Begründung: Gemäß Auftragsbestätigung vom 18. 2. 1995 vermietete die Klägerin der beklagten Partei einen 70-Tonnen-Zementsilo beginnend per 20. 2. 1995 zu einem monatlichen Mietzins von S 5.000,-- netto für die Dauer von ca acht Monaten, wobei die Mietdauer vom Tag der Abholung bis einschließlich dem Tag der Rückzahlung berechnet werden sollte. Anläßlich der Verlegung zu einer Baustelle, womit die beklagte Partei die Nebenintervenientin beauftragte, wurde der Silo am 3. 7. 1995 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der beklagten Partei ist die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG zulässig. Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne der vorgenannten Bestimmung sind solche, in denen es um die Berechtigung oder um die Art der Beendigung geht, wobei es nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Rechtsstreitigkeit handeln, in der die Fr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bank gewährte dem Erstbeklagten im August 1989 einen Existenzgründungskredit in der Höhe von S 2,000.000,-- mit einer Laufzeit von 20 Jahren, der Zweibeklagte übernahm hiefür die Bürgschaft. Die Kreditzusage wurde von beiden Beklagten unterfertigt. Es wurden monatliche Pauschalraten in der Höhe von S 18.700,-- ab 1. 10. 1989 zugesagt. Hierin wurden Zinsen von 9,25 % jährlich und 4,5 % Überziehungszinsen vereinbart, wobei die Klägerin berechtigt ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des Hauses B*****straße ***** in ***** V*****. Das im Erdgeschoß dieses Hauses gelegene 170 m**2 große Geschäftslokal wurde mit Mietvertrag vom 1. 8. 1991 an Mario N***** vermietet, wobei ein Hauptmietzins von monatlich S 42.000 zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten vereinbart wurde. Am 1. 10. 1991 gingen die Mietrechte infolge einer Unternehmensveräußerung auf Sabine N***** und ab 31. 3. 1997 ebenfalls infolge einer Unternehmensv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Rechtsvorgänger des Klägers hat mit Mietvertrag vom 2. 7. 1965, ergänzt mit Vertrag vom 31. 3. 1992, der Rechtsvorgängerin der Beklagten Teile des Hauses G*****, S*****weg 22 (ehemals Gasthof Z*****), vermietet. Nach dem Mietvertrag war die Mieterin berechtigt, bauliche Änderungen am Mietgegenstand vorzunehmen; sie war aber auch verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses den früheren Zustand wiederherzustellen. Das Mietverhältnis wurde mit 31. 12... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §1444 DdABGB §1451
Rechtssatz: Das im Persönlichkeitsrecht wurzelnde Recht des Kindes auf Unterhaltsgewährung ist unverzichtbar und unverjährbar. Entscheidungstexte 1 Ob 317/97t Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 317/97t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110428 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 23.4.1976 geborene Kläger ist der eheliche Sohn des in Österreich lebenden Beklagten. Dessen Ehe mit der Mutter des Klägers wurde mit Urteil eines türkischen Gerichts vom 20.3.1990 geschieden. Die Vormundschaft für den damals minderjährigen Kläger wurde im Scheidungsurteil der Mutter zugesprochen und der Beklagte verpflichtet, ab 31.8.1988 der Mutter und dem Kläger gemeinsam 150.000 türkische Lire (TL) an Alimenten zu bezahlen. Mit Urteil eines anderen türkische... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §1042ABGB §1451WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Allein dadurch, daß die Behörde eine fremde gesetzliche Verpflichtung (Maßnahmen gemäß § 31 Abs 3 WRG) erfüllt, wird der im § 31 Abs 3 WRG normierte öffentlich-rechtliche Anspruch auf Rückersatz der Kosten nicht zu einem zivilrechtlichen Anspruch, auf den die Verjährungsbestimmungen des ABGB Anwendung fänden. Nur dann, wenn ein Dritter, und nicht die zur Erlassung eines Kostenbescheids v... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vom 13.6.1996 wurden der Antragstellerin Kosten im Betrag von S 22,291.131,69 vorgeschrieben, die die Behörde zur Beseitigung der konkreten Gefahr einer weiteren Gewässerverunreinigung nach einem Ölunfall, der der Antragstellerin anzulasten sei, aufzuwenden gehabt habe. Am 7.8.1996 beantragte die Antragstellerin gemäß § 117 Abs 4 WRG beim Erstgericht die gerichtliche Entscheidung, auszusprechen, daß keine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1451ABGB §1497 I
Rechtssatz: Die Berufung auf die replicatio doli wird auch nach dem Ablauf der Präklusivfristen zugelassen. Entscheidungstexte 1 Ob 281/97y Entscheidungstext OGH 15.12.1997 1 Ob 281/97y 1 Ob 45/05g Entscheidungstext OGH 12.04.2005 1 Ob 45/05g Beisatz: Ein Anspruchsverlust nach § 95 EheG tri... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck vom 23.Jänner 1995 wurde die Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten und nunmehrigen Antragstellers gemäß § 49 EheG geschieden. Dieses nur vom Beklagten zur Gänze angefochtene Urteil wurde vom Landesgericht Innsbruck als Berufungsgericht mit Urteil vom 20.Juni 1995 - den Parteienvertretern zugestellt am 24.Juli 1995 - in der Hauptsache bestätigt. Die vom Beklagten am 22.September 1995 erhobene außerorde... mehr lesen...
