Norm
ABGB §366Rechtssatz
Die Unwirksamkeit des zugrunde liegenden Titels hindert den Übergang des Eigentums an der Liegenschaft trotz der bücherlichen Eintragung. In einem solchen Fall ist der Käufer somit nicht Eigentümer der Liegenschaft. Darüber hinaus ist die Einverleibung im Grundbuch mit einem materiellen Fehler behaftet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132902Im RIS seit
17.01.2020Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020