Begründung: Der Oppositionskläger bezweifelt nicht, dass er mit der am 14. Februar 2005 fällig gewordenen dritten Zahlungsplanrate mehr als sechs Wochen in Verzug war (§ 156 Abs 4 letzter Satz KO) und auch innerhalb der von der beklagten Partei in ihrer Mahnung vom 25. April 2005 gesetzten Nachfrist von 14 Tagen die Rate nicht leistete, sondern erst etwa drei Wochen später, nämlich am 2. Juni 2005. Er meint allerdings, relatives Wiederaufleben (§ 156 Abs 5 Satz 1 KO) sei nicht einge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1. 10. 1993 Mieterin einer Wohnung der Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung, die ca 25.000 Wohnungseinheiten vermietet bzw überlässt und betreut. Das Bestandverhältnis ist aufrecht. Die Antragstellerin unterzeichnete bei ihrem Einzug in die Wohnung am 30. 9. 1993 eine Wohnungsinventarliste, nach der sie sich verpflichtete, für die Instandsetzung und Wartung aller in der Wohnung befindlichen Gegenstände,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Renate Maria D***** war Hauptmieterin der Wohnung Top 10 im Haus S***** in *****, das von der Beklagten errichtet wurde und in ihrem Eigentum steht. Der am 17. 6. 1981 abgeschlossene Hauptmietvertrag wurde unter Verwendung eines von der Beklagten stammenden Vertragsformblatts abgeschlossen. Die von der Beklagten formulierten Vertragsklauseln wurden im Einzelnen nicht ausgehandelt. In § 8.3 des Mietvertrags heißt es: „Der Mieter ist verpflichtet, für die Instan... mehr lesen...
Begründung: Der Klägerin war von der Erstnebenintervenientin - einer Landeshauptstadt - die Berechtigung eingeräumt worden, im Rahmen des U***** Jahrmarkts einen Vergnügungsbetrieb zu betreiben. Die Erstnebenintervenientin war für die dazu „notwendige Stromversorgung zuständig". Sie beauftragte „damit" die Zweitnebenintervenientin, die ein Elektrounternehmen betreibt. Für die Absicherung der Zuleitungen zu den „Jahrmarktbetreibern" war der Einbau von Leistungsschaltern mit angebau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei seit 1. 12. 1994 als Lohnverrechnerin beschäftigt. Sie erfuhr am 22. 12. 2004 von ihrer Schwangerschaft, die sie dem Geschäftsführer der beklagten Partei am 3. 1. 2005 bekannt gab. Der Sohn der Klägerin wurde am 19. 6. 2005 geboren. Zwischen dem 18. 7. und dem 25. 7. 2005 fand ein Gespräch der Klägerin mit dem Geschäftsführer der beklagten Partei statt. Die Klägerin teilte dem Geschäftsführer über seine Frage mit, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Kreditkartengeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit tritt sie laufend mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit ihnen Verträge. Das dabei verwendete Vertragsformblatt und die dabei verwendeten, als „Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der V*****-Ka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Klägerin und die Beklagte (F***** AG) schlossen am 21. 12. 1999 einen Bodenabfertigungsvertrag (SGHA), der auf einem von der International Air Transport Association (IATA), einer Vereinigung und Interessensvertretung der Internationalen Luftlinien, 1998 ausgearbeiteten, standardisierten Bodenabfertigungsvertrag basiert. Gegenstand der Vereinbarung, die vom 1. 1. 1999 bis 31. 12. 2003 galt, waren die Bodendienste der Beklagten. Die hie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens sind Provisions- und Honoraransprüche des beklagten Rechtsanwalts, zu deren Abdeckung er 162.213,76 EUR aus einem der Klägerin zu seinen Handen zugekommenen Verkaufserlös einbehalten hat. Der Beklagte ist nicht nur als Rechtsanwalt tätig, sondern führt seit Jahren mittels eigener Immobiliengesellschaften „Immobilienprojekte“ durch. Die Klägerin und ihr Ehemann betrieben vorerst gemeinsam eine Gärtnerei, seit 1997 führte die Klägerin den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verkaufte dem ihm seit langem gut bekannten Kläger am 2. 4. 2007 um 9.000 EUR einen PKW. Mit seiner Klage begehrte der Kläger die Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Er brachte vor, den Vertrag wegen List, Irrtums und Verkürzung über die Hälfte anzufechten. Der PKW sei tatsächlich weniger als 4.500 EUR wert gewesen. Der Beklagte habe ihm wesentliche, die Betriebs- und Verkehrssicherheit ausschließende Mängel im Zus... mehr lesen...
Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen wurde der Kläger am 10. 7. 2003 bei einem Verkehrsunfall in Deutschland als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten, von dessen Vater gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs verletzt. Weitere Fahrzeuge waren an dem Unfall nicht beteiligt. Der Kläger erlitt ua eine geschlossene Oberarm-Schaftfraktur rechts mit Dislokation und eine Schlüsselbeintrümmerfraktur links. Er befand sich v... mehr lesen...
Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen wurde der Kläger am 10. 7. 2003 bei einem Verkehrsunfall in Deutschland als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten, von dessen Vater gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs verletzt. Weitere Fahrzeuge waren an dem Unfall nicht beteiligt. Der Kläger erlitt ua eine geschlossene Oberarm-Schaftfraktur rechts mit Dislokation und eine Schlüsselbeintrümmerfraktur links. Er befand sich vom 11. ... mehr lesen...