Norm: ABGB §863 AABGB §1438 CbABGB §1444 A
Rechtssatz: Die Einwendung des Aufrechnungsverbots ist nicht verfristet, wenn sie zwar nicht sofort, aber - anders als in dem der Entscheidung 3 Ob 540/92 (ecolex 1992, 845) zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht erst nach allen Beweisaufnahmen und Vorliegen eines Sachverständigengutachtens erhoben wurde. Aus dem Umstand, daß die Einwendung des Aufrechnungsverbotes erst nach einigen Verhandlungen erhobe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444ASGG §46 Abs1
Rechtssatz: Die Beurteilung, wie weit die Bereinigungswirkung einer Generalklausel wirkt und ob eine Drucksituation für den Arbeitnehmer bei deren Abschluß vorlag, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Entscheidungstexte 8 ObA 340/98b Entscheidungstext OGH 12.08.1999 8 ObA 340/98b 9 ObA 137/00p Ent... mehr lesen...