Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art144KOZPOArbeitsvertragsrechts-AnpassungsGABGBStGB VfGG §7 Abs2, §35 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdABGB ZPO §86a VfGG §7 Abs2, §35 Abs1 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrG VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 137 heute B-VG Art. 137 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 137 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Palais Fanto Verwaltungsgesellschaft m.b.H, welche Miteigentümerin der Liegenschaft in 1040 Wien, Argentinierstraße 42, EZ 35, KG Wieden, ist. Mit ihrem Anteil an dieser Liegenschaft ist das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden. Die übrigen Miteigentümer sind eine weitere Gesellschaft m.b.H als Mehrheitseigentümerin sowie andere Miteigentümer, mit deren Anteilen an der Lie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der P F Verwaltungsgesellschaft mbH, welche Miteigentümerin der Liegenschaft in ... Wien, ..., ist. Mit ihrem Anteil an dieser Liegenschaft ist das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden. Die übrigen Miteigentümer sind eine weitere Gesellschaft mbH als Mehrheitseigentümerin sowie andere Miteigentümer, mit deren Anteilen an der Liegenschaft das Wohnungseigentum an bestimmten W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Beschwerdeführer ist Miteigentümer der Liegenschaft in 1040 Wien, Argentinierstraße 42, EZ 35, KG Wieden. Mit seinem Anteil an dieser Liegenschaft ist das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden. Die übrigen Miteigentümer sind eine Gesellschaft mbH als Mehrheitseigentümerin sowie weitere Miteigentümer, mit deren Anteilen an der Liegenschaft das Wohnungseigentum an bestimmten Wohnungen verbunden ist. Die Mehrheitseigentümerin der Lie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Die Beschwerdeführerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft in 1040 Wien, Argentinierstraße 42, EZ 35, KG Wieden. Mit ihrem Anteil an dieser Liegenschaft ist das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden. Die übrigen Miteigentümer sind eine Gesellschaft mbH als Mehrheitseigentümerin sowie weitere Miteigentümer, mit deren Anteilen an der Liegenschaft das Wohnungseigentum an bestimmten Wohnungen verbunden ist. Die Mehrheitseigentümerin der ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktWohnungseigentumsG 1975 §1Wr BauO 1930 §129 ABGB §825 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B44/88 eine Beschwerde gegen den Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 22. September 1987 anhängig, mit welchem H K gemäß §§4 Abs1 und 5 des Schischulgesetzes, LGBl. für Vorarlberg Nr. 39/1984, die Bewilligung zur Führung der Schischule Mellau mit dem Standort/Schischulgebiet Mellau in der Gemeinde Mellau erteilt wurde. Der diesem Bescheid zugrundeliegende Antrag wurde von H K direkt bei der Vorarlberge... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7050 Schischule
Norm: B-VG Art18 Abs1 B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung / GesetzMRK Art11ABGB §§825 ffABGB §§830 ffVlbg SchischulG §4Vlbg SchischulG §5Vlbg SchischulG §7Vlbg SchischulG §8Vlbg SchischulG §9 ABGB §1175 B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geä... mehr lesen...