RS OGH 2007/5/3 1Ob722/50, 1Ob83/66, 1Ob281/06i

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Veröffentlicht am 14.02.1951
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Rechtssatz

Die Verfälschung eines Testamentes begründet dann nicht Erbunwürdigkeit, wenn sie in der Absicht erfolgt, um den Willen des Erblassers zu verwirklichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0014978

Dokumentnummer

JJR_19510214_OGH0002_0010OB00722_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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