Entscheidungen zu § 768 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

61 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 61

RS OGH 1995/3/8 7Ob505/95, 2Ob252/00y, 9Ob27/07x, 6Ob286/07p, 6Ob80/10y, 2Ob10/22t

Norm: ABGB §540 Fall2ABGB §768 Z2
Rechtssatz: Soweit nicht ohnehin von einer weitgehenden Identität dieser Tatbestände auszugehen ist, ist der Erbunwürdigkeitstatbestand des § 540 2.Fall ABGB jedenfalls noch enger (gröbliche Vernachlässigung), keinesfalls aber weiter als jener des § 768 Z 2 ABGB zu sehen. Entscheidungstexte 7 Ob 505/95 Entscheidungstext OGH 08.03.1995 7 Ob 505/95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1995

RS OGH 1995/3/8 7Ob505/95, 2Ob252/00y

Norm: ABGB §768
Rechtssatz: Nur die schuldlose Unkentnnis von der Hilfsbedürftigkeit des Erblassers kann den Pflichtteilsberechtigten vom Vorwurf, den Enterbungsgrund gesetzt zu haben, befreien. Entscheidungstexte 7 Ob 505/95 Entscheidungstext OGH 08.03.1995 7 Ob 505/95 2 Ob 252/00y Entscheidungstext OGH 07.06.2001 2 Ob 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1995

TE OGH 1995/3/8 7Ob505/95

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Entscheidung | OGH | 08.03.1995

RS OGH 1994/3/24 2Ob511/94

Norm: ABGB §768ABGB §780
Rechtssatz: Erklärt sich der Noterbe gegenüber dem Abhandlungsgericht mit seiner Enterbung einverstanden, so ist es dem Erben verwehrt, die Rechtmäßigkeit der Enterbung zu bestreiten. Die sodann gem § 780 ABGB pflichtteilsberechtigten erblichen Enkelkinder müssen die Rechtsmäßigkeit der Enterbung des erblichen Kindes in einem solchen Fall nicht nachweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1994

TE OGH 1994/3/24 2Ob511/94

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Entscheidung | OGH | 24.03.1994

RS OGH 1981/2/25 3Ob636/80

Norm: ABGB §767ABGB §768
Rechtssatz: Die Entziehung des Pflichtteiles ist in jedem Fall an die Form einer letztwilligen Verfügung gebunden. Entscheidungstexte 3 Ob 636/80 Entscheidungstext OGH 25.02.1981 3 Ob 636/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0012831 Dokumentnummer JJR_198... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1981

RS OGH 1980/4/29 4Ob555/79

Norm: ABGB §768ABGB §770
Rechtssatz: Eine Enterbung ist nach herrschender Auffassung in jedem Fall an die Form einer letzwilligen Verfügung gebunden. Entscheidungstexte 4 Ob 555/79 Entscheidungstext OGH 29.04.1980 4 Ob 555/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0012838 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1980

RS OGH 1976/6/22 3Ob252/75, 3Ob636/80, 1Ob95/97w, 6Ob204/97m, 6Ob80/10y

Norm: ABGB §768 Z4
Rechtssatz: Der Enterbungsgrund iS 768 Z 4 ABGB liegt auch dann vor, wenn der Erbe einen nach den herrschenden sittlichen Begriffen die öffentliche Sittlichkeit gröblich verletzenden, nicht notwendig strafrechtlich verpönten Lebenswandel führt; die unsittliche Lebensweise muss öffentliches Ärgernis erregen und beharrlich fortgesetzt werden; der Lebenswandel muss gegen den Willen des Erblassers geführt werden. Die Strafbarkeit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1976

RS OGH 1976/6/22 3Ob252/75, 3Ob636/80, 1Ob95/97w, 6Ob204/97m, 6Ob80/10y

Norm: ABGB §768 Z4
Rechtssatz: Der Enterbungsgrund iS 768 Z 4 ABGB liegt auch dann vor, wenn der Erbe einen nach den herrschenden sittlichen Begriffen die öffentliche Sittlichkeit gröblich verletzenden, nicht notwendig strafrechtlich verpönten Lebenswandel führt; die unsittliche Lebensweise muss öffentliches Ärgernis erregen und beharrlich fortgesetzt werden; der Lebenswandel muss gegen den Willen des Erblassers geführt werden. Die Strafbarkeit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1976

