Norm: ABGB §481ABGB §504ABGB §509
Rechtssatz: Die Dienstbarkeit des Fruchtgenusses oder des Gebrauchsrechtes kann auch an beweglichen Sachen begründet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 2250/96k Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 2250/96k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107468 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: EO §150ABGB §480ABGB §481ABGB §523 CdABGB §1500ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Offenkundige, nicht verbücherte Servituten müssen im Zwangsversteigerungsverfahren vom Ersteher nur nach Maßgabe ihres durch den Begründungsakt (vollendete Ersitzung; Schaffung der Offenkundigkeit) geschaffenen Ranges ohne beziehungsweise in Anrechnung auf das Meistbot übernommen werden. Stützt sich der Servitutsberechtigte als Kläger auf ein auf der vom jewei... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §481ABGB §521ABGB §1500
Rechtssatz: Ein bloß obligatorisches Recht, das nach dem Willen der Parteien nicht verbüchert werden soll, kann einer nicht verbücherten Dienstbarkeit nicht gleichgesetzt werden, weshalb die (restriktiv zu handhabenden) Grundsätze über die Durchbrechung des Eintragungsprinzips hier nicht Anwendung finden können. Entscheidungstexte 8 Ob 2024/96x ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §524nö FLG §25
Rechtssatz: Erfolgt die Abschreibung und Zuschreibung einer Teilfläche nicht im Rahmen des im niederösterreichischen Flurverfassungslandesgesetz geregelten Zusammenlegungsverfahrens, sondern auf Grund eines privatrechtlichen Kaufvertrages, so findet § 25 dieses Gesetzes auf einen Servitutsweg, soweit er über diese Teilfläche führt, keine Anwendung, und kommt es daher nicht zum Erlöschen dieser ersessenen offe... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §1500
Rechtssatz: Die bisherige Rechtsprechung, eine Wohnungsdienstbarkeit könne - unabhängig von den Umständen des Einzelfalles - niemals offenkundig sein, lässt sich in dieser Allgemeinheit nicht mehr aufrechterhalten; es lässt sich vielmehr auch die Frage der Offenkundigkeit einer Wohnungsdienstbarkeit - entsprechend den von der Rechtsprechung bei der Grunddienstbarkeit herausgebildeten Kriterien - nur nach den Umständen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §521ABGB §1500
Rechtssatz: Ist dem Erwerber einer Liegenschaft bekannt, daß an bestimmten Räumen in einem darauf befindlichen Gebäude eine Wohnungsdienstbarkeit besteht und erfolgt der Wohnungsgebrauch in der Natur in einem deutlich erkennbar größeren Umfang, als er sich aus dem dem Dienstbarkeitsbegründungsvertrag angeschlossenen Plan ergibt, liegt die dringende Vermutung nahe, daß es zur Erweiterung einer bereits bücherlic... mehr lesen...