Begründung: Mit Notariatsakt vom 11. 9. 1990 wurde den Klägern eine Liegenschaft je zur Hälfte auf den Todesfall des Übergebers übertragen. Dieser gab im Übergabsvertrag bereits eine Aufsandungserklärung ab. Die Kläger verpflichteten sich zu verschiedenen an den Übergeber zu erbringenden Versorgungsleistungen (Pflege; Verköstigung; Einräumung einer Wohnmöglichkeit ua). Im Übergabsvertrag wurde festgestellt, daß die Übergabe und Übernahme in den faktischen Besitz und der Genuß am... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §425ABGB §431ABGB §1022
Rechtssatz: Bei Tod des Treuhänders erlischt im Zweifel das Treuhandverhältnis. Dieser Umstand bildet den Titel für den Eigentumsübergang an den ehemaligen Treugeber. Als Modus ist bei treuhändig gehaltenen Liegenschaften noch die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch erforderlich; auf die Abgabe der hiefür nötigen Erklärungen können die Verlassenschaft beziehungsweise die Erben geklagt w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der verstorbene Johann Wilhelm S***** war fremdnütziger Treuhänder des Klägers hinsichtlich der 97/222 Anteile, mit denen Wohnungseigentum an Top Nr. 1 verbunden ist, an der im
Spruch: genannten Liegenschaft sowie der weiteren im
Spruch: genannten Liegenschaft. Er ist als grundbücherlicher Eigentümer eingetragen. Erbserklärungen wurden bisher nicht abgeben. Der Kläger behauptet sein Eigentum an der im
Spruch: genannten Liegenschaft und dem dort genannten Lieg... mehr lesen...
Begründung: In der Versteigerungstagsatzung vom 6. 11. 1998 wurden in vier Einlagezahlen eingetragene Liegenschaften an die Meistbietende, die nunmehrige Revisionsrekurswerberin, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Grundverkehrskommission bzw der Abgabe einer Erklärung gemäß § 18 StmkGVG zugeschlagen. Mit Bescheiden vom 11. 12. 1998 erteilte die Grundverkehrskommission hinsichtlich zweier Liegenschaften ihre Genehmigung und sprach hinsichtlich der beiden übrigen aus, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Zweitklägerin (und Zweitwiderbeklagten) war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 46 mit den Grundstücken (GSt) Nr 55 und 44. Zur Beurteilung der Frage, ob das Eigentum an einem etwa 160 m2 großen, nach dem Grundkataster und der Mappe zum GSt 55 gehörigen Grundstreifen (im folgenden nur strittige Teilfläche) an der gemeinsamen Grenze den beiden Klägern und Widerbeklagten (im folgenden nur Kläger) als nunmehrigen Eigentümern der Liegenschaft mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrages vom 12. 1. 1983 grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 37 Grundbuch ***** ("W*****"), zu der unter anderem das Grundstück 334/1 gehört. Die beklagten Ehegatten waren bis 21. 8. 1996 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 41 Grundbuch ***** ("S*****"), zu der unter anderem das Grundstück 328 gehört. Der westliche Teil dieses Grundstückes grenzt zur Gänze an das Grundstück 334/1 des Klägers an. Mi... mehr lesen...
Begründung: Mit Testament vom 28. 5. 1997 setzte die Erblasserin ihren Sohn Johann W***** zum Alleinerben ein und beschränkte ihre zwei weiteren Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil. Die Pflichtteilsberechtigten beantragten die Inventarisierung des Nachlasses einschließlich eines Wohnungseigentumsobjektes. Die Gültigkeit des Schenkungsvertrages vom 28. 5. 1997, mit welchem die Erblasserin dieses dem Erben Johann W***** geschenkt habe, werde bestritten. Das Erstgericht wie... mehr lesen...
