Norm: ABGB idF vor dem FamErbRÄG 2004 §158ABGB idF vor dem FamErbRÄG 2004 §159ZPO §21
Rechtssatz: Eine Streitverkündung im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren an den präsumtiven außerehelichen Vater ist weder gesetzlich verpflichtend noch zweckmäßig im Sinn des § 21 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 141/05v Entscheidungstext OGH 11.07.2005 7 Ob 141/05v ... mehr lesen...
Norm: ABGB §138 Abs1ABGB §156ABGB §157ABGB §158ABGB §159 Abs1 Satz2MRK Art8 IV3i
Rechtssatz: Nach Aufhebung der §§ 156, 157 und 158 sowie des zweiten Satzes des § 159 Abs 1 ABGB duch den Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 28.6.2003, G 78/00, fehlt im Anlassfall eine klare Regelung, gegen wen die Ehelichkeitsbestreitungsklage zu richten ist und wer - abgesehen vom Fall des § 159 Abs 2 ABGB - aktiv legitimiert ist. Diese Fragen wären nunme... mehr lesen...
Norm: ABGB §138ABGB §156 AABGB §158ABGB §1295 Ia7ABGB §1495ABGB §1497 IVF
Rechtssatz: An der bereits im Jahr 1977 oder 1978 bestandenen Möglichkeit des Klägers , seine Schadenersatzansprüche gegen die Beklagte ( Mutter ) ( Hier : Ersatz jener Aufwendungen , die er durch die Alimentierung des Kindes und durch das Ehelichkeitsbestreitungsverfahren hatte ) gerichtlich geltend zu machen , ändert sich auch dadurch nichts , daß die Ehelichkeitsvermut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 21.12.1949 als eheliches Kind des Josef und der Anna K***** geboren. Diese hatten am 26.12.1939 vor dem Standesamt St.***** die Ehe geschlossen. Der am 3.1.1895 geborene Josef K***** ist am 8.7.1956, die am 3.7.1914 geborene Anna K***** am 8.9.1986 verstorben. Mit der Behauptung, daß ihre Mutter ein langjähriges geschlechtliches Verhältnis mit dem Beklagten gehabt und in der empfängniskritischen Zeit ausschließlich mit ihm geschlechtlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 BABGB §158
Rechtssatz: Die Regelung der Klagelegitimation in §§ 156 und 158 ABGB ist rechtpolitisch bedenklich. Entscheidungstexte 4 Ob 537/92 Entscheidungstext OGH 07.07.1992 4 Ob 537/92 Veröff: SZ 65/100 8 Ob 41/99h Entscheidungstext OGH 15.04.1999 8 Ob 41/99h Beisatz: Wenn der Staatsanwalt sein B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ingrid R***, geschiedene K***, brachte am 5.4.1977 die mj. Katrin Christine K*** zur Welt. Die Mutter bezeichnete fälschlich Hubert K*** als Vater. Dieser anerkannte am 10.5.1977 die Vaterschaft zum Kind, obwohl er wußte, daß er nicht der Vater sein konnte. Die Staatsanwaltschaft Leoben begehrte mit der am 5.11.1985 erhobenen Klage gemäß § 164 c ABGB die Feststellung, daß der Beklagte der Vater des genannten Kindes sei. Der Beklagte beantragte die Abweisung de... mehr lesen...
Norm: ABGB §158JN §28JN §114b
Rechtssatz: Eine die sachliche und örtliche Kompetenz des nach § 158 ABGB bestreitungsberechtigten Staatsanwaltes regelnde
Norm: besteht nicht. Dessen Zuständigkeit richtet sich vielmehr nach dem Sitz des Prozeßgerichtes, bei dem die Klage zur Bestreitung der Ehelichkeit einzubringen ist. Wenn aber ein solches erst bestimmt werden soll, ist dem Bundesministerium für Justiz als der vorgesetzten weisungsberechtigten D... mehr lesen...
Norm: ABGB §138ABGB §156ABGB §158
Rechtssatz: Solange die im Gesetz begründete Ehelichkeit des Kindes nicht durch Statusklage beseitigt ist, trifft den Ehemann der Mutter die durch § 198 StGB sanktionierte Unterhaltspflicht auch dann, wenn er überzeugt ist, nicht der Vater zu sein. Entscheidungstexte 11 Os 141/75 Entscheidungstext OGH 12.12.1975 11 Os 141/75 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §158ABGB §159
Rechtssatz: Stirbt der Ehemann der Mutter nach Einbringung der Bestreitungsklage, so ist sein Bestreitungsrecht nicht erloschen. Entscheidungstexte 3 Ob 118/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 3 Ob 118/57 Veröff: RZ 1957,72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0048122 ... mehr lesen...
Die Ehe des Klägers mit der Mutter der Beklagten wurde am 14. Juni 1946 geschieden. Schon seit Februar 1946 hatten die Eheleute keinen Geschlechtsverkehr mehr. Vor und nach der Ehescheidung hatte die Mutter der Beklagten ein intimes Verhältnis mit einem gewissen Johann K. Am 24. März 1947 ist die Beklagte geboren und in das Geburtenregister des Standesamtes als uneheliches Kind eingetragen worden. Der natürliche Vater K. hat vor dem Bezirksgericht Voitsberg die Vaterschaft zur Beklagt... mehr lesen...
