Begründung: Die Kläger sind jeweils Wohnungseigentümer des Hauses Block C mit der Adresse ***** in I*****. Die gesamte Liegenschaft EZ 1491 GB ***** besteht aus drei Wohnhäusern, nämlich dem Block A *****, dem Block B ***** und Block C *****. Die Beklagte war Alleineigentümerin der Liegenschaft, hat in den 1970er Jahren die Wohnhäuser auf der Liegenschaft als Bauträgerin errichtet und an die Käufer der Wohnungseigentumseinheiten verkauft. Ihr selbst verblieben noch insgesamt 34 Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Beklagten ließ 1994 als Bauträgerin in Wien ein Gebäude errichten und hat in der Folge Eigentumswohnungen daraus abverkauft. Der Erstnebenintervenient war der von der Rechtsvorgängerin der Beklagten beauftragte Architekt und Bauleiter; in deren Auftrag verrichteten der Zweitnebenintervenient die Spenglerarbeiten und die Drittnebenintervenientin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertnebenintervenientin ist, die Zimmerman... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten erwarben im Jahr 1996 je zur Hälfte eine Liegenschaft. Im Kaufvertrag hatten die Vertragspartner vereinbart, dass die Verkäufer für eine bestimmte Beschaffenheit und Verwendbarkeit des Kaufgegenstands keine Gewähr leisten, dass sie jedoch für das Bestehen einer rechtskräftigen Bau- und Benützungsbewilligung für die errichteten Baulichkeiten haften. Im Sommer 1998 stellten die Beklagten fest, dass keine Benützungsbewilligung vorliegt. Sie strengten daraufhin... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte errichtete für die Klägerin und deren damaligen Ehemann Rudolf K***** ein Wohnblockhaus, das 1994 übergeben wurde. Die Klägerin und Rudolf K*****, die die Errichtung des Kellergeschosses und den Innenausbau selbst zu besorgen hatten, bezahlten den gesamten vereinbarten Werklohn. Seit ihrer 1998 erfolgten Ehescheidung ist die Klägerin auf Grund der vorgenommenen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse Alleineigentümerin des... mehr lesen...
Begründung: Auf einer Liegenschaft im Land Salzburg war die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage geplant. Deshalb beantragten ihre damaligen Miteigentümer am 2. 5. 1993 die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung der Oberflächen- und Dachwässer. Die Wasserrechtsbehörde erster Instanz bewilligte mit Bescheid vom 25. 5. 1993 die Errichtung und den Betrieb "einer Retentionsanlage zur Sammlung und anschließenden Beseitigung der bei den geplanten Wohnobjekten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der beklagten Partei mit Kaufvertrag vom 10./25. 8. 1993 130/2456tel Anteile der Liegenschaft EZ ***** GB *****, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung top 20 erworben. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat zwischen September 1994 und Mai 1999 mehrfach von der Beklagten eine Behebung von Mängeln des Bauwerks begehrt, wobei im Oktober 1998 eine Ersatzvornahme angedroht wurde. Unter Übermittlung eines Kostenvoranschlages einer Drittfirma ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wohnungseigentümer der Wohnungen top Nr 2 und 12 sowie zusammen mit seiner Gattin Miteigentümer von 40/2061 Anteilen (verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an der Wohnung top Nr 23) an der Liegenschaft*****. Die Wohnung Nr 2 hat der Kläger von der Beklagten direkt gekauft, die Wohnung top Nr 12 und 23 von früheren Eigentümern, von denen er sich Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen die Beklagte abtreten ließ. Die Eigen... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und ihr mitbeklagter Ehegatte - ihm gegenüber ist das im ersten Rechtsgang ergangene klagestattgebende Urteil bereits rechtskräftig - verkauften den beiden Klägern eine Liegenschaft mit einem darauf errichteten Wohnhaus samt einem ohne baubehördliche Bewilligung errichteten Rohbau. Im zweiten Rechtsgang gaben die Vorinstanzen dem Klagebegehren auf Ersatz des erforderlichen Aufwands für diverse, zur Erreichung einer baubehördlichen Bewilligung erforderliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger, d.h. der im Zuge des Verfahrens verstorbene frühere Erstkläger Roland P***** und die Zweitklägerin, beauftragten den Beklagten mit der Planung und Bauaufsicht für ein Einfamilienhaus; sie begehren als Schadenersatz aus Planungsfehlern und unzureichender Bauaufsicht zuletzt nach Klagseinschränkungen S 215.800,-- sA. Der Beklagte wendete ein, er sei nicht Auftragnehmer der Kläger gewesen; jedenfalls habe er seine Tätigkeit fehlerfrei erbracht. Er... mehr lesen...
Norm: ABGB §848AHG §1 C3dnö FLG §17 Abs5
Rechtssatz: Eine zwischen mehreren Landwirten bestehende Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts kann im Zusammenlegungsverfahren nur im Wege einer Antragstellung nach § 17 Abs 5 nö FLG berücksichtigt werden. Wird ein derartiger Antrag unvertretbarerweise übergangen, oder werden die Landwirte trotz Unkenntnis des Gesetzes über die mögliche Antragstellung nicht belehrt, so kann Amtshaftung eintreten. Der ... mehr lesen...
Begründung: Im Raum Gerasdorf ist seit dem Jahre 1984 ein Zusammenlegungsverfahren nach dem NÖ Flurverfassungs-Landesgesetz 1975 (FLG) anhängig. Die Kläger sind unter anderem grundbücherliche Eigentümer von Grundstücken im Zusammenlegungsgebiet. Sie bewirtschaften ihre Grundstücke als einheitlichen Betrieb und haben in den Jahren 1968 bis 1975 mit anderen Grundeigentümern „Nutzungstäusche“ durchgeführt, die den Zweck hatten, ein geschlossenes Gebiet zu schaffen, das von den Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 21/64-Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, auf welcher sich zwei Bauobjekte befinden, deren Feuermauer bis an die Grenze der unmittelbar benachbarten Liegenschaft der erstbeklagten Partei reicht. Die übrigen 43/64-Anteile der Liegenschaft, die im Miteigentum des Klägers steht, sind Eigentum einer - anderen - natürlichen Person. Zwischen den Miteigentümern wurde eine reale Nutzungs- und Verwendungsaufteilung getroffen, wonach dem Kläger ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat am 17.2.1994 vom Beklagten um S 6,065.000,- die im zweiten Stock des Hauses ***** gelegene Wohnung top 4 - 5 gekauft und diese Wohnung im Juni 1994 übergeben erhalten. Sie erwarb dazu 17/100 Anteile an der Liegenschaft EZ ***** und soll Wohnungseigentümerin werden, doch ist das zugesagte Wohnungseigentum - wie die Parteien im Revisionsverfahren übereinstimmend vorbrachten - noch nicht verbüchert. Zur Wohnung der Klägerin gehört eine Terrasse, die ü... mehr lesen...
Norm: ABGB §848ABGB §890ABGB §892
Rechtssatz: Leistungen, die ihrer Natur nach alle Mitgläubiger befriedigen (Räumung, Unterlassung, Wiederherstellung des früheren Zustandes oder Abgabe von Erklärungen) kann jeder einzelne Mitgläubiger (Miteigentümer) auch ohne Sicherstellung nach Art des § 890 ABGB geltend machen. Entscheidungstexte 4 Ob 568/94 Entscheidungstext OGH 06.12.1994 4 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin Dr. Hanna K*****, die Gattin des Zweitklägers Roswitha E*****, Helmut H***** und Dkfm. Hermann H***** waren zusammen mit anderen Personen Erben nach dem am 23. Dezember 1981 verstorbenen Hermann H***** sen. Nachdem sich die erblasserische Witwe Johanna H***** bereit erklärt hatte, auf einen Großteil ihres Erbes zu verzichten, schlossen die vier oben genannten Personen am 30. November 1984 einen Teilerbteilungsvertrag. Übereinstimmender Vertragsz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte mit einer im März 1986 eingebrachten Klage die Feststellung, der Beklagte müsse ihr einen Ablösebetrag von 60.000 S ersetzen, falls sie in einem anderen Rechtsstreit zur Rückzahlung des bei einer Bank aufgenommenen Darlehens verhalten werde. Nach Verurteilung zur Rückzahlung des Darlehens änderte sie ihr Begehren auf Zahlung von 60.000 S sA ab, wobei der diese Klagsänderung ankündigende Schriftsatz gemäß dem Protokoll über die nächste Tagsa... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte G*** BAU- UND W*** errichtete auf der ihr gehörenden Liegenschaft EZ 834 KG Siebenhirten in den Jahren 1979 bis 1982 mit Hilfe von Mitteln der Wohnbauförderung 1968 die aus 32 Reihenhäusern und einer Sammelgarage bestehende Wohnhausanlage Wien 23.,Akaziengasse 59-73. Die Kläger sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Reihenhäuser 1-5, 8-17 und 19-31. Die Mit- und Wohnungseigentümer der Reihenhäuser 6, 7, 18 und 32 haben sich an dem gegenständlichen Verfah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien führten als Unternehmer Bauarbeiten zur Errichtung eines Gebäudes auf einer im Miteigentum mehrerer Personen stehenden Liegenschaft aus. Der Auftrag hiezu wurde ihnen von den "Bauherrn, vertreten durch (es folgt der Namen der klagenden Partei)" erteilt. Die klagende Partei ist selbst Eigentümerin von Anteilen an der Liegenschaft, auf der das Gebäude errichtet wurde; auf Grund der Verfahrensergebnisse kann als unbestritten angenommen werd... