RS OGH 1986/4/30 3Ob521/86

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Veröffentlicht am 30.04.1986
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Rechtssatz

§ 848 ABGB sagt nichts darüber aus, ob die Rechte des Dritten gegenüber der Gemeinschaft Teilforderungen oder Solidarforderungen sind.Paragraph 848, ABGB sagt nichts darüber aus, ob die Rechte des Dritten gegenüber der Gemeinschaft Teilforderungen oder Solidarforderungen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0013876

Dokumentnummer

JJR_19860430_OGH0002_0030OB00521_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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