Norm: ABGB §358 IIIABGB §425ABGB §431ABGB §1022
Rechtssatz: Bei Tod des Treuhänders erlischt im Zweifel das Treuhandverhältnis. Dieser Umstand bildet den Titel für den Eigentumsübergang an den ehemaligen Treugeber. Als Modus ist bei treuhändig gehaltenen Liegenschaften noch die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch erforderlich; auf die Abgabe der hiefür nötigen Erklärungen können die Verlassenschaft beziehungsweise die Erben geklagt w... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §851AllgGAG §3VermG §8 Z1
Rechtssatz: Fehlen Naturgrenzen, dann erwirbt - vor Anlegung des Grenzkatasters - der Käufer Eigentum an jenen Grenzen, die von der Grundbuchsmappe dargestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 12/98f Entscheidungstext OGH 17.12.1997 3 Ob 12/98f 6 Ob 230/98m Entscheidungstext OGH 20.05.199... mehr lesen...
Norm: ABGB §380ABGB §425ABGB §431GBG §22
Rechtssatz: Durch die außerbücherliche Übertragung nach § 22 GBG wird im Sinne der Lehre von Titel und Modus (§§ 380 und 425 ABGB) und dem Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) vereinfachend (vgl Feil, Grundbuchsgesetz2, Rz 1 zu § 22) von der Zwischeneintragung oder den Zwischeneintragungen abgesehen, wenn eine geschlossene Kette von Titeln ("unter Nachweisung seiner Vormänner") vorliegt, sodass die Eintragu... mehr lesen...
Norm: ABGB §431BIG-Gesetz §2 Abs2GBG §31GBG §136 Abs1
Rechtssatz: Im § 2 Abs 2 BIG-Gesetz ist nicht der Eigentumserwerb des Liegenschaftskäufers, der nach dem Intabulationsprinzip sehr wohl der Einverleibung bedarf (§ 431 ABGB) normiert, sondern (erkennbar zur Vermeidung von Problemen, die das Intabulationsprinzip im Zusammenhang mit § 1120 ABGB auswirft) lediglich der Eintritt des Erwerbers in bestehende Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit ... mehr lesen...