Entscheidungen zu § 413 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

23 Dokumente

Entscheidungen 1-23 von 23

TE OGH 2011/2/23 1Ob227/10d

Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 116, zu der das Grundstück 182/3 gehört. Die beklagte Partei ist Eigentümerin der davon östlich gelegenen Liegenschaft EZ 252, die unter anderem aus dem Grundstück 1569 besteht. Östlich von diesem Grundstück verläuft eine Landesstraße. Im Grenzbereich zwischen den Grundstücken 1569 und 182/3 verläuft der L*****bach, dessen linksseitiges Bachufer in der Natur im Wesentlichen die Grundstücksgrenze bildet. Dieser ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.2011

TE OGH 2006/3/7 1Ob11/06h

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Entscheidung | OGH | 07.03.2006

RS OGH 2006/3/7 1Ob11/06h, 1Ob4/15t

Norm: ABGB §364 Abs2 B1ABGB §413WRG §39 Abs1WRG §39 Abs3
Rechtssatz: Das Abfließen von Schlamm auf ein Nachbargrundstück infolge von Bodenerosion oder Murenabgängen kann nur dann eine unzulässige Einwirkung iSd § 364 Abs 2 ABGB darstellen, wenn ein Verstoß gegen § 39 Abs 1 WRG vorliegt. Nach § 39 Abs 3 WRG ist eine Änderung der Ablaufverhältnisse mit ihren Konsequenzen jedoch zulässig, soweit sie durch die „ordnungsgemäße Bearbeitung" eines lan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.2006

TE OGH 2004/8/12 1Ob295/03v

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Entscheidung | OGH | 12.08.2004

RS OGH 1994/11/23 1Ob615/94, 1Ob11/06h, 1Ob227/10d, 1Ob4/15t, 1Ob124/15i

Norm: ABGB §364 Abs2 B1ABGB §413WRG §39
Rechtssatz: Das im § 39 Abs 1 WRG festgelegte an sich verwaltungsrechtliche Verbot der Privatwillkür konkretisiert zum Schutz des Unterliegers nachbarrechtliche Rücksichtnahmepflichten, deren schuldhafte Verletzung Schadenersatzansprüche des Unterliegers gegen den Oberlieger auslösen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 615/94 Entscheidungstext OGH 23.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1994

TE OGH 1994/11/23 1Ob615/94

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Entscheidung | OGH | 23.11.1994

TE OGH 1993/5/11 1Ob14/93

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Entscheidung | OGH | 11.05.1993

TE OGH 1988/8/31 1Ob22/88

Entscheidungsgründe: Im Zuge der Neuerrichtung der Murtal-Schnellstraße S 36, Abschnitt Preg-Knittelfeld, waren eine Verlegung des Murbettes und verschiedene Änderungen am Murufer zwischen Flußkilometer 206 bis 208 notwendig. Fischereiberechtigt in der Mur von Raßnitz bei Knittelfeld bis Preg sind Dipl.Ing. Robert und Ursula H***. Ihr Vertreter gab in dem vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingeleiteten Verwaltungsverfahren am 12. und 13. Oktober 1982 folgende Erklärung ab... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.08.1988

TE OGH 1985/12/11 1Ob23/85

Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 48 KG Laimbach, der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 181 dieser Katastralgemeinde. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 13.5.1974, Wa-203-1973, wurde dem Beklagten die Errichtung und der Betrieb einer Fischteichanlage bewilligt; es wurde ausgesprochen, daß das Maß der Wasserbenutzung sich aus dem vorgesehenen Zuleitungsrohr mit einem Durchmesser von 100 mm bei einem angenommenen Gef... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.1985

RS OGH 1985/12/11 1Ob23/85

Norm: ABGB §413WRG §3WRG §5WRG §9WRG §39
Rechtssatz: Die Verfügungsgewalt des Eigentümers eines fließenden Privatgewässers ist dadurch eingeschränkt, daß er ohne wasserrechtliche Bewilligung auf den Lauf und die Beschaffenheit des Wassers nicht Einfluß nehmen und den natürlichen Abfluß nicht willkürlich zum Nachteil eines unteren Grundstückes ändern darf. Entscheidungstexte 1 Ob 23/85 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1985

RS OGH 1984/8/31 1Ob13/84

Norm: ABGB §323ABGB §413WRG §29
Rechtssatz: Unter der " Anlage " von Werken ( § 413 ABGB ) ist nicht nur deren Errichtung, sondern auch deren Entfernung ( hier: Zuschütten eines Werkskanals ) zu verstehen, wenn dadurch bestandene Rechte verletzt werden; hiezu gehören auch Fischereirechte. Entscheidungstexte 1 Ob 13/84 Entscheidungstext OGH 31.08.1984 1 Ob 13/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1984

RS OGH 1984/8/31 1Ob13/84

Norm: ABGB §413
Rechtssatz: Unter der "Anlage" von Werken ist nicht nur deren Errichtung, sondern auch deren Entfernung zu verstehen, wenn dadurch bestimmte Rechte verletzt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 13/84 Entscheidungstext OGH 31.08.1984 1 Ob 13/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0011057 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1984

TE OGH 1980/1/30 1Ob31/79

Die beklagte Partei, eine Stadtgemeinde, führte seit etwa 1960 als Regulierungsunternehmerin im Oberlauf des F-Baches Regulierungsarbeiten durch, die durch mehrere Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt wasserrechtlich genehmigt wurden. Der Kläger ist Eigentümer einer Reihe von land- und forstwirtschaftlich genutzten Ufergrundstücken im Unterlauf dieses Gewässers, das bisher nicht reguliert wurde. Dort traten in den letzten Jahren als Folge von Überschwemmungen Schäden auf. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79, 1Ob31/82, 1Ob12/83, 1Ob227/10d, 10Ob45/14m

