RS OGH 1986/9/16 5Ob581/85, 2Ob174/20g

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Norm

ABGB §542

Rechtssatz

Die Verurteilung wegen Testamentsfälschung macht nicht erbunwürdig, wenn der Täter nicht gegen die Intentionen des Erblassers handelte, sondern dessen Willen verwirklichen wollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0012272

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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