Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 387 Grundbuch *****. Mit dem am 12. 9. 2005 als Notariatsakt abgeschlossenen Ehepakt errichteten der Antragsteller und seine Ehegattin Gerlinde I***** eine auf diese Liegenschaft beschränkte Gütergemeinschaft auf den Todesfall. Darin wurde Folgendes vereinbart: „II. Ehepakte Die Ehegatten Herr Mag. Gottfried und Frau Gerlinde I***** errichten nunmehr hinsichtlich der vorbeschriebenen Liegensch... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien streiten über die Frage, wie sich ein auf § 20b AO gestützter Rücktritt eines Werknutzungsberechtigten auf Unterlassungsansprüche des Urhebers gegen Dritte auswirkt, die ihre Rechte vom Werknutzungsberechtigten ableiten. Dem liegt folgender im Revisionsrekursverfahren nicht mehr strittiger Sachverhalt zugrunde: Eine Gesellschaft war Generalunternehmerin für die Errichtung mehrerer Attraktionen im Wiener Prater. In ihrem Auftrag stellte die Klägerin den Film ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die im Grundbuch einverleibte Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehören (ua) die GST-NR 1026/2 und 1037/2. Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit der Führung, Benützung und Erhaltung einer elektrischen Hochspannungsfernleitung auf Gst 1026/2 1037/7 gem Dienstbarkeitsvertrag 1932-08-29 für EZ 56" und sub C-LNR 3a die „Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens a... mehr lesen...
Begründung: Dem Eintragungsgesuch waren nicht nur die im
Spruch: angeführten Grundbuchsurkunden, sondern auch noch eine Geburtsurkunde des Alfred S*****, geb. 5. 5. 1964, eine Freilassungserklärung der Vorkaufsberechtigten Ingrid S***** und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen angeschlossen. Aus ihnen ergibt sich kein Eintragungshindernis. Das Erstgericht wies das aus dem
Spruch: ersichtliche Begehren ab. Es begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass aus den vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist aufgrund des Übergabsvertrags vom 9. 6. 1993 Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sich unter anderem ein Wohnhaus und ein Wirtschaftsgebäude befinden. Die Klägerin ist aufgrund des Übergabsvertrags vom 2. 6. 1970 Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf deren Grundstücken sich unter anderem ein Hochbehälter und eine Wasserleitung, die zum Wirtschaftsgebäude des Beklagten führt, befinden. Diese Anlagen werden von einer gefassten Quelle ... mehr lesen...
Begründung: Die folgenden Liegenschaftsangaben beziehen sich alle auf GB *****. Als Eigentümer der EZ 14, sind aufgrund des Übergabsvertrages vom 28. 12. 2000 (Übergeber Franz und Sophie B*****) Werner und Ingrid B***** je zur Hälfte als Eigentümer einverleibt. Weiters wurde aufgrund des Übergabsvertrages zugunsten der Übergeber ein Fruchtgenussrecht, ein Ausgedingsrecht und ein Belastungs- und Veräußerungsverbot unter C-LNR 15 bis 17 und ein wechselseitiges Belastungs- und Veräuß... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem verfahrenseinleitenden Grundbuchsgesuch begehrten die Antragsteller in EZ ***** Grundbuch*****, das im Alleineigentum von Kemal A***** (des Drittantragstellers) stand, die Teilung des Grundstückes 486/14 in die Grundstücke 486/14 und 486/18. Weiters begehrten sie die lastenfreie Abschreibung des Grundstücks 486/18, die Eröffnung einer neuen Einlage EZ ***** Grundbuch ***** dafür und darin die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller Bekir A... mehr lesen...
Begründung: Zu EZ ***** Grundbuch ***** ist im B-Blatt als Eigentümer Johann G*****, geboren am *****, einverleibt. Die Antragstellerin bringt nun in ihrem Grundbuchsgesuch vor, Gernot G*****, geboren am *****, sei Eigentümer dieser Liegenschaft und es werde die Einverleibung des Pfandrechtes für die Kreditforderung der Antragstellerin im Höchstbetrag von EUR 36.400 im Range der Rangordnung unter C-LNR 3a begehrt. Sie schloss die Kopie des Abhandlungsprotokolls an, aus dem sich er... mehr lesen...
Begründung: Bei Überreichung des gegenständlichen Eintragungsgesuches war als Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** die Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung) einverleibt und das Eigentumsrecht für Günter S*****, geb. *****, vorgemerkt; außerdem war unter C-LNR 1 gegen den vorgemerkten Eigentümer ein Pfandrecht der Republik Österreich für deren Kaufpreisrestforderung von S 897.375,-- eingetragen. Unter Vorlage der den Eigentumserwerb des Günter S***** betreffenden Unb... mehr lesen...