RS OGH 1976/6/22 3Ob252/75

Norm: ABGB §768 Z2ABGB §769
Rechtssatz: Die Vernachlässigung anderer Personen als des Erblassers bildet keinen Enterbungsgrund - auch nicht nach § 768 Z 4 ABGB -; eine sinngemässe Ausdehnung des Enterbungsgrundes nach §§ 769, 768 Z 2 ABGB ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 252/75 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 3 Ob 252/75 NZ 1979,194 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1976

RS OGH 1976/6/22 3Ob252/75

Norm: ABGB §768 Z2ABGB §769
Rechtssatz: Die Vernachlässigung anderer Personen als des Erblassers bildet keinen Enterbungsgrund - auch nicht nach § 768 Z 4 ABGB -; eine sinngemässe Ausdehnung des Enterbungsgrundes nach §§ 769, 768 Z 2 ABGB ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 252/75 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 3 Ob 252/75 NZ 1979,194 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1976

RS OGH 1972/10/4 1Ob177/72

Norm: ABGB §551ABGB §768JN §1 DVd1JN §1 DVd2
Rechtssatz: Die Anfechtung eines Erbverzichtes wegen Willensmängel gehört auf den Prozeßweg. Entscheidungstexte 1 Ob 177/72 Entscheidungstext OGH 04.10.1972 1 Ob 177/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0012324 Dokumentnummer JJR_19721... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1972

RS OGH 1972/1/4 5Ob279/71

Norm: ABGB §767ABGB §768ZPO §228 B4
Rechtssatz: Rechtliches Interesse des Testamentserben an der alsbaldigen Feststellung, daß die Enterbung des Beklagten, der Ansprüche als Noterbe geltend macht, rechtsgültig sei. Entscheidungstexte 5 Ob 279/71 Entscheidungstext OGH 04.01.1972 5 Ob 279/71 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.01.1972

RS OGH 1972/1/4 5Ob279/71, 5Ob756/81, 8Ob549/84

Norm: ABGB §768 Z2
Rechtssatz: Vom Noterben kann nicht verlangt werden, daß er unter allen Umständen und unter Hintansetzung seiner eigenen berechtigten Interessen dem in einen Zustand der Bedrängnis geratenen Erblasser beistehe. Insb kann der Noterbe nicht verpflichtet werden, andere gleiche oder noch gewichtigere Verpflichtungen zu verletzen, um dem Erblasser die erwartete Hilfe leisten zu können. In einer echten Konfliktsituation wird die En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.01.1972

RS OGH 1972/1/4 5Ob279/71, 5Ob756/81, 8Ob549/84

Norm: ABGB §768 Z2
Rechtssatz: Vom Noterben kann nicht verlangt werden, daß er unter allen Umständen und unter Hintansetzung seiner eigenen berechtigten Interessen dem in einen Zustand der Bedrängnis geratenen Erblasser beistehe. Insb kann der Noterbe nicht verpflichtet werden, andere gleiche oder noch gewichtigere Verpflichtungen zu verletzen, um dem Erblasser die erwartete Hilfe leisten zu können. In einer echten Konfliktsituation wird die En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.01.1972

TE OGH 1970/10/28 7Ob198/70

Der am 15. August 1969 verstorbene Franz B hinterließ drei Kinder, u zw Ludwig B, Christine Sch, geb B und Anna K, geb B. In einer letztwilligen Verfügung vom 29. Juli 1964 enterbte er seine Tochter Anna K, "weil sie eine gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößige Lebensart beharrlich" führe. Die beiden anderen Kinder des Erblassers entschlugen sich der Erbschaft. Anna K gab auf Grund des Gesetzes eine bedingte Erbserklärung ab, die vom Erstgericht angenommen wurde. Anna K wurde a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.10.1970

