RS OGH 2006/3/7 1Ob11/06h, 1Ob4/15t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.2006
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Norm

ABGB §364 Abs2 B1
ABGB §413
WRG §39 Abs1
WRG §39 Abs3

Rechtssatz

Das Abfließen von Schlamm auf ein Nachbargrundstück infolge von Bodenerosion oder Murenabgängen kann nur dann eine unzulässige Einwirkung iSd § 364 Abs 2 ABGB darstellen, wenn ein Verstoß gegen § 39 Abs 1 WRG vorliegt. Nach § 39 Abs 3 WRG ist eine Änderung der Ablaufverhältnisse mit ihren Konsequenzen jedoch zulässig, soweit sie durch die „ordnungsgemäße Bearbeitung" eines landwirtschaftlichen Grundstücks „notwendigerweise bewirkt" wird. Es kommt daher darauf an, ob das Risiko einer Verschlammung durch die ordnungswidrige Bewirtschaftung des Grundstücks unzulässig erhöht wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120623

Im RIS seit

06.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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