RS OGH 1948/6/16 3Ob189/48

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1948
beobachten
merken

Norm

ABGB §158

Rechtssatz

Im Prozeß der Staatsanwaltschaft wegen Bestreitung der ehelichen Geburt nach § 158 ABGB ist der eheliche Vater zur Vertretung des Kindes dann nicht berechtigt, wenn das Pflegschaftsgericht für das Kind einen Kollisionskurator bestellt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0048126

Dokumentnummer

JJR_19480616_OGH0002_0030OB00189_4800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten