Norm: ABGB §366GBG §62
Rechtssatz: Die Unwirksamkeit des zugrunde liegenden Titels hindert den Übergang des Eigentums an der Liegenschaft trotz der bücherlichen Eintragung. In einem solchen Fall ist der Käufer somit nicht Eigentümer der Liegenschaft. Darüber hinaus ist die Einverleibung im Grundbuch mit einem materiellen Fehler behaftet. Entscheidungstexte 4 Ob 188/19d Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiescheine, Rechnungen und Belege, jeweils im Original, zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004 bis 2008 sowie die Originalkontoauszüge vom Tag der Errichtung bis zur Schließung ein... mehr lesen...
Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen sind die Streitteile seit 15. 7. 1999 verheiratet. Etwa im November 2003 ging die Klägerin eine ehewidrige Beziehung ein. Da sie eine rasche Trennung vom Beklagten wollte, forderte sie ihn wiederholt auf, aus der Ehewohnung auszuziehen. Dabei meinte sie, dass es später im Zuge der Scheidung eine Einigung über die Aufteilung der ehelichen Vermögenswerte geben würde. Die Klägerin hielt sich seit 13. 11. 2003 zumeist n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind seit mehreren Jahren Klienten der D***** Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, die über sämtliche zur Beratung und Vertretung wesentlichen Daten der klagenden Parteien verfügt. Der Beklagte war vom 1. 12. 2000 bis 30. 11. 2004 Angestellter der Gesellschaft. Er kündigte sein Dienstverhältnis zum 30. 11. 2004 und eröffnete am 1. 12. 2004 eine eigene Steuerberatungskanzlei. Er kopierte bei seinem bisherigen Dienstgeber umfangr... mehr lesen...
Norm: ABGB §97ABGB §354 A2ABGB §366 A
Rechtssatz: Dem Vertragspartner des Eigentümers, der aufgrund des Rechtsverhältnisses mit diesem einem Dritten Räume zur Benützung überlassen darf, ist der gemäß § 97 ABGB berechtigte Ehegatte gleichzuhalten. Entscheidungstexte 1 Ob 212/03p Entscheidungstext OGH 18.03.2004 1 Ob 212/03p Veröff: SZ 2004/41 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 AABGB §369ABGB §372 IcZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Eine Erleichterung der Beweispflicht für das Eigentum bzw den Besitz kann im Rahmen der Privatrechtsordnung nicht damit gerechtfertigt werden, dass der Kläger – bedingt durch eine Ausnahmesituation, wie sie für die Opfer des Nationalsozialismus bestand – mit besonderen Beweisschwierigkeiten konfrontiert ist. Die Privatrechtsordnung hat nämlich auch die Rechte desjenigen zu w... mehr lesen...
Norm: MRG §10ABGB §1097ABGB §366
Rechtssatz: Mit allenfalls nur konkludenter Vereinbarung über die Zurücklassung der Investitionen und Gegenstände - so etwa bei Geltendmachung des Ersatzanspruches für Aufwendungen und widerspruchsloser Rücknahme des Bestandobjektes - geht in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung im Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe das Eigentum an den Investitionen und Gegenständen über. Für den Eigentumsübergang ist nicht e... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 A
Rechtssatz: Die Eigentumsklage ist gegen den Besitzer oder bloßen Inhaber der Sache zu richten. Voraussetzung ist also eine Rechtsfähigkeit, die die Fähigkeit zum Besitz oder der Innehabung der Gegenstände, deren Herausgabe begehrt wird, umfasst. Entscheidungstexte 2 Ob 348/98k Entscheidungstext OGH 14.01.1999 2 Ob 348/98k ... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 AABGB §375ZPO §22 ff
Rechtssatz: Gemäß den §§ 366 und 375 ABGB ist bereits jeder Sachinhaber oder Inhaber eines dinglichen Rechts für die Eigentumsklage und für alle sonstigen dinglichen Klagen passiv legitimiert. Die §§ 22 bis 25 ZPO dehnen den Inhalt der Auktorbenennung nach § 375 ABGB aus, indem sie diese (auch Urheberbenennung, nominatio auctoris oder laudatio auctoris) nicht bloß dem Sachinhaber, sondern auch demjenigen ges... mehr lesen...