Norm
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §180 Abs1Rechtssatz
Die Betrauung beider Elternteile mit der Obsorge, aber auch die Belassung einer solchen Obsorgeregelung kann in allen Fällen des § 180 Abs 1 und Abs 3 ABGB auch gegen den Willen beider oder gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.Die Betrauung beider Elternteile mit der Obsorge, aber auch die Belassung einer solchen Obsorgeregelung kann in allen Fällen des Paragraph 180, Absatz eins und Absatz 3, ABGB auch gegen den Willen beider oder gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128810Im RIS seit
09.07.2013Zuletzt aktualisiert am
05.04.2019