RS OGH 1970/10/28 7Ob198/70, 1Ob209/98m, 9Ob55/01f, 3Ob34/03a

Norm: ABGB §768ABGB §799AußStrG §122
Rechtssatz: Wurde der eine gesetzliche Erbe enterbt und entschlagen sich die anderen gesetzlichen Erben der Erbschaft - während Testamentserben nicht vorhanden sind -, so hat der Enterbte, der auf Grund des Gesetzes eine Erbserklärung abgegeben hat, seinen Erbrechtstitel erst dann nachgewiesen, wenn er die Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung oder das Nichtvorliegen des darin genannten Enterbungsgrundes ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.10.1970

TE OGH 1968/11/14 1Ob258/68

Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt 1.) die Feststellung, sie habe einen vollen Pflichtteilsanspruch gegenüber der Verlassenschaft nach ihrer am 8. Juni 1966 verstorbenen Adoptivmutter Rosa W*****; 2.) der Beklagte sei schuldig, anzugeben, dass sein Vermögensbekenntnis vom 9. Mai 1967 im Verlassenschaftsverfahren nach Rosa W***** zu ***** des Bezirksgerichtes Mistelbach vollständig sei und dass er vom Nachlassvermögen nichts verschwiegen oder verheimlicht habe; der Beklagte se... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.11.1968

RS OGH 1968/4/30 8Ob117/86

Norm: ABGB §768 Z4
Rechtssatz: Lange dauernde ehebrecherische Lebensgemeinschaft gegen den Willen der Gattin und der Erblasserin ( Mutter ) als Enterbungsgrund nach § 768 Z 4 ABGB. Entscheidungstexte 8 Ob 117/86 Entscheidungstext OGH 30.04.1968 8 Ob 117/86 Veröff: EvBl 1968/377 S 602 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1968

RS OGH 1968/4/30 8Ob117/86

Norm: ABGB §768 Z4
Rechtssatz: Lange dauernde ehebrecherische Lebensgemeinschaft gegen den Willen der Gattin und der Erblasserin ( Mutter ) als Enterbungsgrund nach § 768 Z 4 ABGB. Entscheidungstexte 8 Ob 117/86 Entscheidungstext OGH 30.04.1968 8 Ob 117/86 Veröff: EvBl 1968/377 S 602 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1968

TE OGH 1967/10/3 8Ob234/67

Am 1. November 1964 ist Stefanie C. gestorben. Ihre letztwillige Verfügung vom 5. Juni 1964 hat folgenden Wortlaut: "Ich wünsche, daß alles, was ich habe, meinen zwei Enkerln Hans L. und Wiki L. gehört. Meiner Tochter und verstorbenen Sohn Ludwig C. und seinen Kinder nichts hinterlasse, weil sie mich bei Gericht und Finanzamt anzeigten." Die beiden eingesetzten Erben sind die Söhne der Klägerin aus ihrer mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 28. Februar 1965 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.10.1967

RS OGH 1965/11/11 1Ob185/65, 1Ob95/97w, 6Ob204/97m, 6Ob80/10y

Norm: ABGB §768 Z4
Rechtssatz: "Beharrlichkeit" setzt ein bewusstes und gewolltes Festhalten an der anstößigen Lebensart voraus, das sich freilich in der Regel aus der Fortsetzung der anstößigen Lebensweise durch längere Zeit bzw. der Vielzahl der Verstöße erschließen lassen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 185/65 Entscheidungstext OGH 11.11.1965 1 Ob 185/65 Veröff: SZ 38/194 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1965

RS OGH 1965/11/11 1Ob185/65, 1Ob95/97w, 6Ob204/97m, 6Ob80/10y

Norm: ABGB §768 Z4
Rechtssatz: "Beharrlichkeit" setzt ein bewusstes und gewolltes Festhalten an der anstößigen Lebensart voraus, das sich freilich in der Regel aus der Fortsetzung der anstößigen Lebensweise durch längere Zeit bzw. der Vielzahl der Verstöße erschließen lassen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 185/65 Entscheidungstext OGH 11.11.1965 1 Ob 185/65 Veröff: SZ 38/194 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1965

