RS OGH 1996/10/3 1Ob2263/96t

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Norm

ABGB §383

Rechtssatz

Natürliche Wasseransammlungen verlieren dadurch, daß sie durch Bauten (Ausbaggerungen) verändert werden, die Eigenschaft eines natürlichen Wassers noch nicht. Es muß nur immer Wasser vorhanden gewesen sein und die Möglichkeit bestanden haben, Fische auszusetzen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 2263/96t
    Entscheidungstext OGH 03.10.1996 1 Ob 2263/96t
    Veröff: SZ 69/221

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105659

Dokumentnummer

JJR_19961003_OGH0002_0010OB02263_96T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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