Johann B. und Katharina B. haben am 24. März 1940 vor dem Standesamt B. die Ehe geschlossen, welche derzeit noch aufrecht besteht. Die Ehegatten, die früher die jugoslawische Staatsbürgerschaft besaßen, waren Volksdeutsche. Johann B. wurde im Jahre 1942 zur deutschen Wehrmacht eingezogen und war zuletzt anläßlich eines Urlaubes im Juli 1944 mit seiner Gattin beisammen. Seit dieser Zeit fehlt von ihm jede Nachricht und gilt er als vermißt. Nach Mitteilung dritter Personen soll Johann B... mehr lesen...
Die Streitparteien haben am 4. Oktober 1931 in der Pfarrkirche in M. (Italien) nach röm.-kath. Ritus geheiratet. Die Ehe wurde in den standesamtlichen Registern des Standesamtes der Gemeinde Montebelluna sub N 69 II Serie A/1931 eingetragen. Beide Streitteile sind italienische Staatsbürger; angeblich wohnt der Beklagte in Spital am Semmering. Klägerin begehrt beim Bezirksgericht Mürzzuschlag mit der Behauptung, sie sei im Zeitpunkt der Eheschließung geisteskrank gewesen, die Feststell... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die Klage des Staatsanwaltes wegen Bestreitung der ehelichen Geburt der Beklagten mit der Begründung: ab, daß die Staatsanwaltschaft weder ein öffentliches noch ein Interesse des Kindes behauptet habe und daß ein solches Interesse an der vorliegenden Klage auch nicht vorliege; es könne nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, das Versäumnis des Ehemannes an der rechtzeitigen Erhebung der Klage auszubessern. Das Berufungsgericht gab in Abänderung des erstinstanz... mehr lesen...
In dem Verfahren über die nach § 158 ABGB. von der Staatsanwaltschaft erhobene Klage wegen Bestreitung der ehelichen Geburt der am 20. Februar 1946 anscheinend in der Ehe des Karl und der Herta K. geborenen minderjährigen Beklagten schritt für diese das Bezirksjugendamt als vom Pflegschaftsgericht bestellter Kollissionskurator ein. Der Ehegatte Karl K. hatte im Laufe des Verfahrens von diesem Kenntnis erhalten, da ihm bei der Blutgruppeuntersuchung Blut abgenommen worden war und er au... mehr lesen...
Norm: ABGB §158
Rechtssatz: Im Prozeß der Staatsanwaltschaft wegen Bestreitung der ehelichen Geburt nach § 158 ABGB ist der eheliche Vater zur Vertretung des Kindes dann nicht berechtigt, wenn das Pflegschaftsgericht für das Kind einen Kollisionskurator bestellt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 189/48 Entscheidungstext OGH 16.06.1948 3 Ob 189/48 Veröff: SZ 21/107 = EvBl 1948/580... mehr lesen...
Sämtliche Instanzen gaben der Klage des Staatsanwaltes wegen Bestreitung der ehelichen Geburt des Beklagten Folge. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: des Obersten Gerichtshofes: Auf Grund einer vom Staatsanwalt gemäß dem § 158 ABGB. eingebrachten Klage hat das Erstgericht entschieden, daß der mj. Beklagte nicht als ein eheliches Kind des W. B. aus der mit A. B., geborenen Sch., geschlossenen Ehe anzusehen ist. Das Berufungsgericht hat dieses Urteil be... mehr lesen...
Norm: ABGB §158ZPO §14 BdZPO §233
Rechtssatz: Hat sich der Staatsanwalt zur Anfechtung der ehelichen Geburt entschlossen, so ist dem Gerichte die Prüfung der Frage, ob ein öffentliches Interesse oder ein Interesse des Kindes für die Anfechtung vorliegt, verwehrt. Ebenso ist jede diesbezügliche Einwendung des Kindes abgeschnitten. Das Bestreitungsrecht des Ehemannes der Kindesmutter schließt das des Staatsanwaltes grundsätzlich nicht aus. Es sei... mehr lesen...
Norm: ABGB §158ZPO §228 B2
Rechtssatz: Die Standesklage des unterschobenen Kindes, daß es nicht von den in der Matrik eingetragenen Eltern abstammt, ist eine an keine Frist gebundene Feststellungsklage. RG 20.1.1943, VII 148/42; Veröff: DREvBl 1943/112 Entscheidungstexte 1 Ob 283/38 Entscheidungstext OGH 29.03.1938 1 Ob 283/38 Vgl aber; Veröff: DREvBl 1938/82 (Rechtsgestaltungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §158
Rechtssatz: Die Frist des § 158 ABGB wird nur durch rechtzeitige Überreichung der Klage gewahrt. Entscheidungstexte 2 Ob 133/30 Entscheidungstext OGH 26.02.1930 2 Ob 133/30 Veröff: SZ 12/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0048119 Dokumentnummer JJR_19300226_OG... mehr lesen...