RS OGH 1997/12/17 3Ob12/98f, 6Ob230/98m, 7Ob239/04d, 3Ob24/05h, 8Ob71/20d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1997
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Norm

ABGB §431
ABGB §851
AllgGAG §3
VermG §8 Z1

Rechtssatz

Fehlen Naturgrenzen, dann erwirbt - vor Anlegung des Grenzkatasters - der Käufer Eigentum an jenen Grenzen, die von der Grundbuchsmappe dargestellt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109156

Im RIS seit

16.01.1998

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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