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1647 KG Rieden, auf der von der beklagten Partei in den Jahren 1977 und 1978 als Wohnungseigentumsorganisator die Wohnanlage Bregenz, Landstraße 14, errichtet wurde, die klagenden Parteien haben ihre Miteigentumsanteile mit Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen von der beklagten Partei erworben; sie stellen die Mehrheit der Miteigentümer dar. Mit der am 9. Mai 1986 beim Erstgericht erhobenen Kla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist mit 14.300/717.900-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 10.805 KG Dornbirn, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top.Nr. 19 des Hauses Eisengasse 18 verbunden ist. Seit 5. Dezember 1973 ist der Kläger von den Miteigentümern gewählter Hausverwalter. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus mehreren Wohn- und Geschäftseinheiten, die in den Jahren 1971 und 1972 bezugsfertig an die Wohnungseigentümer übergeben worden sind. D... mehr lesen...
Norm: ABGB §848ABGB §889ABGB §890
Rechtssatz: Aus einer ursprünglichen in Benützung gegebenen unteilbaren Sache iSd § 890 ABGB kann durch nachträgliche Teilung nicht eine teilbare Sache iSd § 889 ABGB werden, wenn dadurch die Rechtsstellung des Benützers in irgend einer Weise verschlechtert würde. Entscheidungstexte 3 Ob 521/86 Entscheidungstext OGH 30.04.1986 3 Ob 521/86 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §848ABGB §889ABGB §890
Rechtssatz: § 848 ABGB sagt nichts darüber aus, ob die Rechte des Dritten gegenüber der Gemeinschaft Teilforderungen oder Solidarforderungen sind. Entscheidungstexte 3 Ob 521/86 Entscheidungstext OGH 30.04.1986 3 Ob 521/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0013876 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 117 KG St.Georgen am Längsee stand ursprünglich im Alleineigentum des Beklagten. Der Beklagte hat auf dieser Liegenschaft, die aus den Grundstücken 462/6 und 462/7 besteht, auf Grund der Baubewilligung des Bürgermeisters der Ortsgemeinde St.Georgen am Längsee vom 20.9.1973 das Wohnhaus St.Georgen am Längsee 46 mit 8 Wohneinheiten errichtet. Miteigentümer dieser Liegenschaft mitsamt dem darauf errichteten Wohnhaus sind nunmehr der Drittkläge... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 20.November 1979 gründeten die Firma Bauunternehmung C KG, die Firma F Baugesellschaft m.b.H., Filiale Steyr (im folgenden nur Firma F) und die Firma Bau-Aktiengesellschaft G eine Arbeitsgemeinschaft, mit deren Geschäftsführung die beiden erstgenannten Firmen betraut wurden. Zum Bauleiter wurde Ing.Josef H, ein Angestellter der Firma F, bestellt. Die Arbeitsgemeinschaft übernahm die Bauarbeiten auf dem Werksgelände der Firma BMW I Ges.m.b.H. (im folgenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zunächst am 29.8.1980 eingebrachte Klagsschrift war nach den Verbesserungsaufträgen vom 2.9.1980, 20.1.1982, 16.7.1982 und 1.9.1982 vom Rechtsvertreter der Kläger, die behaupteten, die Mehrheit der Miteigentümer der Liegenschaft EZ 5807 in der Katastralgemeinde Brigittenau vorzustellen, am 19.1.1982, 15.7.1982, 31.8.1982 und zuletzt am 24.9.1982 wieder vorgelegt worden. Die Kläger begehrten von der Erstbeklagten als Bauträger und Organisator und der Zweitbek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist mit 14.300/717.900-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 10.805 KG Dornbirn, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top.Nr. 19 des Hauses Eisengasse 18 verbunden ist. Seit 5.Dezember 1973 ist der Kläger von den Miteigentümern gewählter Hausverwalter. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus mehreren Wohn- und Geschäftseinheiten, die in den Jahren 1971 und 1972 bezugsfertig an die Wohnungseigtentümer übergeben worden sind. Die... mehr lesen...