Norm: ABGB §140 AaABGB §1444 DdABGB §1451
Rechtssatz: Das im Persönlichkeitsrecht wurzelnde Recht des Kindes auf Unterhaltsgewährung ist unverzichtbar und unverjährbar. Entscheidungstexte 1 Ob 317/97t Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 317/97t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110428 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444 AMRG §45
Rechtssatz: Ein Verzicht des Vermieters auf die Einhebung von Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen ist zulässig und rechtswirksam. Auch die Vereinbarung, den Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag auf ein bestimmtes Ausmaß zu beschränken, ist zulässig und rechtswirksam. Entscheidungstexte 5 Ob 116/98i Entscheidungstext OGH 12.05.1998 5 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444 DbnöKAG §45nöKAGNov 1995 ArtII
Rechtssatz: Eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen einem Arzt und dem Rechtsträger des betroffenen Krankenhauses, wonach der Rechtsträger berechtigt ist, einen "Hausrücklaß" vom ärztlichen Honorar einzubehalten, ist wegen des darin gelegenen Verzichtes auf unabdingbare Entgeltansprüche während des aufrechten Arbeitsverhältnisses nicht wirksam. Art II der nöKAG - Novelle 1995 ist auf derart un... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AdABGB §1444 Dd
Rechtssatz: Voraussetzung für einen Unterhaltsverzicht eines volljährigen Kindes ist die Überschaubarkeit des Zeitraumes für den verzichtet wird (gleich wie 1 Ob 561, 562/87 = EFSlg 53.262). Entscheidungstexte 7 Ob 209/97d Entscheidungstext OGH 28.08.1997 7 Ob 209/97d European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...