Norm: ABGB §366EO §37 Ai
Rechtssatz: Kann der Kläger den als Widerspruchsgrund geltend gemachten Anspruch auf Herausgabe der in Gewahrsame des Verpflichteten befindlichen Sache nicht geltend machen, weil er die im Zug um Zug obliegende Gegenleistung nicht erbracht hat, so ist der Herausgabeanspruch nicht geeignet, die Widerspruchsklage zu begründen. Entscheidungstexte 3 Ob 322/32 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §366ABGB §1101EO §37 Aa
Rechtssatz: Der dritte Eigentümer einer bei dem Mieter pfandweise beschriebenen Sache kann nicht nur Klage nach § 37 EO, sondern auch auf Herausgabe der Sache erheben. Entscheidungstexte 2 Ob 889/30 Entscheidungstext OGH 16.09.1930 2 Ob 889/30 SZ 12/196 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...