Norm: ABGB §425ABGB §473ABGB §474GBG §3WEG §2
Rechtssatz: Durch den Mindestanteil wird ? wie im schlichten Miteigentum ? der Miteigentumsanteil im Verhältnis zum Ganzen ausgedrückt, sodass auch im Wohnungseigentum die Konstruktion über das ideelle Miteigentum im Vordergrund steht. Damit kommt der Grundsatz der Unteilbarkeit von Grunddienstbarkeiten insoweit zum Tragen, als auch ein Mindestanteil, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, im Verhä... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, ob das Recht der Geschenknehmer (Antragsteller) aus der Schenkung auf den Todesfall ein dingliches oder allenfalls quasi-dingliches Recht sei, das zur Anmerkung der Streitanhängigkeit gemäß § 61 GBG berechtige, und zwar insbesondere dann, wenn - wie hier - bereits seit Abschluss des Schenkungsvertrags für die Geschenknehmer Rechte und Pflichten bestünden, nämlich einerseits die Liegenschaft berei... mehr lesen...
Begründung: In dem gegen den bücherlichen Eigentümer näher bezeichneter Liegenschaften anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren stellte der Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Sohnes des Eigentümers den Antrag auf Aufschiebung des Exekutionsverfahrens gemäß (dem hier noch anwendbaren) § 120a Abs 1 KO mit der Behauptung, der Sohn des Verpflichteten sei aufgrund eines vor Konkurseröffnung geschlossenen Übergabsvertrags „außerbücherlicher Eigentümer“ der in Zwangsversteige... mehr lesen...
Norm: ABGB §425ABGB §431GBG §29GBG §128KO §1
Rechtssatz: Gemäß §1 KO fällt das gesamte, der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Gemeinschuldner zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung gehört, in die zur Befriedigung seiner persönlichen Gläubiger zu verwendende Konkursmasse. Ob vom Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung verkaufte Liegenschaften noch zu diesem Vermögen gehören, ist grundsätzlich nach der Bestimmung des §431 ABGB zu beurteilen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §425ABGB §431ABGB §1022
Rechtssatz: Bei Tod des Treuhänders erlischt im Zweifel das Treuhandverhältnis. Dieser Umstand bildet den Titel für den Eigentumsübergang an den ehemaligen Treugeber. Als Modus ist bei treuhändig gehaltenen Liegenschaften noch die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch erforderlich; auf die Abgabe der hiefür nötigen Erklärungen können die Verlassenschaft beziehungsweise die Erben geklagt w... mehr lesen...
Norm: ABGB §380ABGB §425ABGB §431GBG §22
Rechtssatz: Durch die außerbücherliche Übertragung nach § 22 GBG wird im Sinne der Lehre von Titel und Modus (§§ 380 und 425 ABGB) und dem Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) vereinfachend (vgl Feil, Grundbuchsgesetz2, Rz 1 zu § 22) von der Zwischeneintragung oder den Zwischeneintragungen abgesehen, wenn eine geschlossene Kette von Titeln ("unter Nachweisung seiner Vormänner") vorliegt, sodass die Eintragu... mehr lesen...