Entscheidungen zu § 180 Abs. 3 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 2021/9/28 4Ob146/21f

Norm: ABGB §180 Abs3
Rechtssatz: § 180 Abs 3 ABGB gilt auch dann, wenn zwar die gemeinsame Obsorge beider Elternteile aufrechterhalten werden soll, aber ein Elternteil nun die hauptsächliche Betreuung anstrebt. Entsprechendes gilt, wenn ein Doppelresidenzmodell mit einer Betreuung im zeitlich gleichen Ausmaß die bisherige Betreuung im gemeinsamen Haushalt ersetzen soll. Entscheidungstexte 4 Ob 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.09.2021

RS OGH 2018/1/26 8Ob152/17m

Norm: ABGB §179ABGB §180 Abs3AußStrG 2005 §107 Abs3
Rechtssatz: Bevor vom Regelfall der beiderseitigen Obsorge abgewichen werden darf, hat bei ausreichender Aussicht auf Erfolg eine fachkundige Beurteilung dahin zu erfolgen, ob die Anordnung von Maßnahmen iSd § 107 Abs 3 AußStrG eine Verbesserung der Gesprächssituation und die Herstellung einer ausreichenden Kommunikationsbasis erwarten lässt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.2018

RS OGH 2018/1/26 8Ob152/17m, 1Ob124/19w, 3Ob159/19g, 1Ob181/20d, 1Ob119/21p

Norm: ABGB §179ABGB §180 Abs3
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob zwischen den Eltern eine ausreichende Kommunikationsbasis für die Ausübung der gemeinsamen Obsorge besteht, kommt es in erster Linie auf die jeweilige Bereitschaft zum Informationsaustausch und nicht auf die Art der Nachrichtenübermittlung an. Entscheidungstexte 8 Ob 152/17m Entscheidungstext OGH 26.01.2018 8 Ob 152/17... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.2018

RS OGH 2018/1/26 8Ob152/17m, 6Ob8/19y, 1Ob138/20f, 3Ob13/21i

Norm: ABGB §179ABGB §180 Abs3
Rechtssatz: Die nachträgliche Änderung einer bestehenden Obsorgeregelung setzt zwar anders als eine Sicherungsverfügung nach § 181 ABGB keine Gefährdung des Kindeswohls voraus. Die Änderung der Verhältnisse muss aber derart gewichtig sein, dass das zu berücksichtigende Postulat der Erziehungskontinuität in den Hintergrund tritt. Entscheidungstexte 8 Ob 152/17m ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.2018

RS OGH 2013/5/8 6Ob41/13t, 4Ob32/13d, 10Ob53/13m, 3Ob212/14v, 1Ob46/15v, 3Ob37/16m, 7Ob174/16p, 6Ob1

Norm: ABGB idF KindNamRÄG 2013 §180 Abs3
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 180 Abs 3 ABGB kann die Obsorge bei maßgeblicher Änderung der Verhältnisse neu geregelt werden. Haben die Eltern nach ihrer Trennung vor Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 die Obsorge beider und die hauptsächliche Betreuung durch den Vater vereinbart, streben aber nunmehr beide die Alleinobsorge an, ist die maßgebliche Änderung seit der getroffenen Vereinbarung jedenfalls im ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.2013

RS OGH 2013/5/8 6Ob41/13t, 4Ob32/13d, 4Ob58/13b, 3Ob145/13i, 3Ob103/13p, 7Ob211/13z, 7Ob64/14h, 1Ob1

Norm: ABGB idF KindNamRÄG 2013 §180 Abs1ABGB idF KindNamRÄG 2013 §180 Abs3
Rechtssatz: Die Betrauung beider Elternteile mit der Obsorge, aber auch die Belassung einer solchen Obsorgeregelung kann in allen Fällen des § 180 Abs 1 und Abs 3 ABGB auch gegen den Willen beider oder gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Entscheidungstexte 6 Ob 41/13t Entscheidungstext OGH 08.05... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.2013

Entscheidungen 1-6 von 6