Norm
ABGB §366Rechtssatz
Der dritte Eigentümer einer bei dem Mieter pfandweise beschriebenen Sache kann nicht nur Klage nach § 37 EO, sondern auch auf Herausgabe der Sache erheben.Der dritte Eigentümer einer bei dem Mieter pfandweise beschriebenen Sache kann nicht nur Klage nach Paragraph 37, EO, sondern auch auf Herausgabe der Sache erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0000698Dokumentnummer
JJR_19300916_OGH0002_0020OB00889_3000000_001