselgeschäftsfähigkeit ist nach dem Zeitpunkt der Abgabe der Wechselerklärungen zu beurteilen (3 Ob 565/84); dies gilt auch bei einem Blankowechsel (8 Ob 25/93 = ÖBA 1994, 566), weil bereits durch die Begebung des Wechselblanketts die Verpflichtung des Gebers begründet wird und lediglich ihre Wirksamkeit durch die vollständige Ausfüllung des Wechsels rechtlich bedingt wird. Mit der Einfügung des letzten unentbehrliche... mehr lesen...
Norm: ABGB §865WG Art7WG Art10
Rechtssatz: Die Wechselgeschäftsfähigkeit ist nach dem Zeitpunkt der Abgabe der Wechselerklärungen zu beurteilen (3 Ob 565/84); dies gilt auch bei einem Blankowechsel (8 Ob 25/93 = ÖBA 1994, 566). Anmerkung SW
Wechselgeschäftsfähigkeit Entscheidungstexte 8 Ob 231/02g Entscheidungstext OGH 28.11.2002 8 Ob 231/02g ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber meint, dass die Klärung der Frage, ob der Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses (§ 145 AußStrG, § 810 ABGB) konstitutive oder bloß deklarative Wirkung zukomme, von "elementarer Bedeutung für die Rechtssicherheit" sei; es liege wegen Fehlens einer Rechtsprechung bzw Vorliegens einer uneinheitlichen Rechtsprechung eine erhebliche Rechtsfrage iS des § 502 Abs 1 ZPO vor. Der Revisionswerber... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber meint, dass die Klärung der Frage, ob der Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses (§ 145 AußStrG, § 810 ABGB) konstitutive oder bloß deklarative Wirkung zukomme, von "elementarer Bedeutung für die Rechtssicherheit" sei; es liege wegen Fehlens einer Rechtsprechung bzw Vorliegens einer uneinheitlichen Rechtsprechung eine erhebliche Rechtsfrage iS des § 502 Abs 1 ZPO vor. Der Revisionswerber... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der vermeintliche Verfahrensmangel liegt nicht vor. Nach § 488 Abs 4 ZPO darf das Berufungsgericht, wenn es erwägt, von den Feststellungen des Erstgerichtes abzuweichen, nur dann von der neuerlichen Aufnahme eines in erster Instanz unmittelbar aufgenommenen Beweises Abstand nehmen und sich mit der Verlesung der Protokolle hierüber begnügen, wenn es vorher den Parteien bekanntgegeben hat, dass es gegen die Würdigung dieses B... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner gemäß § 532 Abs 1 ZPO beim Oberlandesgericht Innsbruck - welches im Vorprozess 8 Cg 9/98v des Landesgerichtes Innsbruck in zweiter und letzter Instanz entschieden hatte - am 29. 5. 2001 eingebrachten Nichtigkeitsklage begehrte der Kläger, die im Vorprozess gefällten Urteile als nichtig aufzuheben, das diesen Entscheidungen vorangegangene Verfahren für nichtig zu erklären und das im Vorprozess erhobene Klagebegehren zurückzuweisen. Aus einem Privatgutachten vo... mehr lesen...
Begründung: Mit der seit 16. September 1999 gerichtsanhängigen Klage begehrte die Klägerin die Feststellung, der zwischen der Erstbeklagten als Vermieterin einerseits und der Zweit- und dem Drittbeklagten (beide Schüler) als Mietern andererseits abgeschlossene Mietvertrag vom 6. 5. 1992 sei gegenüber der Klägerin und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum der Liegenschaft *****, wegen einer Vielzahl vermieterfeindlicher Bestimmungen rechtsunwirksam. Zweck des Vertrages sei es offenba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind auf Grund Schenkungsvertrags auf den Todesfall vom 27. April 1990 je zur Hälfte bücherliche Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Einfamilienhaus samt Garten (im Folgenden nur Haus). Die Geschenkgeberin unterfertigte am 20. Februar 1998 als Vermieterin einen schriftlichen Mietvertrag über das Haus mit dem Beklagten als Mieter für die Dauer eines Jahres, beginnend am 1. März 1998. Mit Beschluss vom 23. März 1998 wurde die Mut... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Mit Beschluss des erkennenden Senates vom 22. Mai 2002 wurde die außerordentliche Revision des Beklagten gegen das am 26. März 2002 zugestellte Berufungsurteil als verspätet zurückgewiesen, weil sie erst am 24. April 2002, also nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, zur Post gegeben worden war. Nunmehr hat der Beklagte eine "Sendebestätigung" vorgelegt, wonach das Rechtsmittel bereits am 23. April 2002, 18.17 Uhr, beim E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1992 verkauften Eheleute (im Folgenden 1. bücherliche Eigentümer) mit grundverkehrsbehördlich genehmigten, aber nie verbücherten Kaufvertrag (im Folgenden 1. Kaufvertrag) ein ihnen seit 1965 je zur Hälfte gehöriges näher bezeichnetes Grundstück (GSt) an Friedrich B*****. Im Winter 1992/1993 führte die klagende Partei Grundeigentümerversammlungen über die geplante Verlegung einer Erdgasleitung in diesem Bereich durch; die 1. bücherlichen Eigentümer teilten der kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb aufgrund des Kaufvertrags vom 5. 10. 1982 Eigentum an einer - aus mehreren Grundstücken bestehenden - Wiener Liegenschaft. Mit rechtskräftigem Bescheid vom 14. 6. 1995 ordnete die Stadt Wien die unentgeltliche Zurückstellung von Grundflächen - den nunmehrigen Teilstücken 2 und 4 der Liegenschaft der Klägerin ausgenommen bestimmte Teilflächen - an, die schon 1930 unentgeltlich an das öffentliche Gut abgetreten worden waren. Mit Kaufvertrag v... mehr lesen...
