Norm: ABGB §863 CIABGB §863 CIIABGB §1502
Rechtssatz: Bei einem nach Ablauf der Verjährungsfrist erklärten Verzicht des Schuldners auf die Verjährungseinrede, der gemäß § 1502 ABGB durchaus erlaubt ist und dem Gläubiger das Recht der Klagbarkeit seiner bereits verjährten Forderung verschafft, ist kein Grund zu finden, warum eine einseitige Zurücknahme des Verzichts wirksam sein sollte. Eine solche Zurücknahme bedarf der Zustimmung des Berechtig... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CVABGB §1502
Rechtssatz: Wenn auf Grund verjährter und unverjährter Forderungen eine ungewidmete Teilzahlung geleistet wird, dann stellt diese Teilzahlung keinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung dar, weil auch die Zahlung selbst mangels anderer Widmung jedenfalls nicht primär auf die verjährten Forderungen anzurechnen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 11/97z Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1486 Z5ABGB §1502UrlG §4 Abs5
Rechtssatz: 1) Ansprüche auf Urlaubsentschädigung verjähren nicht im Sinne des § 4 Abs 5 UrlG in zwei Jahren, sondern gemäß § 1486 Z 5 ABGB in drei Jahren ab Fälligkeit (= Ende des Arbeitsverhältnisses). 2) Ist eine sogenannte "freie Betriebsvereinbarung", der keine normative Wirkung zukommt, im Wege eines schlüssig angenommenen Anbots in die einzelnen Arbeitsverträge der Arbeitnehmer eingeg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1502ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Verjährungsverzichtserklärung kann Feststellungsurteil nicht ersetzen. Entscheidungstexte 9 Ob 1547/95 Entscheidungstext OGH 12.07.1995 9 Ob 1547/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053085 Dokumentnummer JJR_19950712_OGH0002_0090OB01547_9... mehr lesen...
Norm: ABGB §1502IESG §1 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn der Verjährungseinwand des Arbeitgebers selbst mit der Replik des Verstoßes gegen Treu und Glauben entkräftet werden kann, kann dies gegenüber dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen nicht durchschlagen. Entscheidungstexte 8 ObS 14/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 8 ObS 14/95 8 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z5ABGB §1491ABGB §1502ArbVG §3KollV für Handelsangestellte Österreich allg
Rechtssatz: Verkürzt bereits der KollV die Verjährung auf zwei Jahre, ist die Vereinbarung einer Verfallsfrist von drei Monaten unzulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 87/94 Entscheidungstext OGH 25.05.1994 9 ObA 87/94 Veröff: SZ 67/97 9 ObA 2264... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen hatte der Kläger im Rahmen eines mit Beschluß vom 12.10.1985 bestätigten Zwangsausgleiches an seine Gläubiger eine 20 %ige Quote innerhalb eines Jahres in 12 Raten zu zahlen. Mit der Behauptung, daß Wiederaufleben eingetreten sei, beantragte die C***** zur Hereinbringung des wiederaufgelebten Forderungsteiles von 210.997,71 S sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Kläger gegen die Drittschuldneri... mehr lesen...