RS OGH 2018/1/26 8Ob152/17m, 1Ob124/19w, 3Ob159/19g, 1Ob181/20d, 1Ob119/21p

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Veröffentlicht am 26.01.2018
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Norm

ABGB §179
ABGB §180 Abs3

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob zwischen den Eltern eine ausreichende Kommunikationsbasis für die Ausübung der gemeinsamen Obsorge besteht, kommt es in erster Linie auf die jeweilige Bereitschaft zum Informationsaustausch und nicht auf die Art der Nachrichtenübermittlung an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132055

Im RIS seit

12.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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