Norm
ABGB §364 Abs2 B1Rechtssatz
Das Abfließen von Schlamm auf ein Nachbargrundstück infolge von Bodenerosion oder Murenabgängen kann nur dann eine unzulässige Einwirkung iSd § 364 Abs 2 ABGB darstellen, wenn ein Verstoß gegen § 39 Abs 1 WRG vorliegt. Nach § 39 Abs 3 WRG ist eine Änderung der Ablaufverhältnisse mit ihren Konsequenzen jedoch zulässig, soweit sie durch die „ordnungsgemäße Bearbeitung" eines landwirtschaftlichen Grundstücks „notwendigerweise bewirkt" wird. Es kommt daher darauf an, ob das Risiko einer Verschlammung durch die ordnungswidrige Bewirtschaftung des Grundstücks unzulässig erhöht wurde.Das Abfließen von Schlamm auf ein Nachbargrundstück infolge von Bodenerosion oder Murenabgängen kann nur dann eine unzulässige Einwirkung iSd Paragraph 364, Absatz 2, ABGB darstellen, wenn ein Verstoß gegen Paragraph 39, Absatz eins, WRG vorliegt. Nach Paragraph 39, Absatz 3, WRG ist eine Änderung der Ablaufverhältnisse mit ihren Konsequenzen jedoch zulässig, soweit sie durch die „ordnungsgemäße Bearbeitung" eines landwirtschaftlichen Grundstücks „notwendigerweise bewirkt" wird. Es kommt daher darauf an, ob das Risiko einer Verschlammung durch die ordnungswidrige Bewirtschaftung des Grundstücks unzulässig erhöht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120623Im RIS seit
06.04.2006Zuletzt aktualisiert am
27.03.2015