Begründung: Der Ehegatte der Erstbeklagten (im Folgenden Gemeinschuldner) - über dessen Vermögen am 6. Mai 1998 der Konkurs eröffnet und der nun als Kläger einschreitende Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt wurde - war bücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft und schenkte eine ideelle Hälfte derselben mit nicht verbüchertem "Schenkungsvertrag nach vollzogener Übergabe" vom 3. Jänner 1997 der Erstbeklagten, somit einer nahen Angehörigen iSd § 32 Abs 1 KO. Am 10. Jänner 19... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch***** steht im Miteigentum von Christa (auch Christine) S***** zu 1/3, Elisabeth H***** zur Hälfte und Mag. Nikolaus E***** zu 1/6. Am 19. 11. 1998 wurde zwischen diesen Miteigentümern als Verkäufern und der Antragstellerin als Käuferin ein Kaufvertrag abgeschlossen, wonach letztere sämtliche Miteigentumsanteile "kauft und übernimmt, sodass sie Alleineigentümer der kaufgegenständlichen Liegenschaft wird". Unter Punkt III wurde ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, Au... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte erbringen in Österreich Dienstleistungen auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Die Drittbeklagte ist - zumindest mittelbar - Gesellschafterin der Erst- und Zweitbeklagten. Sie hat von der S*****, *****gmbH ***** sämtliche Werknutzungsrechte an dem EDV-Programm "S*****-C*****" übertragen erhalten und der Erst- und der Zweitbeklagten daran - zumindest mittelbar - Werknutzungsrechte eingeräumt. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften. Der Beklagte, ein Sohn des Klägers, erwarb seine Liegenschaft aufgrund des Übergabevertrags mit seinen Eltern vom 23. März 1989. "Von der Klärgrube und einer das Oberflächenwasser sammelnden Gitterrinne des Hauses des Klägers" verläuft "ein Kanalstrang über die ... Liegenschaft des Beklagten in den dort angrenzenden A...bach". Dieses jetzt verrohrte Gerinne "für Niederschlagswasser" befindet sich in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Grundstück Nr *****, inneliegend in EZ ***** KG T*****, diente ursprünglich als Landesstraße. Diese wurde aufgrund des Bundesstraßengesetzes 1971 zur Bundesstraße B ***** erklärt und ging damit in das Eigentum der klagenden Partei über. Bereits zu Beginn der 80er-Jahre wurde die B ***** umgebaut und erhielt ihren derzeit noch gegebenen Verlauf. Durch die teilweise Verlegung der Trasse wurden Teile der alten Bundesstraße nicht mehr benötigt, darunter auch... mehr lesen...
Norm: ABGB §380ABGB §880ABGB §1447 FaABGB §1455, ABGB §1460Wr BauO §8 Abs1
Rechtssatz: Eine Befugnis, die der jeweilige Eigentümer des dienenden Guts im Falle unbelasteten Eigentums infolge zwingender Bestimmungen öffentlichen Rechts - hier zunächst gemäß Art VIII EGVG 1950 und später gemäß § 1 Abs 1 Tir Landes- PolizeiG - nicht hätte ausüben können, kann gegen ihn auch nicht ersessen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §380ABGB §425ABGB §431GBG §22
Rechtssatz: Durch die außerbücherliche Übertragung nach § 22 GBG wird im Sinne der Lehre von Titel und Modus (§§ 380 und 425 ABGB) und dem Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) vereinfachend (vgl Feil, Grundbuchsgesetz2, Rz 1 zu § 22) von der Zwischeneintragung oder den Zwischeneintragungen abgesehen, wenn eine geschlossene Kette von Titeln ("unter Nachweisung seiner Vormänner") vorliegt, sodass die Eintragu... mehr lesen...
