Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Wilhelm Schuster, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F*****,... mehr lesen...
Begründung: J***** G***** ist am 10. 6. 2009 verstorben. Er hinterließ 4 volljährige eheliche Kinder, von denen 3 jeweils Pflichtteilsverzichtserklärungen abgaben. Das vierte dieser Kinder, F***** G*****, erklärte sich am 7. 7. 2009 aufgrund testamentarischer Erbfolge bedingt als Erbe zum gesamten Nachlass. Am 8. 7. 2009 erließ der Gerichtskommissär das Edikt zur Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger, bereits am 7. 7. 2009 war ein Inventar erstellt worden; dieses weist an Aktiva... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war testamentarischer Alleinerbe seiner am 13. 9. 2001 verstorbenen Großmutter. Im Verlassenschaftsverfahren wurde der Nebenintervenient zum Gerichtskommissär bestellt. Nach Erhebung der Vermögenswerte durch seine Substitutin wurde am 23. 6. 2003 das Inventar errichtet, in das ein Wertpapierdepot mit einem Betrag von 27.180 EUR aufgenommen wurde. Depotinhaber war aber nicht die Erblasserin, wie aus dem dem Inventar beigelegten Depotauszug eindeutig ersichtlich... mehr lesen...
Begründung: Der am 22. 11. 2005 verstorbene Erblasser hinterließ seine beiden Söhne Ing. J***** und Mag. K*****. In seinem Testament vom 3. 11. 1995 hatte er seinen Sohn K***** sowie dessen Söhne M***** und E***** zu den Erben seines Vermögens bestimmt und die Enterbung seines Sohnes J***** angeordnet. Letzterer sei gegen ihn mit einer falschen und verleumderischen Strafanzeige vorgegangen. In der Folge wurde der enterbte Sohn (ua) wegen des gegen seinen Vater gerichteten, mit Freih... mehr lesen...
Begründung: Die am 24. 4. 2001 verstorbene Erblasserin hinterließ ein am 16. 6. 1994 verfasstes Testament, in welchem sie ihren Sohn Johannes G***** zu ihrem Alleinerben bestimmte und das auch ihre weiteren drei Kinder betreffende letztwillige Anordnungen enthält. Das Erstgericht nahm mit Beschluss vom 22. 8. 2001 die aufgrund dieses Testaments zum gesamten Nachlass abgegebene bedingte Erbserklärung des Johannes G***** (in der Folge: Erbe) an und überließ ihm die Besorgung und Verwa... mehr lesen...
Begründung: I. Das Erstgericht hat ein Teilbegehren der Klägerin von 17.892,01 EUR (Gesamtklagebegehren: 246.637,56 EUR) samt 4 % Zinsen seit 10. 12. 2003 abgewiesen. Diese Abweisung ist infolge Nichtanfechtung durch die Klägerin in Rechtskraft erwachsen. Die Klägerin strebt nunmehr in ihrem Rekurs (wiederum) die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von 246.637,56 EUR samt 4 % Zinsen seit 10. 12. 2003 an. Hinsichtlich des rechtskräftig abgewiesenen Teilbegehrens ist ihr Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: Der am 30. 8. 2004 verstorbene Erblasser ist der Vater der Kläger und des von ihm testamentarisch als Alleinerben eingesetzten Beklagten. Der Erblasser ordnete im Testament weiters an, dass die Kläger für die geleisteten Arbeiten mit je 7.000 EUR bedacht werden sollten. Im Verlassenschaftsverfahren gab der Beklagte eine Erbantrittserklärung ab, die Kläger stellten Pflichtteilsansprüche. Das Verlassenschaftsgericht übertrug dem Beklagten die Verwaltung des Nachlasses. De... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Verlassenschaftssache des am 8. November 2003 verstorbenen J***** F***** über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Noterbin S***** B*****, vertreten durch Dax & Partner Rechtsanwälte GmbH in Eisenstadt, ... mehr lesen...
Begründung: Dem Beklagten wurde als testamentarischem Alleinerben der Nachlass seines Vaters eingeantwortet. Seine Tochter, die Klägerin, setzte der Erblasser unter Anrechnung aller Schenkungen und sonstigen Vorempfänge auf den Pflichtteil. Die Klägerin begehrt die Zahlung ihres Pflichtteils in Höhe des Klagsbetrags. Das Erstgericht gab der Klage mit 66.384,62 EUR sA statt und wies das Mehrbegehren von 46.915,38 EUR sA ab. Das Berufungsge... mehr lesen...
