RS OGH 1992/7/7 4Ob537/92, 8Ob41/99h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1992
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Norm

ABGB §156 B
ABGB §158

Rechtssatz

Die Regelung der Klagelegitimation in §§ 156 und 158 ABGB ist rechtpolitisch bedenklich.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 537/92
    Entscheidungstext OGH 07.07.1992 4 Ob 537/92
    Veröff: SZ 65/100
  • 8 Ob 41/99h
    Entscheidungstext OGH 15.04.1999 8 Ob 41/99h
    Beisatz: Wenn der Staatsanwalt sein Bestreitungsrecht nicht ausübt, haben weder das Kind noch die Mutter die Möglichkeit, die Ehelichkeit des Kindes anzufechten. Das Ermessen des Staatsanwaltes kann weder von den ordentlichen Gerichten noch von den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts überprüft werden. Die derzeitige Regelung der Anfechtungsbefugnis ist nach herrschender Auffassung mit Art 6 MRK und Art 7 B-VG unvereinbar. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048153

Dokumentnummer

JJR_19920707_OGH0002_0040OB00537_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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