RS OGH 1964/11/4 6Ob182/64, 3Ob252/75, 3Ob636/80, 6Ob204/97m, 6Ob82/14y

Norm: ABGB §768 Z4
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, was unter einer gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößigen Lebensart zu verstehen ist, muß darauf Rücksicht genommen werden, was im allgemeinen Sprachgebrauch sowie im Sprachgebrauch der österr. Gesetze unter Verstößen gegen die öffentliche Sittlichkeit verstanden wird. Entscheidungstexte 6 Ob 182/64 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1964

RS OGH 1964/11/4 6Ob182/64, 3Ob252/75, 3Ob636/80, 6Ob204/97m, 6Ob82/14y

Norm: ABGB §768 Z4
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, was unter einer gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößigen Lebensart zu verstehen ist, muß darauf Rücksicht genommen werden, was im allgemeinen Sprachgebrauch sowie im Sprachgebrauch der österr. Gesetze unter Verstößen gegen die öffentliche Sittlichkeit verstanden wird. Entscheidungstexte 6 Ob 182/64 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1964

RS OGH 1964/11/4 6Ob182/64

Norm: ABGB §540ABGB §768 Z2ABGB §770
Rechtssatz: Die Erstattung einer begründeten Strafanzeigen des Noterben gegen den Erblasser stellt einen Enterbungsgrund nicht dar. Entscheidungstexte 6 Ob 182/64 Entscheidungstext OGH 04.11.1964 6 Ob 182/64 Veröff: EvBl 1965/285 S 440 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1964

RS OGH 1964/11/4 6Ob182/64

Norm: ABGB §540ABGB §768 Z2ABGB §770
Rechtssatz: Die Erstattung einer begründeten Strafanzeigen des Noterben gegen den Erblasser stellt einen Enterbungsgrund nicht dar. Entscheidungstexte 6 Ob 182/64 Entscheidungstext OGH 04.11.1964 6 Ob 182/64 Veröff: EvBl 1965/285 S 440 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1964

RS OGH 1964/9/9 6Ob113/64, 6Ob368/64, 1Ob258/68, 5Ob279/71, 4Ob555/79, 5Ob756/81, 8Ob549/84, 7Ob505/

Norm: ABGB §768 Z2
Rechtssatz: Unter Notstand ist jeder Zustand der Bedrängnis zu verstehen, der nach den Grundsätzen der Menschlichkeit gerechter Weise zu der Erwartung berechtigt, dass der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser helfen werde. Haben die Adoptiveltern einen Erwachsenen deshalb adoptiert, damit er ihre Landwirtschaft, die sie infolge ihres Alters und ihrer Krankheit nicht mehr allein führen können, weiterführe und verlässt er in d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1964

RS OGH 1964/9/9 6Ob113/64, 6Ob368/64, 1Ob258/68, 5Ob279/71, 4Ob555/79, 5Ob756/81, 8Ob549/84, 7Ob505/

Norm: ABGB §768 Z2
Rechtssatz: Unter Notstand ist jeder Zustand der Bedrängnis zu verstehen, der nach den Grundsätzen der Menschlichkeit gerechter Weise zu der Erwartung berechtigt, dass der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser helfen werde. Haben die Adoptiveltern einen Erwachsenen deshalb adoptiert, damit er ihre Landwirtschaft, die sie infolge ihres Alters und ihrer Krankheit nicht mehr allein führen können, weiterführe und verlässt er in d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1964

TE OGH 1950/11/8 2Ob559/50

Walpurga Sch. hatte in ihrem Testament Hugo K. zum Erben eingesetzt und den Noterben Werner Sch. unter Hinweis darauf, daß er 10.000 S vorempfangen und außerdem sie und ihren Gatten grob behandelt habe, enterbt. Das Abhandlungsgericht bewilligte u. a. dem Noterben die Absonderung der Verlassenschaft nach § 812 ABGB. Das Rekursgericht bestätigte diesen Teil des erstgerichtlichen Beschlusses. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs des gesetzlichen Erben zurück. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.11.1950

Entscheidungen 31-60 von 61