Begründung: KR Fritz U***** gründete als damals einziger Gesellschafter mit Errichtungserklärung vom 27. 8. 2008 die klagende Partei, eine Holding, mit einem Stammkapital von 35.000 EUR. Ab dem 31. 12. 2008 hielt er nur noch einen Geschäftsanteil von rund 37,7 %, während rund 62,3 % auf die neue Gesellschafterin J***** GmbH entfielen. Mag. Andreas G***** wurde zum alleinigen Geschäftsführer der klagenden Partei bestellt. Die beklagte Partei hatte Mag. Andreas G***** ua zu Konto Nr *... mehr lesen...
Begründung: Über qualifizierte Mahnung der Klägerin an den Erstbeklagten, seine Bürgschaftsschuld in Höhe einer 20%igen Ausgleichsquote binnen 14 Tagen zu bezahlen, überwies der Zweitbeklagte, der Bruder des Erstbeklagten, fristgerecht den geforderten Betrag von 6.962,53 EUR an die Klägerin. Er fügte dem den Vorbehalt bei, dass die Höhe des Betrags richtig sei und in einem damals laufenden Verfahren [6 Cg 30/97v des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien] eine vom Erstbeklagten ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind seit 1966 Hauptmieter eines Geschäftslokals, das sie 1975 zum Betrieb eines Heurigenproviantgeschäfts an die Beklagte untervermieteten. Der Untermietzins war jeweils am Ersten jedes Monats im Voraus zu bezahlen. Bereits 1972 hatte die Beklagte das im Bestandobjekt betriebene Unternehmen (Heurigenproviantgeschäft) gekauft. Sie verpachtete ihrerseits das Unternehmen. Im September 2002 stellte die damalige Pächterin der Beklagten ihre Geschäftstätigkeit ei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft mit der Grundstücksadresse ***** W*****. Die Beklagte ist Mieterin der Wohnung Top Nr. 5 in dem auf der Liegenschaft errichteten Gebäude. Mit Schreiben vom 1. 9. 2004 schrieb der Kläger der Beklagten eine Mietzinserhöhung (statt bisher 1,32 EUR pro m2 1,39 EUR pro m2) vor. Die Beklagte bezahlte den Erhöhungsbetrag für die Monate November 2004 bis Februar 2005 in Höhe von 62,64 EUR ebenso wie die Vorschreibungserhöhung für März... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens 54 Cg 72/00f des Erstgerichts (in der Folge immer: Vorverfahren) war zuletzt ein Begehren der hier Beklagten als Klägerin (in der Folge immer als Beklagte bezeichnet) gegenüber der hier klagenden Partei als Beklagte (in der Folge immer als Klägerin bezeichnet) auf Zahlung von 117.509,59 EUR. Die Beklagte stützte dieses Klagebegehren zusammengefasst darauf, dass sie der Klägerin zum Ankauf von Liegenschaftsanteilen, mit welchen untrenn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte stellte der Klägerin am 21. März 2000 eine Bankgarantie folgenden Inhalts aus: Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie von der Firma C***** Inh. G. K. K*****, 2540 Bad Vöslau, G*****, Aufträge zur Lieferung von Waren im Wert von S 1.700.000,-- erhalten haben. Zur Sicherstellung der Bezahlung der Ware, die 10 Tage ab Lieferdatum zu erfolgen hat, ist Ihnen vereinbarungsgemäß eine gleich hohe Bankgarantie beizubringen. Dies vorausgeschickt übernehm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen F... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen in umgekehrter Parteienrollenverteilung am 28. Jänner 2000 einen gerichtlichen Vergleich mit nachstehendem wesentlichen Inhalt: "1) Die beklagten Parteien [nun klagenden Parteien] verpflichten sich zur ungeteilten Hand, dem Kläger [nun Beklagten] zu Handen des Klagevertreters den Betrag von 550.000 S samt 10 % Zinsen p.a. ab 1. Juni 1999 sowie die Kosten von 155.000 S ... bis 1. Juli 2000 zu bezahlen. Weiters verpflichten sich die beklagten Parte... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben einen außergerichtlichen "Prämienvergleich" des Inhalts geschlossen, dass die beklagte und widerklagende Partei 100 % des zu 29 C 620/00a des Bezirksgerichtes Innsbruck geltend gemachten Klagebetrags von 298.041,19 S (das sind 21.659,50 EUR) samt 6,5 % Zinsen sowie die bis zum Vergleichsabschluss aufgelaufenen Prozesskosten anerkenne, diese Forderung jedoch bei Zahlung eines Betrags von 70 % der Hauptforderung und 70 % der Zinsen und Kosten (zum Sti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Gemeinschuldner (in der Folge: Gemeinschuldner) war ab 1993 für ein Unternehmen des Beklagten tätig. Er war außerdem persönlich haftender Gesellschafter einer im selben Gebäude untergebrachten OEG. Über das Vermögen dieser OEG wurde mit Beschluss vom 25. 3. 1997 der Konkurs eröffnet, der am 16. 2. 1999 mangels Kostendeckung gemäß § 166 KO aufgehoben wurde. Der Gemeinschuldner, dessen Verbindlichkeiten überwiegend aus seiner persönlichen Haftung f... mehr lesen...