Begründung: Am 9. Dezember 2003 verstarb die Großmutter der Beklagten, die eine ihrer Töchter, die Mutter der Beklagten, zur Alleinerbin eingesetzt hatte. Das Testament wurde am 4. Februar 2004 kundgemacht. Bereits mit Übergabsvertrag vom 27. November 2003 hatte die Erblasserin der Beklagten eine bestimmte Liegenschaft geschenkt. Die Mutter der Beklagten gab eine unbedingte Erbserklärung ab, ihr wurde die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen, dieser war überschuldet.... mehr lesen...
Begründung: Am 21. 3. 2006 verstarb die Erblasserin G***** S*****. Bei der Todfallsaufnahme konnten keine Aktiva erhoben werden. Sie hinterließ ihren Ehegatten F***** S***** sowie drei eheliche Kinder, nämlich F***** S***** jun, M***** S***** M***** und die Beklagte, sowie zwei uneheliche Kinder, nämlich die Klägerin und I***** H*****. In ihrem Testament vom 27. 11. 2008 hatte die Erblasserin ihren Ehegatten zum Alleinerben eingesetzt und verfügt, dass sich die Pflichtteilsberecht... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger räumte mit Dienstbarkeitsvertrag vom 17. 10. 1989 seiner damaligen Ehefrau sowie der Beklagten, seiner Tochter, auf einer in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft ein Wohnrecht ein. Weiters wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der beiden im Grundbuch eingetragen. Mit der nunmehrigen Klage begehrt er die Löschung dieser Rechte gegenüber der Beklagten mit der
Begründung: , es habe sich dabei um Scheingeschäfte gehandelt, um die Liegenschaft im... mehr lesen...
Begründung: Der am 1. 7. 2007 verstorbene Erblasser hinterließ aus erster Ehe die Tochter Friederike G***** und aus zweiter Ehe die erbl. Witwe sowie den Sohn Christian W*****. Mit Testament vom 13. 9. 1998 hatte er die erbl. Witwe zur Alleinerbin eingesetzt, die am 2. 8. 2007 die unbedingte Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass abgab. Die beiden Kinder wurden vom Gerichtskommissär Dr. Rainer Tempfer, öffentlicher Notar in Wien, am 3. 8. 2007 vom Verlassenschaftsverfahren durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sachverhalt: Gottlieb S***** war der Vater der beiden Beklagten und hat am 8. Juli 2003 die Klägerin, seine langjährige Lebensgefährtin, geheiratet. Am 19. Juli 2003 verstarb er nach langer Erkrankung. Wenige Tage vor seinem Ableben, am 14. Juli 2003, verfasste er folgendes Testament: „1.) Alle meine bisherigen letztwilligen Anordnungen hebe ich hiemit auf. 2.) Als Erben meines gesamten Vermögens setze ich meine Kinder [die beiden Beklagten] zu gleichen Teile... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist das einzige Kind des am 20. 8. 1993 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung (Testament zugunsten des Beklagten) verstorbenen Gerhard H*****. Dieser hatte in den letzten Jahren vor seinem Tod den Wunsch, dem Beklagten, der sich anders als die Klägerin stets um ihn gekümmert hatte, sein gesamtes Vermögen zukommen zu lassen. Er schenkte ihm daher am 20. 1. 1992 seine Liegenschaft in Wien *****., S*****platz 3. Zu diesem Zeitpunkt hatte Gerhard H**... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anna G*****, vertreten durch Dr. Alfred Feitsch, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Johanna G*****, ve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 5. Dezember 2006 verstorbenen Olga T*****, zuletzt wohnhaft in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Sohnes Günther T*****, vertreten durch Dr. Georg Scheichenbauer, Notar in Feldkirchen, den Besch... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. März 2000 verstorbene Erblasserin, eine in Wien wohnhafte britische Staatsangehörige, hinterließ zwei letztwillige Verfügungen. Im jüngeren Testament vom 18. Oktober 1994 setzte sie eine Frau zur Erbin mit der „Auflage" ein, die Hälfte des reinen Nachlassvermögens zur Finanzierung eines Auslandsstudiums des (Mag.) Florian S***** (nunmehriger Revisionsrekurswerber) zu verwenden. Für den Fall, dass sie vor der Erblasserin, gleichzeitig mit ihr oder nach ihr vo... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Söhne der am 19. 4. 1995 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Eva Maria P*****. Der Reinnachlass in Höhe von (gerundet) S 9,800.000 (rund EUR 712.000) wurde beiden je zur Hälfte eingeantwortet (sohin rund EUR 356.000). Die Eltern der Streitteile hatten einen Gärtnereibetrieb geführt, den nach dem frühen Tod des Vaters seit Jahrzehnten der Beklagte weiterführt. Beiden Brüdern wurden in den Folgejahren von der Erblasserin mehre... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 11. 2001 verstarb Bebina L*****, Mutter des Klägers und Gattin des Beklagten, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Auf Grund des Gesetzes sind nach Bebina L***** der beklagte Witwer, der am 1. 9. 1980 geborene Sohn Andreas G*****, die am 17. 2. 1985 geborene Evelyne L***** und der am 25. 5. 1987 geborene Kläger als Erben berufen. Die Verstorbene und der Beklagte waren Eigentümer je eines halben Mindestanteils der Liegenschaft EZ ***** mit Ehegatten-Woh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte im Vorverfahren AZ 27 Cg 143/03b des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien gegen die beklagte Verlassenschaft einen Pflichtteilsanspruch von 363.057,61 Euro geltend gemacht. Als einziger Tochter des am 14. August 2002 verstorbenen Erblassers stehe ihr die Hälfte des Reinnachlasses zu. Die im Testament vom 2. August 2002 angeordnete Pflichtteilsminderung nach § 773a ABGB sei nicht berechtigt gewesen. Der Reinnachlass habe nach den Ergebnissen des A... mehr lesen...