Norm: ABGB §1451
Rechtssatz: Die privatrechtlichen Verjährungsbestimmungen lassen sich nicht ohne weiteres auf das öffentliche Recht übertragen. Nur soweit in öffentlich-rechtlichen Vorschriften Verjährungsbestimmungen ausdrücklich vorgesehen sind, könnte unter Bedachtnahme auf § 7 ABGB auf die Verjährungsvorschriften des ABGB zurückgegriffen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 2/96 Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 IABGB §1052ABGB §1451BGB §194
Rechtssatz: Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages verjährt nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 509/96 Entscheidungstext OGH 27.02.1996 5 Ob 509/96 Veröff: SZ 69/41 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102174 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1111 BABGB §1451 ffABGB §1489 I
Rechtssatz: Vom Zweck der Fristsetzung hängt es ab, ob Verjährungsvorschriften auf an anderer Stelle geregelte kurze Fristen anzuwenden sind. § 1111 ABGB bezweckt die möglichst rasche Klärung, ob dem Bestandgeber Ansprüche wegen Beschädigung oder missbräuchlicher Abnützung der Bestandsache gegen den Bestandnehmer zustehen. Der Bestandgeber hat daher nach Rückstellung der Bestandsache von sich aus täti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 19.11.1969 vermietete die klagende Partei eine (von ihr selbst in Bestand genommene) Teilfläche des Grundstückes 601 der Liegenschaft EZ 373 ***** an die beklagte Partei zum Zwecke des Betriebes von Öltanklagern. Die Punkte VII lit. n und o dieses Vertrages haben folgenden Wortlaut: "Die Bestandnehmerin haftet gegenüber der Bestandgeberin für alle Schäden, die infolge der Ausübung des Geschäftsbetriebes der Bestandnehmerin durch sie oder ihre Leu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herbert H*****, vertreten durch Dr. Johann Paul Cammerlander ua, Rechtsanwälte in Innsbruck, wider die beklagte Partei Horst E*****, vertreten durch Dr. Jörg Hobmeier ua, Rechtsanwälte in Innsbruck... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der am 9.10.1989 eingebrachten Klage aus dem Titel der Amtshaftung (unfallskausales Fehlverhalten der Autobahngendarmerie) die Feststellung, daß das beklagte Bundesland für sämtliche Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 31.3.1986 hafte. Das gemäß § 8 AHG an die beklagte Partei gerichtete Aufforderungsschreiben vom 23.3.1989 langte dort am 28.3.1989 ein. Nach dem Vorbringen in der Klage wurde das Aufforderungsschreiben von der beklagten Partei am 21... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung des am 11. Juli 1989 von der geschiedenen Ehegattin gestellten Antrages auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Beide Vorinstanzen hielten den Antrag für verspätet, weil im Ehescheidungsverfahren der Ausspruch über die Ehescheidung ungeachtet des weiteren Streites über die Schuldanteile schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes r... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §133ABGB §134ABGB §1451