Begründung: Ing. Rudolf H***** ist zu 191/1157-Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung Nr 1 samt PKW-Abstellplatz Nr 2 verbunden ist, Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Am 3. 10. 2000 schlossen er und die Antragstellerin, seine Gattin, einen Kaufvertrag über diesen Mit- und Wohnungseigentumsanteil, der auch die Einverleibung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes gemäß § 364c ABGB zu Gunsten des Veräußerers vorsieht. Die Form des Notariatsaktes wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen einer Baugesellschaft mbH (im Folgenden Gemeinschuldnerin) wurde über deren Antrag mit Beschluss vom 22. Oktober 1998 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die beklagte Gebietskrankenkasse betrieb seit Juni 1996 gegen die Gemeinschuldnerin Fahrnisexekutionen, wobei alle Forderungen noch jeweils vor Pfändung bezahlt wurden. Der beklagten Partei war daher weder ein Pfändungsprotokoll noch ein Versteigerungsedikt bekan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte hat ihre Revision mit dem an das Berufungsgericht gerichteten Antrag verbunden, den Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision dahin abzuändern, dass die Revision zugelassen werde. Ein derartiger Antrag ist jedoch in Räumungsstreitigkeiten nicht vorgesehen (§ 502 Abs 5, § 508 Abs 1 ZPO), vielmehr ist gemäß § 505 Abs 4, § 502 Abs 5 Z 2 ZPO eine außerordentliche Revision zu erheben. In diesem Sinn hat die... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte kaufte mit Kaufvertrag vom 31. Juli 1992 von der A***** GmbH eine Liegenschaft in Salzburg um 16 Mio S, um dort im Rahmen des Bauvorhabens "H*****" Eigentumswohnungen zu errichten. Zur Finanzierung des Kaufpreises gewährte die Klägerin der Beklagten mit Vertrag vom 27. Mai 1992 einen Kredit bis zum Höchstbetrag von 18 Mio S, aus dem der Kaufpreis von 16 Mio S an den Vertragserrichter und Treuhänder Dr. Dieter J***** mit dem Auftrag überwiesen wurde, die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Zahlung aus der Endabrechnung des am 2. 11. 1992 durch Arbeitnehmerkündigung unter Verzicht auf Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin aufgelösten Arbeitsverhältnisses des Klägers mit der beklagten Partei leistete diese auf ein von ihr ohne Zutun des Klägers eingerichtetes Sperrkonto, um sich wegen behaupteter Gegenforderungen (wegen diverser vom Kläger vergebener, notleidend gewordener Kredite) die Aufrechnungslage (für die Geltendmachung von Schade... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bank-Aktiengesellschaft gewährte dem Beklagten, einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen deutschen Staatsangehörigen, am 14. Juni 1991 einen in Monatsraten von 30.000 S abzustattenden Hypothekarkredit zur Anschaffung einer Liegenschaft, zu dessen Besicherung auf dieser Liegenschaft ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von 3,6 Mio S einverleibt wurde, sowie einer später in Konkurs geratenen Gesellschaft mbH (im folgenden nur Gesellschaft),... mehr lesen...
