Die beschwerdeführenden Parteien beantragten am 6. Februar 1998 beim Arbeitsmarktservice Bregenz die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Zweitbeschwerdeführer, einen bosnischen Staatsangehörigen, für die Tätigkeit eines landwirtschaftlichen Hilfsarbeiters. Mit Bescheid vom 19. März 1998 lehnte das Arbeitsmarktservice Bregenz die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für den beantragten bosnischen Staatsangehörigen (den Zw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung69/03 Soziale Sicherheit
Norm: ABGB §7;AuslBG §21;AuslBG §4;B-VG Art50 Abs2;ESC;IntPakt über bürgerliche politische Rechte 1978;IntPakt über wirtschaftliche soziale kulturelle Rechte 1978;MRK Art6 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §7;GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs4 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs5 idF 1997/I/138;
Rechtssatz: Die bloße Anwesenheit des Lehrers in einer leeren Klasse ohne Schüler, das Festhalten von deren Abwesenheit sowie das Warten im Klassenzimmer, um im Fall der Rückkehr der Schüler den Unterricht sofort aufnehmen zu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 1. September 1999 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 3. August 1998 auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung gemäß § 10 Abs. 1 Z. 2 des Fremdengesetzes 1997 (FrG 1997) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, gemäß § 10 Abs. 1 Z. 2 FrG 1997 sei die Erteilung eines Einreise- oder Aufenthaltstitels zu versagen, wenn der Aufenthaltstitel zeitlich an den durch ei... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist am 3. Dezember 1980, der Zweitbeschwerdeführer am 29. März 1982 geboren. Die Beschwerdeführer beantragten am 26. November 1998 (beim Landeshauptmann von Wien eingelangt am 4. Dezember 1998) die erstmalige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung zum Zweck der Familiengemeinschaft mit ihren Eltern. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden der belangten Behörde vom 21. April 1999 wurden diese Anträge gemäß § 21 Abs. 1 bis 3 und ... mehr lesen...
Index: E3R E05100000001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art10 Abs1;ABGB §7;FrG 1993 §29 Abs3;FrG 1997 §47 Abs3;FrG 1997 §49 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: In Ansehung des § 47 Abs 3 FrG 1997 fehlt jedes Indiz für eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes in Ansehung vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §7;AufG 1992 §2 Abs1;FrG 1997 §113 Abs10;FrG 1997 §21 Abs2;FrG 1997 §21 Abs3;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/19/0172
Rechtssatz: Die Erteilung einer Bewilligung auf Familiennachzug gemäß § 21 FrG 1997 ist im Rahme... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0254 E 30. September 1994 RS 4 Stammrechtssatz Eine echte (dh planwidrige) Rechtslücke ist dort anzunehmen, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist, und wo seine Ergänzung nicht etwa einer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Aufgrund des Kaufvertrages vom 3. November 1970, abgeschlossen zwischen der Stadt Krems (auch Stadtgemeinde Stein) als Verkäuferin einerseits und den mitbeteiligten Parteien als Käufer andererseits, sind die mitbeteiligten Parteien grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 67, KG Stein, bestehend aus dem Grundstück Nr. 64 Wohnhaus samt zwei Höfen, Haus Nr. 172. Mit Exekutionsbewilligungsbeschluss des Kreisgerichtes Krems vom 31. August 1989 wurde die Unterteilung des Grunds... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §6;ABGB §7;ABGB §861;AVG §56;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/10/27 97/05/0331 3 Stammrechtssatz Da der Bescheid eine neue Rechtsgrundlage für Rechte und Pflichten bildet und Normqualität hat, stehen Bescheide nach stRsp des VwGH Gesetzen (im materiellen Sinn) viel näher ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Seine Dienststelle ist die Berufsschule für Nachrichtentechnik in Wien VI. Am 28. Mai 1997 beantragte er beim Stadtschulrat für Wien die Vergütung von Mehrdienstleistungen gemäß § 61 GG 1956. Er begründete seinen Antrag damit, dass er im Zeitraum vom 2. September 1996 bis 2. Februar 1997 seine Lehrverpflichtung wöchentlich um 10 Stunden überschritten habe. Ma... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 93/08/0254 4 Stammrechtssatz Eine echte (dh planwidrige) Rechtslücke ist dort anzunehmen, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist, und wo seine Ergänzung nicht etwa einer vom G... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/09 88/17/0182 2 Stammrechtssatz Die Rechtsprechung des VwGH hat die grundsätzliche Zulässigkeit der Analogie auch im öff Recht wiederholt anerkannt. Voraussetzung für die analoge Anwendung verwandter Rechtsvorschriften ist freilich das Bestehen einer echten R... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind zu verschiedenen Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 60, KG Katzbach, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an bestimmten Wohnungen untrennbar verbunden ist. Die zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstücke Nr. 74 und 641 sind aufgrund des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes Linz-Teil Urfahr Nr. 2 (kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 19 vom 14. Oktober 1991) als "Grünland - für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Flächen, Ödlan... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §6;ABGB §7;ABGB §861;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Da der Bescheid eine neue Rechtsgrundlage für Rechte und Pflichten bildet und Normqualität hat, stehen Bescheide nach stRsp des VwGH Gesetzen (im materiellen Sinn) viel näher als privatrechtlichen Verträgen, sodaß es angebracht ist, bei Ausleg... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte am 10. Oktober 1997 bei der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich die Rückerstattung eines Betrages in Höhe von S 599.706,00. Begründet wurde dieses Begehren damit, daß der Beschwerdeführer, der am 27. Oktober 1976 in die Liste der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 93/08/0254 4 Stammrechtssatz Eine echte (dh planwidrige) Rechtslücke ist dort anzunehmen, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist, und wo seine Ergänzung nicht etwa einer vom G... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 23. Februar 1996 auf Gewährung von Notstandshilfe wegen Fristablauf abgelehnt. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer vom 5. Dezember 1990 bis 3. September 1991 Arbeitslosengeld bezogen habe. Vom 21. Oktober 1991 bis 10. November 1991 sei er als Tischler und vom 25. Juli 1995 bis 18. August 1995 als Hilfsarbeiter beschäftigt gewesen. Der am... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §7;AlVG 1977 §16 Abs1;AlVG 1977 §33 Abs4 idF 1992/416;B-VG Art7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine durch Analogie zu schließende Lücke kommt nur dann in Betracht, wenn das Gesetz anders nicht vollziehbar wäre oder wenn das... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg (im folgenden: PTD) in Innsbruck. In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis wurde er am 1. Dezember 1981 als Beamter der Dienstklasse III, Verwendungsgruppe A, aufgenommen; sein Vorrückungsstichtag wurde sodann mit Bescheid der Dienstbehörde I. Instanz vom 3. Dezember 1981 mit 19. Juli 1978 festgesetzt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6;ABGB §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/25 93/12/0203 5 Stammrechtssatz Ein Abweichen vom klaren Wortlaut des Gesetzes ist nur dann zu verantworten, wenn eindeutig feststeht, daß der Gesetzgeber etwas anderes gewollt hat, als er zum Ausdruck gebracht hat. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §6;ABGB §7;BDG 1979 §65 Abs6;BDGNov 1983/137 Art4 Abs1;GehG 1956 §8;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem EINDEUTIGEN WORTLAUT des Art 4 Abs 1 BDGNov 1983/137 gebührt einem Beamten bei Erfüllung der in dieser Bestimmung enthaltenen Tatbestandserfordernisse jenes Urlaubsausmaß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6;ABGB §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/25 93/12/0203 4 Stammrechtssatz Das promulgierte Gesetz steht mit seinem Wortlaut, seiner Systematik und mit seinem Zusammenhang über der Meinung der Gesetzesredaktoren. Auf Erkenntnisquellen außerhalb des kundgemachten Gesetzes (Erläuternde Bemerkung... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen von Bangladesh, gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, die Ausweisung verfügt. Der Beschwerdeführer sei am 2. Oktober 1991 in das Bundesgebiet eingereist und habe in weiterer Folge einen Asylantrag gestellt, der ebenso rechtskräftig abgewiesen worden sei wie ein A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §7;AufG 1992 §6 Abs1;FrG 1993 §17 Abs4;FrG 1993 §22;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/04 96/18/0134 1 Stammrechtssatz Die aufgrund der erlassenen Ausweisung gegebene Ausreiseverpflichtung des Fremden gemäß § 22 FrG 1993 besteht nach der Behebung des nach dem Aufenthal... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte als Kläger zu 6 Cg 182/94 p des LG Krems a.d. Donau gegen eine Gesellschaft m.b.H., die über seinen Werkauftrag ein Blockhaus errichtet hatte, gestützt auf die Behauptung unterlassener Mängelbehebung Klage auf Bezahlung eines Betrages von S 171.512,-- aus dem Titel von Mängelbehebungskosten und Schadenersatz. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 28. Februar 1995 schlossen die Streitteile einen Vergleich, der auszugsweise folgenden Inha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §7;GGG 1984 §1 Abs1;GGG 1984 §2 Z1 lita;VwRallg;ZPO §433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/16/0018 2 Stammrechtssatz Im Bereich des Gerichtsgebührenrechtes ist eine Analogie regelmäßig ausgeschlossen. Entgegen der klaren und ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte zunächst im Wege der österreichischen Botschaft in Ankara am 9. Dezember 1993 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, der am 15. Dezember 1993 beim Magistrat der Stadt Wien einlangte. Dieser Antrag wurde vom Landeshauptmann von Wien mit Bescheid vom 28. Jänner 1994 gemäß § 4 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung wurde vom Beschwerdeführer am 13. Juni 1994 zurückgezogen. Bereits am 23. Februar 1... mehr lesen...