Rechtssatz: Die Verjährung ist keine allgemeine, der gesamten österr. Rechtsordnung zugehörige Institution (Erk 2.10.1975, A 11/74). Bei den Verjährungsvorschriften des ABGB handelt es sich nämlich um Rechtsgrundsätze des Privatrechtes, die sich nicht ohne weiteres auf das öff Recht übertragen lassen. Nur dann, wenn in Vorschriften des öff Rechts Verjährungsbest ausdrücklich aufgenommen sind, wird bei B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der am 29.6.1953 geborene Kläger, ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, wurde am 30.Jänner 1974, 16,15 Uhr, in Graz in Polizeihaft genommen. Mit Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 2.Februar 1974, 15 Vr 55/74, wurde über den Kläger gemäß §§ 175 Abs 1 Z 2 und 3, 177 StPO die Verwahrungshaft, mit Beschluß desselben Gerichtes vom 8.Februar 1974 gemäß § 180 Abs 2 Z 1 bis 3 StPO die Unte... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind dinglich Fischereiberechtigte an der Mur von der Murbrücke bei Thalheim bis zur Landschacher Brücke bei Knittelfeld. Die Fischereirechte der Kläger sind selbständig, das Ausmaß der Berechtigungen ist jedoch verschieden groß. Den Erst- bis Zehntklägern steht ein einfaches Recht zu, von den Elft- bis Sechzehntklägern sind je zwei Berechtigte Inhaber eines einfachen Rechtes, die Siebzehnt- bis Neunzehntkläger sind Inhaber von zwei einfachen Fischereirechte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war früher Mieterin einer Wohnung im Hause der klagenden Partei in der Achaz Willingerstraße 25/II, 4020 Linz, die am 12.10.1980 zwangsweise geräumt wurde. Die klagende Partei begehrte von der Beklagten den Ersatz der Aufwendungen von zuletzt S 18.549,68 s.A. zur Instandsetzung der genannten Wohnung für den Nachmieter. Die Beklagte wendete ein, die Aufwendungen seien nicht erforderlich gewesen, weil sie die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übergeb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1111 BABGB §1451ABGB §1497 IABGB §1501
Rechtssatz: Auch eine Präklusivfrist wie die des § 1111 ABGB kann durch Vergleichsverhandlungen verlängert werden; bei Zuwarten mit der Klagsführung nach endgültigem Scheitern der Vergleichsverhandlungen um mehr als drei Monate ist jedoch Rechtsverlust bereits eingetreten. Entscheidungstexte 1 Ob 510/85 Entscheidungstext OGH 17.04.198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 27. Juli 1978 gab der Kläger dem Beklagten mit 1. August 1978 das von ihm betriebene Kfz-Mechanikerunternehmen Graz, ögydigasse 14 und 16, in Bestand. Bei Beendigung des Bestandverhältnisses war das Pachtobjekt dem Verpächter in gutem und brauchbarem Zustand unter Bedachtnahme auf die übliche Abnützung zurückzustellen. Das Bestandverhältnis wurde mit 31. Juli 1981 einvernehmlich beendet. Die Rückgabe der vom Kläger vorerst nicht angenommenen Schl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1451ABGB §1487ABGB §1501
Rechtssatz: Auch wenn eine Partei nicht das Wort "Verjährung" verwendet, aber doch klar zum Ausdruck gebracht hat, daß sie den Verlust des Anspruches durch Zeitablauf geltend machen wollte (Beurteilung der Frist des § 1487 ABGB zu Unrecht als Präklusivfrist), ist dieses Vorbringen als Einwand der Verjährung anzusehen. Entscheidungstexte 6 Ob 818/83 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §1451
Rechtssatz: Verjährung im öffentlichen Recht. ( VfGH 10.06.1977 Zl A 27/76 = ZfV 1977,561 ) Entscheidungstexte 2 Ob 550/82 Entscheidungstext OGH 22.11.1983 2 Ob 550/82 Vgl auch; Beisatz: Keine privatrechtliche Verjährung von Ansprüchen aus einer bescheidmäßig zuerkannten ASVG-Rente. (T1) = EvBl 1984/63 S 243 = SZ 56/170 = RZ 1984/52 S 152 ... mehr lesen...