Norm: ABGB §1412
Rechtssatz: Die Schuld erlischt - trotz Vorbehalts der Rückforderung - durch die Zahlung. Entscheidungstexte 2 Ob 188/99g Entscheidungstext OGH 01.07.1999 2 Ob 188/99g 8 Ob 123/08h Entscheidungstext OGH 16.12.2008 8 Ob 123/08h Beisatz: Hier: Mietzinszahlung unter Vorbehalt. (T1) ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AaABGB §905 IIBABGB §1412PO §261PO §263
Rechtssatz: Wird ein Geldbetrag mittels Postanweisung übersendet, tritt Schuldbefreiung erst mit der Auszahlung ein. Hinterläßt der Zusteller entgegen den Bestimmungen der PostO beim Empfänger keine Benachrichtigung, sondern sendet er die überwiesenen Beträge mit den unrichtigen Angaben "Empfänger unbekannt" oder "nicht angenommen" als "unanbringlich" an die Prüfstelle der Generaldirektion de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist das außereheliche Kind der Zorka M***** und des Klägers, der seine Vaterschaft anerkannt hat. Die Beklagte, bei der sich das Kind befindet, ist obsorgeberechtigt. Der Kläger verpflichtete sich mit Vergleich des Bezirksgerichtes Salzburg vom 8.6.1993, 4 P 523/86, zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 2.000 ab 1.5.1993, zahlbar jeweils bis spätestens 10. des jeweiligen Monats im voraus zu Handen der Mutter Zorka M***** auf ein bestimm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in P***** ein Großkino mit zwölf Sälen. Die Beklagte ist eine 100 %ige Tochter der C*****-H***** GmbH. Sie betreibt den Filmverleih an Kinos. Eine weitere 100 %ige Tochter der C*****-H***** GmbH ist die C*****L*****gesellschaft mbH, die an verschiedenen österreichischen Kinos Beteiligungen zwischen 50,6 und 100 % hält. Diese Kinos bedienen rund 50 % des österreichischen Kinopublikums. Diese Gesellschaft hält ua Beteiligungen an den L*****er St... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IABGB §914 IIIfABGB §1380 HABGB §1412ZPO §204 E1AO §53 Abs4KO §156 Abs4KSchG §13VersVG §39a
Rechtssatz: Wird in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, daß mit der fristgerechten Zahlung eines Betrages von rund neunhundertfünfzigtausend Schilling die Schuld getilgt ist, bei Verzug aber weitere zweihunderttausend Schilling zu zahlen sind, ist auf Grund der gesetzlichen Wertungen des § 39a VersVG, § 53 Abs 4 AO und § 156 Abs 4 K... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 15.6.1995 einen Vertrag, wonach sich die Klägerin verpflichtete, für einen Werklohn von DM 272.700,-- Tauchtanks und Behälter für die Beklagte herzustellen. Art 9 des Vertrages trägt die Überschrift "Regelung der Streitigkeiten" und lautet: Die Parteien schlossen am 15.6.1995 einen Vertrag, wonach sich die Klägerin verpflichtete, für einen Werklohn von DM 272.700,-- Tauchtanks und Behälter für die Beklagte herzustellen. Artikel 9, des Vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 19.9.1994 zu 10 Cg 119/93t des Handelsgerichtes Wien einen gerichtlichen Vergleich, in dessen Punkt 1. sich die damals beklagte Partei (und nunmehrige Oppositionsklägerin) zur Zahlung von S 1,450.000 an die damals klagende Partei (und nunmehrige Oppositionsbeklagte) bis 20.10.1994 verpflichtete. Punkt 2. dieses Vergleiches lautet: "Bei nicht fristgerechter Bezahlung eines Betrages von S 944.342,75 verpflichtet sich die beklagte Part... mehr lesen...
Norm: ABGB §1412ABGB §1413KO §28 Z2
Rechtssatz: Die anfechtbare Zahlung kann nicht als Erfüllung der Verbindlichkeit angesehen werden, es handelt sich dabei um eine bloße Scheinzahlung. Der Empfänger einer solchen Zahlung ist zu deren Zurückweisung berechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 75/97d Entscheidungstext OGH 29.04.1997 1 Ob 75/97d 8 ObA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5.Oktober 1993 wurde über das Vermögen einer Beitragsschuldnerin des beklagten Sozialversicherungsträgers der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die (spätere) Gemeinschuldnerin war jedenfalls auch im Zeitraum vom Februar bis August 1992 zahlungsunfähig und überschuldet gewesen. Gestützt auf § 28 Z 2 KO begehrte der Kläger zunächst die Zahlung von S 1,239.695,22 sA, schränkte dieses Begehren aber auf S 549.083,30 sA ein. Ein Teilbe... mehr lesen...
Norm: EO §215ABGB §1358ABGB §1412
Rechtssatz: An die Stelle einer freiwilligen Zahlung tritt im Falle der zwangsweisen Hereinbringung die Zuweisung aus dem Erlös der im Zuge des Exekutionsverfahrens verwerteten Vermögenswerte des Verpflichteten. Wird eine Liegenschaft ganz oder teilweise versteigert, dann ist der Ertrag aus dem Exekutionsverfahren die "Verteilungsmasse", die sich aus den einzelnen in § 215 EO aufgezählten Positionen zusammenset... mehr lesen...
Norm: ABGB §1412ABGB §1431 AKO §31 Abs1 Z1 Fall2
Rechtssatz: Gemäß objektiver Betrachtungsweise ist zu entscheiden, wessen Schuld durch eine Zahlung abgegolten wurde. Die Beachtung des Empfängerhorizontes dient aber nur dem Schutz des Gläubigers etwa gegen Bereicherungsansprüche des Schuldners, dem die Zahlung objektiv zuzurechnen war. Ob durch diese Befriedigung des Gläubigers aber der Anfechtungstatbestand nach § 31 Abs 1 Z 1 2.Fall KO herges... mehr lesen...