Begründung: Am 27. 2. 1990 wurde der damaligen Verwaltung des Hauses***** in ***** mitgeteilt, dass die Mieterin Friederike N***** mit 1. 4. 1990 die genannte Wohnung verlasse und ihre Mietrechte auf ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Enkel, die Erst- und Zweitantragsteller, und ihre Tochter, die Drittantragstellerin, übertrage. Die damalige Hausverwaltung nahm diesen Mietrechtseintritt zur Kenntnis. Zu diesem Zeitpunkt waren Erst- und Zweitantragsteller minderjährig. Eine pflegs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ad I.): Das Berufungsgericht wies als Durchlaufgericht die Revisionsbeantwortung der klagenden Partei als verspätet zurück, weil sie erst am 13. November 2001, somit nach der am 12. November 2001 abgelaufenen vierwöchigen Frist zur Erstattung der Revisionsbeantwortung (§ 507a Abs 1 ZPO) zur Post gegeben worden sei. Die klagende Partei wies in ihrem dagegen erhobenen Rekurs mit der Vorlage ihres Aufgabescheins nach, dass sie die Revisionsbeantwortung bereits am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erkrankte im Jahre 1998 an einem Gehirntumor, was dazu führte, dass der Klagevertreter spätestens im Jänner 1999 zu seinem Sachwalter bestellt wurde. Ab Herbst 1998 führte der Sohn des Klägers dessen Videothek interimistisch. Im Dezember 1998 vereinbarte er mit dem Beklagten, dass dieser 2.500 Videokassetten und 83 Regale zum Preis von S 300.000 kaufe, wobei der Kaufpreis in monatlichen Raten á S 15.000 zu leisten sei. Dabei wurde weiters vereinbart, ... mehr lesen...
Begründung: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Rechtliche Beurteilung Nach ständiger von der Lehre gebilligter Rechtsprechung sind Verträge von Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben und Kindern unter sieben Jahren gleichzusetzen sind, ohne Rücksicht auf ihren Inhalt absolut nichtig. Derartige Rechtshandlungen sind nicht genehmigungsfähig. Die Nichtigkeit kann daher auch dann nicht heilen,... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat am 9. 10. 1997 in dem nach seiner verstorbenen Gattin Ingeborg F***** durchgeführten Abhandlungsverfahren vor dem Nebenintervenienten Dr. G***** als Gerichtskommissär eine unbedingte Erbserklärung zu zwei Dritteln des Nachlasses abgegeben. In diesem Umfang wurde ihm auch der Nachlass rechtskräftig eingeantwortet. Am 12. 11. 1997 überwies der Gerichtskommissär das dem Erbteil des Klägers entsprechende Verlassenschaftsrealisat von S 264.869,24 auf das vom Kl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wohl hat der Zwangsverwalter gemäß § 109 Abs 2 EO alle zur ordnungsgemäßen und vorteilhaften wirtschaftlichen Benützung der ihm übergebenen Liegenschaft dienenden Veranstaltungen zu treffen, und ist gemäß Abs 3 dieser Gesetzesstelle kraft seiner Bestellung befugt, alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen und alle Klagen anzustrengen, welche zur Durchführung der Zwangsverwaltung erforderlich sind; diese Maßnahme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. 3. 1902 geborene Josef T***** hatte mit seiner Ehegattin Barbara Cäcilia T***** 13 Kinder, neben den 10 Klägern noch Hedwig S*****, Maria T***** und Karl T*****. Nach dem Tode seiner Gattin am 20. 4. 1995 wurde ihm deren Nachlass eingeantwortet. Mit Pflichtteilsübereinkommen vom 3. 4. 1997 verpflichtete er sich, den 13 Kindern eine pauschale Abfindung von je 135.000 S zu zahlen. Sowohl bei der Abgabe der Erbserklärung als auch beim Abschluss des Pflic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 865 ABGB sind Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben, unfähig, ein Versprechen zu machen oder es anzunehmen. Darüber hinaus lässt die Rechtsprechung (JBl 1977, 537; SZ 63/35 ua) auch eine durch Geisteskrankheit oder -schwäche bedingte vollkommene Unfähigkeit, die Tragweite eines bestimmten Geschäftes einzusehen, ausreichen, um dessen Ungültigkeit zu bejahen. Die Feststellungen, in welchem körperlich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 865 ABGB sind Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben, unfähig, ein Versprechen zu machen, hier also der bekämpften Grundstücksschenkung der Klägerin an den Beklagten. Gemäß Paragraph 865, ABGB sind Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben, unfähig, ein Versprechen zu machen, hier also der bekämpften Grundstücksschenkung der Klägerin an den Beklagten. § 865 ABGB interpretiert die Rech... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und die Zweitbeklagte sind Ehegatten. Die Drittbeklagte ist die Mutter des Erstbeklagten. Diese ist u. a. zu 121/553 Anteilen Miteigentümerin einer Innsbrucker Liegenschaft, auf der sich ein schon vor dem ersten Weltkrieg erbautes Wohnhaus mit insgesamt sechs selbständigen Wohnungen befindet. Mit diesen Anteilen ist untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 2 mit einer Nutzfläche von 112,58 m2 verbunden. Aufgrund der Pfandbestellungsurkunden vom 16. 8. 1... mehr lesen...