Begründung: Im Eigentumsblatt der Liegenschaften EZ ***** Grundbuch *****, mit dem Grundstück Nr.***** Baufläche und der Grundstücksadresse *****, ist das Eigentumsrecht für Renate O*****, geboren ***** unter B-LNR 4 und Dr.Alfred O*****, geboren *****, unter B-LNR 5 je zur Hälfte einverleibt. Ob diesen Anteilen ist jeweils das Eigentumsrecht für Christiana H*****, geboren *****, und zwar unter B-LNR 4c/B-LNR 5c vorgemerkt. Auf Grund der angeführten Urkunden beantragte die Ant... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin sowie Johann M*** und Brigitta M*** errichteten am 20./23. Oktober 1989 eine Pfandurkunde folgenden wesentlichen Inhaltes: 1. Die Antragstellerin hat Johann und Brigitta M*** ein Darlehen von restlich S 141.000,-- gewährt. 2. Zur Sicherstellung des Darlehenskapitals samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie aller im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung übernommenen Verbindlichkeiten verpfänden Johann M*** und Brigitta M*** der Antragstellerin ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die Nichte, Elisabeth P*** ist die uneheliche Tochter des am 21. März 1985 verstorbenen Ernest W***. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9. Jänner 1986, A 125/85, wurde die von Elisabeth P*** aufgrund des Gesetzes zum Nachlaß des Ernest W*** bedingt abgegebene Erbserklärung zu Gericht angenommen. Der Zweitantragsteller ist der Ehegatte der Erstantragstellerin. Mit Beschluß vom 28. Mai 1985 bewilligte das Erstgericht auf Antrag der Antragstel... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ABGB §380ABGB §386ABGB §444ABGB §883ABGB §1412NZwG §1 lite
Rechtssatz: Von Blinden mündlich abgeschlossene Verträge und sonstige Rechtshandlungen, die keiner Urkunde bedürfen, wie z.B. Zahlung, Besitzergreifung, Dereliktion und dgl. sind ohne Notariatsakt gültig. Entscheidungstexte 1 Ob 764/78 Entscheidungstext OGH 15.12.1978 1 Ob 764/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §380ABGB §1172UrhG §24UrhG §26UrhG §31 Abs1VerwGesG §1
Rechtssatz: Bei vertraglicher Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk - insbesondere auf Grund eines "Wahrnehmungsvertrages" mit einer Verwertungsgesellschaft - entstehen diese Rechte mangels einer abweichenden Vereinbarung mit der Vollendung des Werkes, ohne dass es noch einer besonderen rechtsbegründenden Handlung des Urhebers - etwa der Übergabe ei... mehr lesen...
Die klagende "Austro-Mechana Gesellschaft zur Verwaltung und Auswertung mechanisch-musikalischer Urheberrechte GmbH" verwaltet und verwertet die den Urhebern musikalischer Werke - mit oder ohne Text - zustehenden "mechanisch-musikalischen" Rechte, also insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht nach §§ 15, 16 UrhG, soweit es sich auf die Übertragung der Werke auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe für das Gesicht und Gehör (Bild- und Schallträger) und auf die V... mehr lesen...
Norm: ABGB §380GBG §14 Abs2GBG §26 Abs2GBG §32 Abs2GBG §94 D Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Grundbuchsurkunde ist in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Auch die Aufsandungserklärung ist ein Teil des Konsensualvertrages. Es genügt daher bei einer Höchstbetragshypothek, wenn die in der Haftungserklärung angeführten Forderungen in der Aufsandungserklärung durch Angabe der möglichen Rechtsgründe präzisiert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §380
Rechtssatz: Originärer Erwerb liegt vor, wenn die Erwerbstatsache für sich allein und ohne Rücksicht darauf, ob der Vormann Eigentümer war, das Eigentum beim Erwerber entstehen läßt. Entscheidungstexte 7 Ob 238/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 7 Ob 238/74 RZ 1975/29 S 54 = EvBl 1975/197 S 435 = JBl 1975,433 = NZ 1976,157 = Sz 47/144 ... mehr lesen...
Zwischen Grundstücken der Klägerin einerseits und der Beklagten andererseits lag das im Eigentum der Marktgemeinde M gestandene Grundstück Nr. 247/1 Ortsraum. Nach Errichtung des Güterweges "W" wurden auf Grund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Z vom 28. November 1972 vom Erstgericht gemäß den §§ 15 ff. LTG u. a. restliche Trennstücke des Grundstücks Nr. 247/1, die der Liegenschaft der Klägerin gegenüber jenseits des neu gebildeten Grundstücks Nr. 257 Weg liegen, Liegenschafte... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die untergerichtlichen Entscheidungen, womit die Beklagten verurteilt wurden, dem Kläger eine einverleibungsfähige Urkunde auszustellen, in der sie der Einverleibung der Eigentumsrechte des Klägers an der Liegenschaft EZ. 421 KG. N. zustimmen. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: Das Prozeßgericht verurteilte in Stattgebung des Klagebegehrens die Beklagten zur ungeteilten Hand, dem Kläger eine einverleibungsfähige Urk... mehr lesen...