Begründung: Der am 4. April 1997 verstorbene Mann (Erblasser) und dessen am 19. März 1995 vorverstorbene Frau waren je Hälfteeigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus. Der Erblasser hatte sechs Kinder, von denen eines vorverstorben ist und nun durch die erblasserische Enkelin - und Revisionsrekurswerberin - iSd § 733 ABGB repräsentiert wird. Nach dem Tod der Frau wurde die unbedingte Erbserklärung des Erblassers zu Gericht angenommen und sein Erbrecht gerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: August S***** war grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** bestehend aus den Grundstücken Nr 1296/4 und 1296/5 mit dem Haus ***** E*****. Am 30. 8. 1992 schloß er mit dem Kläger einen Mietvertrag über die Wohnung "C" in diesem Haus mit nachfolgendem Inhalt ab: 1. Das Mietobjekt befindet sich in ***** E***** und besteht aus einer Wohnung, im Plan als "C" bezeichnet. Nutzfläche der Wohnung 135 m**2; Garten 250 m**2. 2. Das Mie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 7. 5. 1993 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei als Rechtsnachfolger des Reichsgaues Oberdonau, die beklagte Partei als Eigentums- und Besitznachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches (Reichsbahn) schuldig zu erkennen, I.) im einzelnen nach Grundstücksnummern und EZ, zum Teil auch nach Gesamtflächen und enteigneten Grundflächen bezeichnete Grundstücke der KG Waldegg des Grundbuches Linz, die mit Enteignungserkenntnis I der Landeshaupt... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 12.12.1997 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz beantragte die betreibende Partei, ihr gegen die verpflichtete Partei Hans Peter K*****, geboren am *****, auf Grund des (beigelegten) vollstreckbaren Bescheides der Wiener Gebietskrankenkasse vom 10.10.1995 zur Hereinbringung des vollstreckbaren Anspruchs von (restlich) S 726.021,17 samt 7,97 % Zinsen aus S 541.557,51 ab 5.12.1997 und der mit S 70,- Barauslagen verzeichneten Antragskosten die Exekution ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Pächter von Grundstücken, auf denen er eine Baumschule betreibt. Das klagende Energieversorgungsunternehmen plante die Errichtung elektrischer Anlagen, wofür die Verlegung einer Starkstromleitung auf den Pachtgrundstücken erforderlich war. Der Liegenschaftseigentümer stimmte der Kabelverlegung auf den Pachtgrundstücken und den hiezu erforderlichen Grabungsarbeiten zu. Die Klägerin begehrt vom beklagten Pächter die Duldung der Benützung der... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Erbin der am 17.6.1992 verstorbenen Leopoldine K*****. Der Nachlaß wurde der Klägerin aufgrund eines Testamentes vom 19.3.1992 am 31.12.1992 eingeantwortet. Die Beklagte bewohnte über 20 Jahre mit ihrem Ehemann, Alfred S*****, und der verstorbenen Leopoldine K***** das Haus in H***** auf der Liegenschaft EZ 97 Grundbuch *****, die je zur Hälfte im Eigentum von Leopoldine K***** und dem Ehemann der Beklagten stand. Aufgrund des Schenkungsvertrages... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind je zur Hälfte bücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 445 *****, zu der ua das verfahrensgegenständliche Grundstück 776/7 (46 m**2) gehört. Sie haben diese Eigentumsanteile 1995 bzw. 1983 im Erbweg von Dr. Gerhard S***** und Dr. Egon W***** erworben. Letztere hatten mit Kaufvertrag vom 6. 4. 1978 von Erhard Wenger die Liegenschaft EZ 154 ***** erworben, zu der nach dem Grundbuchstand ua das Grundstück 776/7 gehörte. Bereits im Jahre 1938 hatte... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §851AllgGAG §3VermG §8 Z1
Rechtssatz: Fehlen Naturgrenzen, dann erwirbt - vor Anlegung des Grenzkatasters - der Käufer Eigentum an jenen Grenzen, die von der Grundbuchsmappe dargestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 12/98f Entscheidungstext OGH 17.12.1997 3 Ob 12/98f 6 Ob 230/98m Entscheidungstext OGH 20.05.199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Grundstück Nr *****, inneliegend in EZ ***** KG T*****, diente ursprünglich als Landesstraße. Diese wurde aufgrund des Bundesstraßengesetzes 1971 zur Bundesstraße B ***** erklärt und ging damit in das Eigentum der klagenden Partei über. Bereits zu Beginn der 80er-Jahre wurde die B ***** umgebaut und erhielt ihren derzeit noch gegebenen Verlauf. Durch die teilweise Verlegung der Trasse wurden Teile der alten Bundesstraße nicht mehr benötigt, darunter auch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wird - wie hier nach den Klagebehauptungen - eine Sache hintereinander mehrfach verkauft, so ist der Verkäufer grundsätzlich gegenüber sämtlichen Käufern zur Übereignung verpflichtet; das Eigentumsrecht erwirbt allerdings bloß jener Käufer, dem die Sache durch Verfügungsgeschäft tatsächlich übergeben wurde (Koziol/Welser I10 101). Der schuldrechtliche Vertrag zwischen dem Doppelveräußerer und dem späteren Vertragspartne... