RS OGH 2024/11/19 1Ob185/65; 1Ob95/97w; 6Ob204/97m; 6Ob80/10y; 2Ob101/24b

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Veröffentlicht am 11.11.1965
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Norm

ABGB §768 Z4
  1. ABGB § 768 heute
  2. ABGB § 768 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015
  3. ABGB § 768 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 496/1974

Rechtssatz

"Beharrlichkeit" setzt ein bewusstes und gewolltes Festhalten an der anstößigen Lebensart voraus, das sich freilich in der Regel aus der Fortsetzung der anstößigen Lebensweise durch längere Zeit bzw. der Vielzahl der Verstöße erschließen lassen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0015375

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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