Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der EZ 3594 und Baurechtseigentümerin der EZ 5933 jeweils GB ***** und errichtete auf diesen Liegenschaften eine Wohnhausanlage, die eine architektonische Einheit darstellt. Unter Vorlage des (mit ihr selbst abgeschlossenen) Vertrags vom 2. 2. 2010 beantragte sie die Einverleibung von Grunddienstbarkeiten zugunsten der in ihrem Eigentum bzw Baurechtseigentum stehenden Liegenschaften, wobei die jeweils andere Liegenschaft belastet sein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Aktiengesellschaft ist Gesamtrechtsnachfolgerin einer GmbH, die wiederum Gesamtrechtsnachfolgerin einer anderen GmbH war. Muttergesellschaft ist eine Bank AG. Die Vorgängergesellschaft der Rechtsvorgängerin der klagenden Partei erwarb zwei Liegenschaften mit den Adressen J***** 41 und 43 im Zuge der kridamäßigen Verwertung durch einen Masseverwalter. In der Folge verkaufte die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei diese Liegenschaften an die beide... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrten alle drei Antragsteller die Teilung des Grundstücks 783/1 (*****see Parzelle) in dieses und die Trennstücke 1 und 2 im Kreis sowie die lastenfreie Abschreibung der Trennstücke 1 im Kreis und 2 im Kreis von der Liegenschaft EZ 499 GB ***** und deren Zuschreibung zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ 69 GB ***** sowie deren Einbeziehung in das Grundstück Nr 365/7 GB *****. Die EZ 499 GB *****, bestehend aus dem Grundstück Nr ... mehr lesen...
Norm: ABGB §482ABGB §483ABGB §484
Rechtssatz: Im Falle der - einseitigen - Verlegung einer Dienstbarkeit im Interesse des Belasteten, die vom Berechtigten in Kauf zu nehmen ist, hat der Dienstbarkeitsverpflichtete auch alle Kosten der Verlegung zu tragen (so schon 7 Ob 337/97b). Diese Kosten sind kein „Aufwand zur Erhaltung und Herstellung" im Sinne des § 483 ABGB und stellt die Kostentragung auch kein aktives Tun im Sinne des § 482 ABGB dar. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §474ABGB §480ABGB §482ABGB §526GBG §9
Rechtssatz: Das österreichische Sachenrecht sieht eine Eigentümerservitut nicht vor; eine solche kann daher nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 118/07z Entscheidungstext OGH 13.07.2007 5 Ob 118/07z Veröff: SZ 2007/113 5 Ob 157/08m Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §482ABGB §483
Rechtssatz: Entscheidet sich der Grundeigentümer zur Übernahme des vom Servitutsberechtigten beim Tunnelbau gewonnenen Materials, so hat er die für dessen Aufbereitung und Lagerung (Zwischendeponie und Enddeponie) notwendigen Maßnahmen auf eigene Kosten zu treffen. Der Grundeigentümer hat in angemessener, den Baufortschritt nicht unnötig verzögernder Frist bekannt zu geben, ob er das vom Servitutsberechtigten g... mehr lesen...
Norm: ABGB §482ABGB §483
Rechtssatz: Mit einer Servitut belastete Grundstückseigentümer haben die am Servitutsgegenstand (hier: Wasserversorgungsanlage) erforderlichen Instandsetzungsarbeiten jedenfalls zu dulden. Dabei ist unbeachtlich, wer solche Arbeiten durchführt. Es kann daher ohne weiteres auch irgendeinem Dritten, der nicht Grundstückseigentümer ist, jedoch eine Wiederherstellungspflicht zu erfüllen hat, aufgetragen werden, dieser Recht... mehr lesen...
