Norm: ABGB §383GBG §9Tir FischereiG §3
Rechtssatz: An einem Fischereirecht, das als unregelmäßige persönliche Dienstbarkeit intabuliert ist, kann ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 211/20w Entscheidungstext OGH 10.12.2020 5 Ob 211/20w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2020:... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist grundbücherliche Eigentümerin der die Bodenflächen des Traunsees bildenden Grundparzellen, für die das Fischereirecht an den Seeflächen der betreffenden Grundstücke ersichtlich gemacht ist. Die Kläger sowie alle Beklagten (auch die Erstbeklagte) sind als Koppelfischereiberechtigte für den Traunsee im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft Gmunden eingetragen. Sämtliche Fischereirechte erstrecken sich (mit näher bezeichneten Ausnahmen) auf den g... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin von 1130/112660-Anteilen der Liegenschaft EZ 18 Grundbuch *****, B-LNR 1, womit Wohnungseigentum an der Wohnung 2 Stiege I verbunden ist. Ihr Eigentumsrecht wurde zu TZ 177/2010 einverleibt. Bereits mit Vereinbarung vom 3. 6. 1994 hat die Erstantragstellerin als aufgrund eines Leibrentenvertrags Berechtigte („außerbücherliche Eigentümerin“) hinsichtlich dieser Liegenschaftsanteile „zum Zweck der Sicherung der Erhaltung des Familie... mehr lesen...
Norm: ABGB §136 Abs1ABGB §383
Rechtssatz: Das Fischereirecht endet mit dem Tod des Berechtigten nicht, weshalb durch Nachweis des Todes des bücherlich Berechtigten der Nachweis der Unrichtigkeit nach § 136 Abs 1 GBG nicht erbracht ist und eine Löschung des einverleibten Fischereirechtes nicht möglich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 250/98w Entscheidungstext OGH 11.05.1999 5 Ob 250/9... mehr lesen...
Norm: ABGB §383FischereiG allg
Rechtssatz: Das Fischereirecht kann Ausfluss des Eigentumsrechts an einem gutseigenen (künstlichen) Gewässer oder ein selbständiges dingliches Recht an einem fremden Gewässer sein. Entscheidungstexte 1 Ob 13/98p Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 13/98p 1 Ob 19/01b Entscheidungstext OGH 27.03.2001 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §383
Rechtssatz: Ein Fischereirecht kann zwar nur soweit ausgeübt werden, als überhaupt ein Gewässer vorhanden ist, trifft das aber zu und ist in einem solchen Gewässer auch die Fischerei möglich, dann steht dem Fischereiberechtigten die Ausübung seines Rechtes in all jenen Wasseransammlungen zu, die sich jeweils in dem Bereich, in dem ihm das Fischereirecht zusteht, gebildet haben. Das Fischereirecht erlischt nur dann, wenn die Fisc... mehr lesen...
Norm: ABGB §383stmk FischereiG §3
Rechtssatz: Nicht alle Gerinne und Wasseransammlungen, die durch menschliche Einwirkungen entstanden sind, sind als künstliche Gewässer anzusprechen. Unter künstlichen Wasseransammlungen im Sinne des FG 1983 sind lediglich solche Anlagen zu verstehen, in denen das Wasser aus den Niederschlägen oder Zuflüssen in einem hiezu hergestellten Behälter (Teich oder dergleichen) gesammelt wird, nicht aber Anlagen aufgru... mehr lesen...
Norm: ABGB §383
Rechtssatz: Natürliche Wasseransammlungen verlieren dadurch, daß sie durch Bauten (Ausbaggerungen) verändert werden, die Eigenschaft eines natürlichen Wassers noch nicht. Es muß nur immer Wasser vorhanden gewesen sein und die Möglichkeit bestanden haben, Fische auszusetzen. Entscheidungstexte 1 Ob 2263/96t Entscheidungstext OGH 03.10.1996 1 Ob 2263/96t Veröff: SZ 69... mehr lesen...
Norm: ABGB §383
Rechtssatz: Zur Ausübung des Fischereirechts genügt es nicht, daß irgendwelche "feuchte Mulden" vorhanden sind, vielmehr muß auch die Möglichkeit bestehen, im vorhandenen Gewässer Fische auszusetzen (vgl. 5 Ob 32/69; SZ 36/82); andernfalls wäre das Fischereirecht mangels der Möglichkeit der Ausübung des Fischfangs erloschen. Entscheidungstexte 1 Ob 2263/96t Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §383Krnt FischereiG allgnö FischereiG allgoö FischereiG allgSbg FischereiG allgTir FischereiG allgVlbg FischereiG allg
Rechtssatz: In Privatgewässern ist das Fischereirecht grundsätzlich Ausfluss des Eigentums am Gewässer (siehe 1 Ob 30/94). Entscheidungstexte 1 Ob 44/95 Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 44/95 Veröff: SZ 69/144 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §383FischereiG allg
Rechtssatz: Das privatrechtliche Fischereirecht an sich wird durch die hiezu erforderlichen öffentlich-rechtlichen Akte nicht berührt (vgl SZ 47/59). Entscheidungstexte 1 Ob 44/95 Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 44/95 Veröff: SZ 69/144 1 Ob 72/00w Entscheidungstext OGH 28.03.2000 1 Ob 72/00w ... mehr lesen...
Norm: ABGB §383Sbg FischereiG 1969 §1Sbg FischereiG 1969 §2
Rechtssatz: Das Fischereirecht in Privatgewässern ist auch unter Bedachtnahme auf § 1 Abs 2 Fischereigesetz grundsätzlich Ausfluß des Eigentums am Gewässer. Entscheidungstexte 1 Ob 44/95 Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 44/95 Veröff: SZ 69/144 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §825 ffoö FischereiG §5ForstG §66aForstG §67
Rechtssatz: Gekoppelt Fischereiberechtigte bilden eine einfache (schlichte) Rechtsgemeinschaft im Sinne der §§ 825 ff ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 30/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 30/94 Veröff: SZ 68/41 1 Ob 2003/96g Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2... mehr lesen...