Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Arnulf N*****, vertreten durch Dr. Ernst Maiditsch M.B.L.-HSG Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee, vertreten durch Huainigg Dellacher & Partner Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Revision ist unzulässig. Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab. Rechtliche Beurteilung 1. Die Beurteilung konkludenter Willenserklärungen (hier: die Beendigung eines Vertragsverhältnisses) ist regelmäßig einzelfallbezogen (RIS-Justiz RS0109021 [T5, T6]; RS0014150 [T8]; RS0014158... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien unterfertigten am 17. 9. 2001 einen ausführlichen Kooperationsvertrag, nach dem die Klägerin der Beklagten Papiertaschen zum Weiterverkauf an Kunden liefern sollte. Der Vertrag enthält unter anderem folgende Bestimmungen: „5. Laufzeit 5.1 Die Laufzeit dieses Vertrags beträgt zunächst 5 Jahre, beginnend mit dem 17. September 2001. Nach Ablauf der Vertragszeit verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien wied... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 Abs1 FIEO §35 Ab
Rechtssatz: Durch Mietzinsvorschreibung trotz bereits wirksamer Aufkündigung und eingebrachtem Exekutionsantrag wird neues Mietverhältnis nicht begründet. Die mit der Räumung säumige Mieterin musste selbst davon ausgehen, Benützungsentgelt zahlen zu müssen. Entscheidungstexte 40 R 38/07w Entscheidungstext LG für ZRS Wien 13.03.2007 40 R 38/07w... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 Abs1 C1ABGB §863 Abs1 CVMRG §27 Abs3
Rechtssatz: Derjenige, der den stillschweigenden Verzicht eines anderen auf einen Rückforderungsanspruch als anspruchsvernichtend behauptet, muss die Umstände beweisen, die ihn redlicherweise einen Verzichtswillen des Erklärenden annehmen ließen. Entscheidungstexte 5 Ob 308/03k Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 308/03k ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 Abs1 BABGB §863 Abs1 FIABGB §1114ZPO §569
Rechtssatz: In § 1114 ABGB und § 569 ZPO wird ein Verhalten als Willenserklärung (des Vermieters) mit einem bestimmten Inhalt (Fortsetzung des Mietverhältnisses) gedeutet. Bei derartigen normierten Willenserklärungen müssen die Voraussetzungen für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts, u.a. die Geschäftsfähigkeit des (nicht) Erklärenden gegeben sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 Abs1 BCMR Art24HGB §362 Abs1
Rechtssatz: Der Absender hat nicht das Recht, durch seine Angabe einseitig den höheren Wert für maßgeblich zu erklären, es bedarf vielmehr einer Einigung mit dem Frachtführer. Macht daher der Absender vor Abschluss des Frachtvertrages eine Wertangabe, so liegt darin ein Angebot, das der Frachtführer nicht anzunehmen braucht. Zwar kann die Annahme des Angebotes zur Werterhöhung ausdrücklich oder konkl... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CI. ZPO §502 Abs1 HI2
Rechtssatz: Der Entscheidung, ob im Einzelfall Unentgeltlichkeit der Leistung als stillschweigend iSd § 863 ABGB vereinbart anzusehen ist, kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu und stellt keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar. Entscheidungstexte 6 Ob 168/99w Entscheidungstext OGH 29.03.2000 6 Ob 168/99w ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 Abs1 B
Rechtssatz: Eine schlüssige Zustimmung des Bestandgebers zu einem gesetzlich verbotenen Verhalten des Bestandnehmers (hier: Verwaltungsübertretung durch ungebührliche Lärmerregung ist nicht anzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 594/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 594/94 Veröff: SZ 67/138 European Ca... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 8.April 1982 hatten die Kläger von Josef und Irmengard O*** deren Gasthausunternehmen "Gasthof Kirchenwirt" in Attersee für die Zeit vom 1.April 1982 bis 31.Dezember 1982 gepachtet. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses begehrten die Kläger von den Verpächtern zu 2 C 76/83 des Bezirksgerichtes Frankenmarkt den Ersatz ihrer Aufwendungen auf das Pachtobjekt. Sie wurden in jenem Verfahren vom Beklagten vertreten. In der am 27.Juni 1983 eingebrach... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger kündigten dem Beklagten einen Mietvertrag über eine Wohnung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 30. Juni 1986 gerichtlich auf. Die Aufkündigung wurde für den Beklagten erstmals am 12. März 1986 hinterlegt. Auf Grund seines Antrages, in dem er vorbrachte, daß er zur Zeit der Hinterlegung von der Abgabestelle abwesend gewesen sei, wurde die Aufkündigung nochmals am 21. November 1986 zugestellt. Die Kläger machen als Kündigungsgrund geltend, daß der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 12. September 1979 bei der beklagten Partei als stellvertretender Geschäftsführer im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Sein Dienstort war Wien; er bezog ein Monatsgehalt von 28.000 S brutto und ein monatliches Spesenpauschale von 2.000 S. Mit schriftlichem Dienstvertrag vom 1. Juli 1984 vereinbarten die Streitteile in einer Zusatzvereinbarung unter anderem auch die Zahlung einer Betriebsergebnisprämie an den Kläger mit Fälligkeit nach End... mehr lesen...