Norm: ABGB §542
Rechtssatz: Nach herrschender Meinung ist die Aufzählung der Erbunwürdigkeitsgründe in § 542 ABGB nicht erschöpfend. Jedenfalls muss aber ein Sachverhalt vorliegen, der den in § 542 ABGB aufgezählten Gründen gleichkommt. Es muss eine Gefährdung der gewillkürten Erbfolgeordnung beabsichtigt sein. Wenn eine solche Absicht nicht unterstellt werden kann, liegt ein Tatbestand im Sinne des § 542 ABGB nicht vor. Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §542
Rechtssatz: Durch § 542 ABGB wird jede Handlung oder Unterlassung sanktioniert, die in der Absicht geschieht, den Willen des Erblassers - auch in Bezug auf ausgesetzte Legate - zu vereiteln. Ob das Verhalten der Person, die eine letztwillige Verfügung unterdrückt, zu dem von ihr gewünschten Erfolg geführt hat, ist unerheblich. Am Tatbestand der Unterdrückung kann die später doch erfolgte Vorlage der letztwilligen Verfügung jeden... mehr lesen...
Norm: ABGB §542
Rechtssatz: Die Verurteilung wegen Testamentsfälschung macht nicht erbunwürdig, wenn der Täter nicht gegen die Intentionen des Erblassers handelte, sondern dessen Willen verwirklichen wollte. Entscheidungstexte 5 Ob 581/85 Entscheidungstext OGH 16.09.1986 5 Ob 581/85 2 Ob 174/20g Entscheidungstext OGH 28.01.2021 2 O... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von den Beklagten die Bezahlung des Betrages von 750 000 S sA mit der Begründung: , er habe als leibliches (uneheliches) Kind und Adoptivsohn des am 19. 3. 1978 verstorbenen Josef R gegenüber den aus einem im Dezember 1976 errichteten Kodizill begünstigten Beklagten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in der Höhe des Klagebegehrens. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens und wendeten ein: Der Kläger habe nicht nur seinen Pflichtteil bereits zur ... mehr lesen...
Norm: ABGB §542
Rechtssatz: Der Regelung des § 542 ABGB liegt der Gedanke zugrunde, dass derjenige, der sich schwerer Verfehlungen gegen (die Person oder) den Willen des Erblassers schuldig gemacht hat, aus dem Nachlass nichts erhalten soll. Sanktioniert ist jede Handlung oder Unterlassung, die in der Absicht geschieht, den Willen des Erblassers zu vereiteln. Stets ist aber vorsätzliches Handeln erforderlich. Entscheidungste... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 16. 3. 1981, 2 A 76/81-6, wurde die von Gertraude A auf Grund des erblasserischen Testamentes vom 8. 1. 1981 zum gesamten Nachlaß abgegebene bedingte Erbserklärung zu Gericht angenommen, ihr Erbrecht auf Grund der unbedenklichen Angaben in der Todfallsaufnahme und des Testamentes vom 8. 1. 1981 für ausgewiesen erachtet und ihr die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen. Am 21. 4. 1981 wurde vom Erstgericht die vom erblasserischen Witwer F... mehr lesen...
Norm: ABGB §540ABGB §542
Rechtssatz: Wurde jemand strafgerichtlich wegen eines nicht nach § 540 ABGB tatbestandsmäßigen Verhaltens verurteilt ( und zwar wegen Fälschung eines Testamentes nach § 223 StGB ), muß ihm dennoch das Recht zugebilligt werden, darzutun, daß eine Erbunwürdigkeit im Sinne des § 542 ABGB nicht gegeben ist. Entscheidungstexte 5 Ob 616/83 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte als Ehefrau des Erstbeklagten mit der Behauptung, dieser unterhalte zur Zweitbeklagten ein ehebrecherisches Verhältnis, es sei zu besorgen, daß er die Zweitbeklagte auch letztwillig bedenke, gegenüber beiden Beklagten die Feststellung, daß die Zweitbeklagte wegen Ehebruches vom Erbrecht aus einer letztwilligen Verfügung des Erstbeklagten ausgeschlossen sei. Die Beklagten bestritten ein Feststellungsinteresse der Klägerin, "anerkannten" aber den Ehebruch. Das ... mehr lesen...