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 15.4.1994 erwarb die Klägerin aus dem Gutsbestand einer Liegenschaft mehrere Grundstücke, für welche im Grundbuch eine eigene Einlagezahl eröffnet wurde. Diese Grundstücke bilden in der Natur das Schloß K***** samt Schloßpark und Zufahrtswegen. Das Schloß wurde vor mehreren Jahrhunderten errichtet und befand sich ehedem in Insellage. Die Insel bzw der Baugrund besteht aus Seeton/Schlier. Zwischen dem Geländeterrain und der Wasseroberfläche (Differ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1970 waren die Klägerin und ihr damaliger Ehegatte Josef B***** je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaften EZ ***** mit dem Grundstück ***** und EZ ***** mit dem Grundstück *****, je Grundbuch K*****. Gemeinsam errichteten sie auf der Liegenschaft EZ ***** das Haus P*****; dabei überbauten sie aber auch die Grenze zu ihrer Liegenschaft EZ *****. Am 31.5.1985 wurde die Ehe einvernehmlich geschieden. Aus diesem Anlaß schlossen die Eheleute eine gerichtliche ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** Gesellschaft m.b.H., ***** vertreten durch Dr.Michael Brunner, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) Dr.Rudolf E*****, vertreten durch Dr.Heinz Meller, Rechtsanwalt in Wien, un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und sein Vater Anton A***** sen. waren ursprünglich jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft in EZ 1112 Grundbuch ***** E*****, bestehend aus dem Gst.Nr.372/1 im Gesamtausmaß von 22.708 m2. Nach dem Tod seines Vaters im Jahre 1985 wurde der Kläger Alleineigentümer dieser Liegenschaft, wobei er zur Erbentfertigung seinen Geschwistern jeweils eine aus dem Gst.Nr.372/1 abgeschriebene Teilparzelle ins Eigentum übertrug. Das Gst.Nr.372/1 hat nunmehr n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind aufgrund des Übergabsvertrags vom 21.3.1981 je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, zu deren Gutsbestand unter anderem die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke 640/1 und 640/2 gehören. Rechtsvorgängerin der Beklagten war deren Mutter. Südöstlich an diese Grundstücke schloß ehedem eine Liegenschaft, unter anderem mit dem Grundstück 639/2, an. Deren Eigentümer wollten im Jahre 1971 einen Teil ihrer Liegenschaft parzellieren lassen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Landesgrundverkehrsreferent der Tiroler Landesregierung und als solcher nach dem Tiroler Grundverkehrsrecht grundsätzlich legitimiert, die Nichtigkeit von Schein- und Umgehungsgeschäften, die geschlossen wurden, um eine nicht erlangbare grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu umgehen, mit Feststellungsklage geltend zu machen (§ 16a der Tiroler Grundverkehrsgesetznovelle 1991, LGBl 1991/74; § 35 Abs 2 TirGVG 1993, LGBl 1993/82; § 35 Abs 2 TirGV... mehr lesen...
Norm: ABGB §380ABGB §425ABGB §431GBG §22
Rechtssatz: Durch die außerbücherliche Übertragung nach § 22 GBG wird im Sinne der Lehre von Titel und Modus (§§ 380 und 425 ABGB) und dem Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) vereinfachend (vgl Feil, Grundbuchsgesetz2, Rz 1 zu § 22) von der Zwischeneintragung oder den Zwischeneintragungen abgesehen, wenn eine geschlossene Kette von Titeln ("unter Nachweisung seiner Vormänner") vorliegt, sodass die Eintragu... mehr lesen...
Begründung: Im Eigentumsblatt der Liegenschaften EZ ***** Grundbuch *****, mit dem Grundstück Nr.***** Baufläche und der Grundstücksadresse *****, ist das Eigentumsrecht für Renate O*****, geboren ***** unter B-LNR 4 und Dr.Alfred O*****, geboren *****, unter B-LNR 5 je zur Hälfte einverleibt. Ob diesen Anteilen ist jeweils das Eigentumsrecht für Christiana H*****, geboren *****, und zwar unter B-LNR 4c/B-LNR 5c vorgemerkt. Auf Grund der angeführten Urkunden beantragte die Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Übergabsvertrag vom 11.5.1988 übertrug die Klägerin eine ihr gehörende Liegenschaft an die Erstbeklagte. Mit Übergabsvertrag vom 22.12.1988 übertrug die Erstbeklagte diese Liegenschaft dem Zweitbeklagten. Mit den Beschlüssen des Bezirksgerichtes Linz je vom 29.6.1989 wurde Dr.Aldo Frischenschlager, Rechtsanwalt in Linz, sowohl zum einstweiligen Sachwalter für das Verfahren als auch zum einstweiligen Sachverwalter zur Besorgung dringender Angelegenheiten,... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 5.7.1995 im Ehescheidungsverfahren vor dem Erstgericht zu 1 C 62/94b nachstehenden Vergleich: "1.) Die Obsorge über den minderjährigen Philipp W***** wird allein der Kindesmutter übertragen. 2.) Der Kindesvater Alfred W***** verpflichtet sich bei sonstiger Exekution und im Hinblick darauf, daß er zur Zeit arbeitslos ist, für den minderjährigen Philipp W***** zu Handen der Kindesmutter ab 1.8.1995 einen monatlichen Unterhalt von S 4.00... mehr lesen...