Norm: ABGB §482ABGB §530 A
Rechtssatz: Typischer Inhalt einer Servitut ist die Verpflichtung des Eigentümers der dienenden Sache nur zu einem Dulden oder Unterlassen. Im Unterschied zur Reallast darf die Pflicht zu positiven Leistungen nicht Hauptinhalt sein, sondern nur Mittel zum Zweck; bei Dienstbarkeiten ist also ein Tun des Verpflichteten nur insoweit ausgeschlossen, als es den Hauptinhalt des Rechts bilden soll. Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §482
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Eigentümers einer Liegenschaft (als dienenden Gutes), die vom Gasthausbetrieb auf einer Nachbarliegenschaft (als herrschendem Gut) ausgehenden Emmissionen, insbesondere Geräusche, Gerüche und Dünste, zu dulden kann Inhalt einer verbücherungsfähigen Grunddienstbarkeit sein. Dasselbe gilt von dem Verzicht des Eigentümers der dienenden Liegenschaft, gegen den Eigentümer der herrschenden Li... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §482ABGB §523 Ba
Rechtssatz: Aus der sich aus § 472 ABGB ergebenden Duldungspflicht folgt, daß der Eigentümer der dienstbaren Sache alle Maßnahmen zu unterlassen hat, die den Bestand der Servitutsanlage gefährden können. Entscheidungstexte 1 Ob 7/84 Entscheidungstext OGH 02.05.1984 1 Ob 7/84 1 Ob 36/95 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §482ABGB §847GBG §12 Abs2LiegTeilG §3
Rechtssatz: Eine lastenfreie Abschreibung ohne Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten ist nur zulässig, wenn feststeht, dass sich die Dienstbarkeit nicht länger auch auf das abzuschreibende Trennstück erstreckt. Das hat der Antragsteller durch für das Grundbuchsverfahren ausreichende Urkunden darzutun. Dass der zur Zeit der Dienstbarkeitsherstellung erstellte Plan nicht mehr in der Urkundensam... mehr lesen...
Die Kläger haben sich im Jahre 1969 anläßlich der Übergabe der Liegenschaft EZ 116 KG A an ihren Sohn Dieter ein Wohnungsrecht in dem damals gemeinsam mit dem Sohn bewohnten Haus G Nr. 42 mit teils alleiniger und teils gemeinsamer Benützung bestimmter Räume (§ 4a Abs. 1 lit. a und b des Übergabsvertrags) sowie die unentgeltliche Beistellung von Beleuchtung, Beheizung, elektrischer Energie und Nutz- und Trinkwasser für diese Wohnung (§ 4 Abs. 2) vorbehalten und wegen eines bereits anhä... mehr lesen...
Norm: ABGB §482ABGB §847LiegTeilG §3
Rechtssatz: Ist das zu teilende Grundstück mit einer Fahrrechts - Servitut belastet, die sich räumlich nicht auf das abzuschreibende Trennstück erstreckt, so können sich auch reallastähnliche Elemente einer solchen Dienstbarkeit (hier Wegerhaltung) nicht darauf beziehen, wenn es zu einer Abschreibung des Trennstückes kommt. Steht fest, daß sich diese Servitut einschließlich der Erhaltungsverpflichtung nicht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §482ABGB §530 A
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 482 ABGB beinhaltet nicht zwingendes Recht ( arg: "......... in der Regel .........." ). Wo der Eigentümer der belasteten Sache auch zu einer Leistung verpflichtet ist, enthält die Dienstbarkeit auch reallastartige Elemente, ohne dass deshalb der Bestand einer Reallast neben der Dienstbarkeit angenommen werden müsste. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §482ABGB §492ABGB §914 IIIhEO §7 BdIIIAEO §7 BdIVEO §355 XVIIIZPO §226 IIB9
Rechtssatz: Ist dem Eigentümer der belasteten Liegenschaft nach dem Servitutsvertrag "zwecks Vermeidung der Behinderung der Dienstbarkeit" das Abstellen von Fahrzeugen aller Art .... mit Ausnahme der ungesäumten Be- und Entladung der Fahrzeuge und deren hierdurch bedingten Abstellung nicht gestattet und verpflichtete er sich ausdrücklich ua, für die ungesäumt... mehr lesen...
Norm: ABGB §364bABGB §477 Z2ABGB §482
Rechtssatz: Verpflichtung des Eigentümers des dienstbaren Grundstückes zur Reinhaltung der Abflußlöcher in der von ihm auf dem gesamten Grundstück errichteten Stützmauer ( Dienstbarkeit mit reallastähnlichem Charakter; vgl auch 6 Ob 6/66 ). Entscheidungstexte 5 Ob 123/68 Entscheidungstext OGH 19.06.1968 5 Ob 123/68 SZ 41/74 ... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 343 der EZ. 622/II KG. H., bestehend aus einem Wohnhaus, einer Waschküche und einer vom Kläger im Jahre 1954 erbauten Pension sowie einem östlich davon auf einem steilen Hang gelegenen Garten. Die Beklagten sind seit 1936 zu je einem Drittel Miteigentümer des Grundstückes 1525/4 der EZ. 1288/II, KG. H. Die Nordgrenze des Grundstückes 1525/4 fällt mit einem Teil der südlichen Grenze des Gartens des Grundstückes 343 zusammen. Gegenüber dem ziem... mehr lesen...