RS OGH 2024/9/23 5Ob118/07z; 5Ob157/08m; 3Ob109/10s; 5Ob6/11k; 2Ob108/13s; 7Ob186/15a; 8Ob65/17t; 5O

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Veröffentlicht am 13.07.2007
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Rechtssatz

Das österreichische Sachenrecht sieht eine Eigentümerservitut nicht vor; eine solche kann daher nicht ins Grundbuch eingetragen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122304

Im RIS seit

12.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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