RS OGH 2021/1/28 5Ob581/85; 2Ob174/20g

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Rechtssatz

Die Verurteilung wegen Testamentsfälschung macht nicht erbunwürdig, wenn der Täter nicht gegen die Intentionen des Erblassers handelte, sondern dessen Willen verwirklichen wollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0012272

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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