RS OGH 2019/10/24 4Ob188/19d, 9Ob79/19m, 9Ob75/19y

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Veröffentlicht am 24.10.2019
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Norm

ABGB §366
GBG §62

Rechtssatz

Die Unwirksamkeit des zugrunde liegenden Titels hindert den Übergang des Eigentums an der Liegenschaft trotz der bücherlichen Eintragung. In einem solchen Fall ist der Käufer somit nicht Eigentümer der Liegenschaft. Darüber hinaus ist die Einverleibung im Grundbuch mit einem materiellen Fehler behaftet.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 188/19d
    Entscheidungstext OGH 24.10.2019 4 Ob 188/19d
    Beisatz: Der beklagte Verkäufer kann daher jedenfalls im Streit inter partes die Unwirksamkeit des Titels für die Eigentumsübertragung und somit das fehlende Eigentum des Räumungsklägers trotz erfolgter Einverleibung auch durch Einrede geltend machen. (T1)
  • 9 Ob 79/19m
    Entscheidungstext OGH 28.11.2019 9 Ob 79/19m
    Beis wie T1
  • 9 Ob 75/19y
    Entscheidungstext OGH 28.11.2019 9 Ob 75/19y
    Beis wie T1; Anm: Der Entscheidung 4 Ob 188/19d folgend. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132902

Im RIS seit

17.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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