RS OGH 2025/12/16 8Ob152/17m; 6Ob8/19y; 1Ob138/20f; 3Ob13/21i; 5Ob3/23m; 4Ob175/22x; 4Ob129/24k; 9Ob

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Veröffentlicht am 26.01.2018
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Norm

ABGB §179
ABGB §180 Abs3
  1. ABGB § 179 heute
  2. ABGB § 179 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 179 gültig von 01.07.1960 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 58/1960
  1. ABGB § 180 heute
  2. ABGB § 180 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 180 gültig von 01.01.1978 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 403/1977

Rechtssatz

Die nachträgliche Änderung einer bestehenden Obsorgeregelung setzt zwar anders als eine Sicherungsverfügung nach § 181 ABGB keine Gefährdung des Kindeswohls voraus. Die Änderung der Verhältnisse muss aber derart gewichtig sein, dass das zu berücksichtigende Postulat der Erziehungskontinuität in den Hintergrund tritt.Die nachträgliche Änderung einer bestehenden Obsorgeregelung setzt zwar anders als eine Sicherungsverfügung nach Paragraph 181, ABGB keine Gefährdung des Kindeswohls voraus. Die Änderung der Verhältnisse muss aber derart gewichtig sein, dass das zu berücksichtigende Postulat der Erziehungskontinuität in den Hintergrund tritt.

Entscheidungstexte

  • RS0132056">8 Ob 152/17m
    Entscheidungstext OGH 26.01.2018 8 Ob 152/17m
  • RS0132056">6 Ob 8/19y
    Entscheidungstext OGH 25.04.2019 6 Ob 8/19y
    Beisatz: Hier: Gemeinsame Obsorge; Doppelresidenzmodell; geplante Übersiedelung der Mutter nach Deutschland - keine vorsorgliche Änderung der hauptsächlichen Betreuung der Kinder. (T1)
  • RS0132056">1 Ob 138/20f
    Entscheidungstext OGH 23.09.2020 1 Ob 138/20f
    Vgl
  • RS0132056">3 Ob 13/21i
    Entscheidungstext OGH 24.03.2021 3 Ob 13/21i
    Beisatz: Der Wunsch des Vaters, in Karenz zu gehen und während dieser Zeit Kinderbetreuungsgeld zu beziehen, ist kein ausreichender Grund für eine Änderung der getroffenen Obsorgeregelung. (T3)
  • RS0132056">5 Ob 3/23m
    Entscheidungstext OGH 31.01.2023 5 Ob 3/23m
    Beisatz: Hier: Die Verschlechterung bzw den Wegfall der Kommunikationsbasis zwischen den Eltern im Zusammenhang mit der unverändert oder sogar verstärkt zutage getretenen mangelnden Bindungstoleranz des Vaters und deren Auswirkungen auf beide Töchter als maßgebliche Änderung der Verhältnisse zu werten, bedarf keiner Korrektur im Einzelfall. (T4)
  • RS0132056">4 Ob 175/22x
    Entscheidungstext OGH 20.12.2022 4 Ob 175/22x
    Vgl; Beisatz: Hier: Vertretbare Abweisung des Antrags auf (neuerlichen) Wechsel der Obsorge auf einen anderen Kinder- und Jugendhilfeträger. Die Minderjährigen befinden sich seit fünf Jahren im Sprengel des obsorgeberechtigten Kinder- und Jugendhilfeträgers. (T5)
  • RS0132056">4 Ob 129/24k
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 10.09.2024 4 Ob 129/24k
  • RS0132056">9 Ob 13/25i
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 19.03.2025 9 Ob 13/25i
  • RS0132056">2 Ob 44/25x
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 25.03.2025 2 Ob 44/25x
    Beisatz: Hier: vertretbare Annahme einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse durch den Schuleintritt der Kinder und die dadurch bedingte Änderung an die Anforderungen der Betreuung der Minderjährigen. (T6)
    Beisatz: Ob bei einer gebotenen Gesamtschau die Änderung der Verhältnisse wesentlich im Sinn des § 180 Abs 3 ABGB ist, ist typischerweise eine nach den Umständen des Einzelfalls zu lösende Frage (T7)
  • RS0132056">4 Ob 68/25s
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 22.05.2025 4 Ob 68/25s
  • RS0132056">6 Ob 16/25h
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 30.04.2025 6 Ob 16/25h
  • RS0132056">9 Ob 32/25h
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 29.04.2025 9 Ob 32/25h
    Beisatz: hier: Aufgrund der Feststellungen wäre neben der hier angenommenen Kindeswohlgefährdung auch eine maßgebliche Änderung der Verhältnisse zu bejahen gewesen. (T8)
  • RS0132056">10 Ob 31/25v
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 10.07.2025 10 Ob 31/25v
    vgl
  • RS0132056">10 Ob 58/25i
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 21.10.2025 10 Ob 58/25i
  • RS0132056">1 Ob 186/25x
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 16.12.2025 1 Ob 186/25x

Schlagworte

Kindeswohlgefährdung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132056

Im RIS seit

12.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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