Norm: ABGB §413WRG §26WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Der Gesetzgeber will nur den natürlichen Ablauf des Wassers schützen, weil alles, was die Natur schafft, hingenommen werden muß. Die mit dem von der Natur vorgesehenen Wasserlauf verbundenen Nachteile treffen grundsätzlich jenen, in dessen Vermögen sie sich ereignen. Sie bilden eine den jeweiligen Eigentümer treffende dingliche Last. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79, 1Ob227/10d, 1Ob124/15i

Norm: ABGB §413WRG §26WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Es sind Änderungen der natürlichen Abflußverhältnisse verboten, die sich zum Nachteil des Unterliegers auswirken; dabei macht es keinen Unterschied, ob die Richtung des Wasserlaufes oder seiner Schnelligkeit geändert wird, weil sich auch die Beschleunigung des Wasserablaufes zum Nachteil der Unterlieger auswirken kann. Entscheidungstexte 1 Ob 3... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79, 1Ob22/88

Norm: ABGB §364aABGB §413WRG §26WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Eine die natürlichen Abflußverhältnisse ändernde Regulierung des Oberlaufes eines Flusses kann vom Verschulden unabhängige Entschädigungs- ( Ausgleichs- ) ansprüche des durch die Änderung geschädigten Eigentümers von Grundstücken am Flußunterlauf zur Folge haben; soweit die Wasserrechtsbehörde keine Entschädigung zuerkannte, weil sie mit den schädigenden Auswirkungen nicht rechnete, kön... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79

Norm: ABGB §413WRG §26WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Jede Schutz- und Regulierungsmaßnahme, die jedoch über eine zulässige Abwehr des Eigentümers eines Ufergrundstückes hinausgeht und in den von Natur aus bestehen Lauf des Gewässers ( etwa durch Begradigung, Vertiefung oder Verbreiterung des Bettes oder Beeinflußung des Gefälles ) eingreift, bildet eine Änderung des natürlichen Wasserablaufes und ist daher nur mit wasserrechtsbehördlicher Bewilligu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79

Norm: ABGB §413WRG §26WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Dem Eigentümer eines Ufergrundstückes kann auch das Recht zustehen, den früheren Zustand wiederherzustellen, wenn er vorübergehend die Pflege seiner Ufer vernachlässigte. Auch wenn der Oblieger also durch Unterlssung ihm zustehender Maßnahmen durch einige Zeit eine Schädigung seiner Grundstücke hinnahm und damit dem Unterlieger Vorteile für seine Grundstücke verschaffte, erwächst dem Unterleiger ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79

Norm: ABGB §413WRG §39
Rechtssatz: Das Abwehrrecht des Eigentümers einer Liegenschaft gegen die natürlichen Abflußverhältnisse ist vor allem auf die laufende Pflege des Gewässers und die Befestigung seiner Ufer zum Zwecke der Verhinderung nachteiliger Veränderungen des bisherigen Zustandes beschränkt. Entscheidungstexte 1 Ob 31/79 Entscheidungstext OGH 30.01.1980 1 Ob 31/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79

Norm: ABGB §413WRG §26: WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Es ist unzulässig, bisher wertloses oder minderwertiges Moorland oder Überschwemmungsgebiet zu sanieren und die bisher sich aus der Lage in der Natur ergeben habenden Nachteile nun entschädigungslos auf Unterlieger abzuwälzen. Entscheidungstexte 1 Ob 31/79 Entscheidungstext OGH 30.01.1980 1 Ob 31/79 SZ 53/11 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79

Norm: ABGB §413WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 413 ABGB, wonach jeder Grundbesitzer befugt ist, sein Ufer gengen das Ausreißen des Flusses zu befestigen ist durch die Wasserrechtsgesetzgebung nicht außer Kraft gesetzt worden. Entscheidungstexte 1 Ob 31/79 Entscheidungstext OGH 30.01.1980 1 Ob 31/79 SZ 53/11 Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1977/10/4 1Ob19/77, 1Ob33/77, 1Ob227/10d

Norm: ABGB §413ABGB §1311 IIaWRG §39
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 39 Abs 1 WRG 1959 - wonach niemand (s.H. Krzizek Kommentar zum Wasserrechtsgesetz Seite 181) den natürlichen Abfluss der sich auf einem Grundstück ansammelnden oder darüber fließenden Gewässer zum Nachteil des unteren Grundstückes willkürlich ändern darf, ebenso wie die Vorschrift des § 413 ABGB, die bestimmt, dass niemand solche Werke oder Pflanzungen anlegen darf, die den... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1977

RS OGH 1963/11/28 6Ob225/63 (6Ob226/63), 1Ob14/93, 1Ob295/03v, 1Ob251/07d, 1Ob100/13g

Norm: ABGB §407ABGB §408ABGB §409ABGB §410ABGB §411ABGB §412ABGB §413
Rechtssatz: § 411 ABGB findet auf Teiche und Seen keine Anwendung. Entscheidungstexte 6 Ob 225/63 Entscheidungstext OGH 28.11.1963 6 Ob 225/63 Veröff: EvBl 1964/139 S 206 1 Ob 14/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 1 Ob 14/93 Beisatz: Auf Seen und Teichen, sel... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1963

Entscheidungen 1-23 von 23