Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 387 Grundbuch *****. Mit dem am 12. 9. 2005 als Notariatsakt abgeschlossenen Ehepakt errichteten der Antragsteller und seine Ehegattin Gerlinde I***** eine auf diese Liegenschaft beschränkte Gütergemeinschaft auf den Todesfall. Darin wurde Folgendes vereinbart: „II. Ehepakte Die Ehegatten Herr Mag. Gottfried und Frau Gerlinde I***** errichten nunmehr hinsichtlich der vorbeschriebenen Liegensch... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien streiten über die Frage, wie sich ein auf § 20b AO gestützter Rücktritt eines Werknutzungsberechtigten auf Unterlassungsansprüche des Urhebers gegen Dritte auswirkt, die ihre Rechte vom Werknutzungsberechtigten ableiten. Dem liegt folgender im Revisionsrekursverfahren nicht mehr strittiger Sachverhalt zugrunde: Eine Gesellschaft war Generalunternehmerin für die Errichtung mehrerer Attraktionen im Wiener Prater. In ihrem Auftrag stellte die Klägerin den Film ... mehr lesen...
Norm: ABGB §380ABGB §880ABGB §1447 FaABGB §1455, ABGB §1460Wr BauO §8 Abs1
Rechtssatz: Eine Befugnis, die der jeweilige Eigentümer des dienenden Guts im Falle unbelasteten Eigentums infolge zwingender Bestimmungen öffentlichen Rechts - hier zunächst gemäß Art VIII EGVG 1950 und später gemäß § 1 Abs 1 Tir Landes- PolizeiG - nicht hätte ausüben können, kann gegen ihn auch nicht ersessen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §380ABGB §425ABGB §431GBG §22
Rechtssatz: Durch die außerbücherliche Übertragung nach § 22 GBG wird im Sinne der Lehre von Titel und Modus (§§ 380 und 425 ABGB) und dem Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) vereinfachend (vgl Feil, Grundbuchsgesetz2, Rz 1 zu § 22) von der Zwischeneintragung oder den Zwischeneintragungen abgesehen, wenn eine geschlossene Kette von Titeln ("unter Nachweisung seiner Vormänner") vorliegt, sodass die Eintragu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin sowie Johann M*** und Brigitta M*** errichteten am 20./23. Oktober 1989 eine Pfandurkunde folgenden wesentlichen Inhaltes: 1. Die Antragstellerin hat Johann und Brigitta M*** ein Darlehen von restlich S 141.000,-- gewährt. 2. Zur Sicherstellung des Darlehenskapitals samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie aller im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung übernommenen Verbindlichkeiten verpfänden Johann M*** und Brigitta M*** der Antragstellerin ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die Nichte, Elisabeth P*** ist die uneheliche Tochter des am 21. März 1985 verstorbenen Ernest W***. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9. Jänner 1986, A 125/85, wurde die von Elisabeth P*** aufgrund des Gesetzes zum Nachlaß des Ernest W*** bedingt abgegebene Erbserklärung zu Gericht angenommen. Der Zweitantragsteller ist der Ehegatte der Erstantragstellerin. Mit Beschluß vom 28. Mai 1985 bewilligte das Erstgericht auf Antrag der Antragstel... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ABGB §380ABGB §386ABGB §444ABGB §883ABGB §1412NZwG §1 lite
Rechtssatz: Von Blinden mündlich abgeschlossene Verträge und sonstige Rechtshandlungen, die keiner Urkunde bedürfen, wie z.B. Zahlung, Besitzergreifung, Dereliktion und dgl. sind ohne Notariatsakt gültig. Entscheidungstexte 1 Ob 764/78 Entscheidungstext OGH 15.12.1978 1 Ob 764/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §380ABGB §1172UrhG §24UrhG §26UrhG §31 Abs1VerwGesG §1
Rechtssatz: Bei vertraglicher Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk - insbesondere auf Grund eines "Wahrnehmungsvertrages" mit einer Verwertungsgesellschaft - entstehen diese Rechte mangels einer abweichenden Vereinbarung mit der Vollendung des Werkes, ohne dass es noch einer besonderen rechtsbegründenden Handlung des Urhebers - etwa der Übergabe ei... mehr lesen...
Die klagende "Austro-Mechana Gesellschaft zur Verwaltung und Auswertung mechanisch-musikalischer Urheberrechte GmbH" verwaltet und verwertet die den Urhebern musikalischer Werke - mit oder ohne Text - zustehenden "mechanisch-musikalischen" Rechte, also insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht nach §§ 15, 16 UrhG, soweit es sich auf die Übertragung der Werke auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe für das Gesicht und Gehör (Bild- und Schallträger) und auf die V... mehr lesen...
Norm: ABGB §380GBG §14 Abs2GBG §26 Abs2GBG §32 Abs2GBG §94 D Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Grundbuchsurkunde ist in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Auch die Aufsandungserklärung ist ein Teil des Konsensualvertrages. Es genügt daher bei einer Höchstbetragshypothek, wenn die in der Haftungserklärung angeführten Forderungen in der Aufsandungserklärung durch Angabe der möglichen Rechtsgründe präzisiert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Zwischen Grundstücken der Klägerin einerseits und der Beklagten andererseits lag das im Eigentum der Marktgemeinde M gestandene Grundstück Nr. 247/1 Ortsraum. Nach Errichtung des Güterweges "W" wurden auf Grund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Z vom 28. November 1972 vom Erstgericht gemäß den §§ 15 ff. LTG u. a. restliche Trennstücke des Grundstücks Nr. 247/1, die der Liegenschaft der Klägerin gegenüber jenseits des neu gebildeten Grundstücks Nr. 257 Weg liegen, Liegenschafte... mehr lesen...
Norm: ABGB §380
Rechtssatz: Originärer Erwerb liegt vor, wenn die Erwerbstatsache für sich allein und ohne Rücksicht darauf, ob der Vormann Eigentümer war, das Eigentum beim Erwerber entstehen läßt. Entscheidungstexte 7 Ob 238/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 7 Ob 238/74 RZ 1975/29 S 54 = EvBl 1975/197 S 435 = JBl 1975,433 = NZ 1976,157 = Sz 47/144 ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die untergerichtlichen Entscheidungen, womit die Beklagten verurteilt wurden, dem Kläger eine einverleibungsfähige Urkunde auszustellen, in der sie der Einverleibung der Eigentumsrechte des Klägers an der Liegenschaft EZ. 421 KG. N. zustimmen. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: Das Prozeßgericht verurteilte in Stattgebung des Klagebegehrens die Beklagten zur ungeteilten Hand, dem Kläger eine einverleibungsfähige Urk... mehr lesen...