Die Klägerin und der Erstbeklagte sind seit 1936 verheiratet. Im Jahre 1965 hatte der Erstbeklagte mit seiner Hausgehilfin, der Zweitbeklagten, Geschlechtsverkehr; aus dieser Verbindung stammt der am 30. Juni 1966 geborene Herbert G. Der Erstbeklagte hat die Vaterschaft zu diesem Kind am 22. September 1972 vor der Bezirkshauptmannschaft Hartberg anerkannt. Ein zwischen der Klägerin und dem Erstbeklagten zu 19 Cg 22/67 des Landesgerichtes für ZRS Graz anhängig gewesenes Ehescheidungsve... mehr lesen...
Norm: ABGB §540ABGB §542ABGB §543ZPO §228 B4ZPO §228 B8
Rechtssatz: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung, daß jemand wegen Ehebruches vom Erbrecht aus einer letztwilligen Verfügung ausgeschlossen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 516/74 Entscheidungstext OGH 26.03.1974 4 Ob 516/74 Veröff: SZ 47/36 6 Ob 676/79 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §542AußStrG §122AußStrG §125 CAußStrG §126 B
Rechtssatz: Annahme der Erbserklärung der Testamentserben und Zuweisung der Klägerrolle an die gesetzlichen Erben bei strafgerichtlicher Verurteilung einer gesetzlichen Erbin wegen Vernichtung der letztwilligen Anordnung. Entscheidungstexte 8 Ob 135/68 Entscheidungstext OGH 28.05.1968 8 Ob 135/68 ... mehr lesen...
Die Erblasserin errichtete eine letztwillige Erklärung, in der sie Edith K. geb. T. und Albert T. zu Erben einsetzte. Erstere erzielte im Rechtsstreit des Landesgerichtes für ZR8. Wien 10 Cg 346/61, die rechtskräftige Feststellung gegenüber Markus T. und Henny J., daß dieses Testament gültig ist. Sie beantragt, Albert T., weil er das Testament unterdrückt habe, vom Erbrecht auszuschließen, so daß sie alleinige Erbin sei. Weiters verlangt sie Enthebung des Verlassenschaftskurators und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §542
Rechtssatz: Die Erbunwürdigkeitsgründe des § 542 ABGB sind nicht taxativ aufgezählt; auch die Unterschiebung oder Fälschung eines Testamentes macht aus dem Grunde des § 542 ABGB erbunwürdig. Entscheidungstexte 3 Ob 271/53 Entscheidungstext OGH 18.05.1953 3 Ob 271/53 JBl 1954,174 1 Ob 581/84 Entscheidungstext OGH 23.05.1... mehr lesen...
Der Kläger begehrt vom Beklagten die Ausstellung einer einverleibungsfähigen Urkunde, auf Grund welcher bei einem ein Achtel-Anteil des Beklagten am Haus EZ. 1029 Grundbuch die Beschränkung seines Eigentumsrechtes durch die in der letztwilligen Erklärung der Mutter der Streitteile Hilde H. vom 6. März 1938 angeordnete fideikommissarische Substitution zugunsten des Klägers und seiner Kinder eingetragen werden könne. Die Klage wird darauf gestützt, daß in dieser letztwilligen Erklärung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §542
Rechtssatz: Die Verfälschung eines Testamentes begründet dann nicht Erbunwürdigkeit, wenn sie in der Absicht erfolgt, um den Willen des Erblassers zu verwirklichen. Entscheidungstexte 1 Ob 722/50 Entscheidungstext OGH 14.02.1951 1 Ob 722/50 Veröff: SZ 24/38 1 Ob 83/66 Entscheidungstext OGH 28.04.1966 1 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §542
Rechtssatz: Hat der Erbe den Erblasser an der Erklärung oder Abänderung des letzten Willens mit Erfolg gehindert, so wird die hiedurch begründete Erbunwürdigkeit dadurch nicht wieder beseitigt, dass der Erblasser später seine Testierfähigkeit wieder erlangt. Entscheidungstexte 1 Ob 128/29 Entscheidungstext OGH 19.02.1929 1 Ob 128/29 Veröff: SZ 11/42 ... mehr lesen...