RS OGH 2026/3/10 8Ob152/17m; 1Ob8/26x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2018
beobachten
merken

Norm

ABGB §179
ABGB §180 Abs3
AußStrG 2005 §107 Abs3
  1. ABGB § 179 heute
  2. ABGB § 179 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 179 gültig von 01.07.1960 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 58/1960
  1. ABGB § 180 heute
  2. ABGB § 180 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 180 gültig von 01.01.1978 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 403/1977

Rechtssatz

Bevor vom Regelfall der beiderseitigen Obsorge abgewichen werden darf, hat bei ausreichender Aussicht auf Erfolg eine fachkundige Beurteilung dahin zu erfolgen, ob die Anordnung von Maßnahmen iSd § 107 Abs 3 AußStrG eine Verbesserung der Gesprächssituation und die Herstellung einer ausreichenden Kommunikationsbasis erwarten lässt.Bevor vom Regelfall der beiderseitigen Obsorge abgewichen werden darf, hat bei ausreichender Aussicht auf Erfolg eine fachkundige Beurteilung dahin zu erfolgen, ob die Anordnung von Maßnahmen iSd Paragraph 107, Absatz 3, AußStrG eine Verbesserung der Gesprächssituation und die Herstellung einer ausreichenden Kommunikationsbasis erwarten lässt.

Entscheidungstexte

  • RS0132054">8 Ob 152/17m
    Entscheidungstext OGH 26.01.2018 8 Ob 152/17m
    Beisatz: An die erforderliche Aussicht auf Erfolg sind keine strengen Anforderungen zu stellen; sie ist im Zweifel zu bejahen. (T1)
  • RS0132054">1 Ob 8/26x
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 10.03.2026 1 Ob 8/26x
    vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132054

Im RIS seit

12.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten