Norm
ABGB §138Rechtssatz
Solange die im Gesetz begründete Ehelichkeit des Kindes nicht durch Statusklage beseitigt ist, trifft den Ehemann der Mutter die durch § 198 StGB sanktionierte Unterhaltspflicht auch dann, wenn er überzeugt ist, nicht der Vater zu sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0009646Dokumentnummer
JJR_19751212_OGH0002_0110OS00141_7500000_001