Begründung: Die Verstorbene hinterließ ein Testament, in dem sie ihren Enkel, den Sohn der erbl. Tochter Friederike M*****, zum Alleinerben einsetzte und die weiteren gesetzlichen Erbberechtigten auf den Pflichtteil verwies. Die erbl. Tochter teilte dem Gericht mit, dass der bereits vorverstorbene erbl. Sohn Johann K***** einen unehelichen Sohn hinterlassen habe, der jedoch zur Adoption freigegeben worden sei. Weiteres sei nicht bekannt. Das Erstgericht bestellte einen „Erben- un... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 27. Mai 1998 verstorbenen Josef H*****, zuletzt wohnhaft *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Alfons Norbert G*****, vertreten durch Oberhofer Lechn... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser war österreichischer Staatsbürger. Er hinterließ eine als Testament bezeichnete letztwillige Verfügung vom 22. Mai 1976 (ON 4), die - soweit hier von Interesse - folgenden Inhalt hat: „Ich, [...] bestimme hiermit als meinen letzten Willen: I. Erbin meines hier in Österreich verfügbaren geringen Besitzes und Eigentums soll die Großnichte meiner [...] verstorbenen Ehefrau [...] Viviane H***** [...] sein. [...]. römisch eins. Erbin meines hier in Österreic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerber stehen auf dem Standpunkt, dass der landwirtschaftliche Betrieb, den der Vater der Klägerin 1974 mit Übergabsvertrag seinem mittlerweile verstorbenen Sohn Gottfried G***** - dessen Nachlass seiner Gattin und seinen beiden Söhnen, den Beklagten, je zu einem Drittel eingeantwortet worden ist - ins Eigentum übertragen hat, nicht nach dem Verkehrswert, sondern nach höferechtlichen Grundsätzen zu bewerten gew... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist bei Prüfung der Zulässigkeit eines Revisionsrekurses an die Beurteilung des Gerichtes zweiter Instanz über das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nicht gebunden (§ 16 Abs 3 AußStrG). Die
Begründung: kann sich in einem solchen Fall gemäß § 510 Abs 3 ZPO (iVm § 16 Abs 4 AußStrG) auf die Ausführungen der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Oberste Gerichtshof ist bei Prüfung der Zulässigkeit e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Lehre (Schwimann/Eccher ABGB III² § 802 Rz 11; Welser in Rummel³ § 802 ABGB Rz 9) und der ständigen Rechtsprechung (SZ 74/156; RIS-Justiz RS0007898; zuletzt 9 Ob 100/03a) ist das Nachlassinventar, das auf den Besitz des Erblassers am Todestag abzustellen hat (RIS-Justiz RS0007818), nach dem Wert des Nachlassvermögens am Todestag des Erblassers zu erstellen. Warum diese am ausdrücklichen Wortlaut des § 97 AußStrG orient... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 14 Abs 1 AußStrG). Dies is... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. August 1911 geborene Mutter der Klägerin (im Folgenden nur Übergeberin) übertrug ihre Tiroler Liegenschaft EZ 165 ... (im Folgenden nur Liegenschaft), bei der es sich um keinen geschlossenen Hof iSd TirHöfeG, sondern um sogenannte walzende Grundstücke handelt, mit einer als "Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. Oktober 1999 (im Folgenden nur Kaufvertrag) an die Beklagte. Als "Kaufpreis" war die Zahlung einer monatlichen Leibrente von 10.000 S ab Ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 20. Juni 1996 verstorbenen Herta S*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des erblasserischen Sohnes Dr. Herbert S*****, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Re... mehr lesen...