Begründung: 1. Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor. Rechtliche Beurteilung 1.1. Ob jemand im eigenen oder im fremden Namen handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher im Allgemeinen keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung (RIS-Justiz RS0108494). Die Auffassung der Vorinstanzen, dass Kunden (allein) aus der Verwendung einer Marke zur Kennzeichnung eines Vertriebsgeschäf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts T***** vom 4. September 2003, *****, Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Schuldners D***** K*****, geboren am ***** (im Folgenden: „Schuldner“). Der Schuldner, ein Polizeibeamter, hat keine Eigenverwaltung. Er war bereits vor Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens im Rahmen einer Nebenbeschäftigung als Versicherungsagent tätig. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8. Apri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim ersten Arbeitgeber (im Folgenden: „Veräußerer“) vom 2. 5. 2005 bis 23. 5. 2006 beschäftigt. Mit 24. 5. 2006 ging sein Arbeitsverhältnis unstrittig im Rahmen eines Betriebsübergangs auf den Zweitarbeitgeber („Erwerber“) über. In weiterer Folge endete das Arbeitsverhältnis am 23. 6. 2006. Bereits am 15. 9. 2006 wurde über das Vermögen des Erwerbers das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Der Kläger meldete in diesem Insolvenzverfahren unter... mehr lesen...
Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 13. 6. 2006, *****, wurde über das Vermögen der F***** Fliesenverlegegesellschaft mbH der Konkurs eröffnet. Rechtsanwalt Dr. A***** S***** wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss des Konkursgerichts vom 20. 6. 2006 wurde die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin genehmigt. Dkfm. W***** war schon vorher klar gewesen, dass aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinschuldnerin und mangels Materials keine Betriebsfortführung... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist zu zwei Drittel, deren Tochter, die frühere Ehefrau des Klägers, zu einem Drittel Eigentümerin einer Liegenschaft. Der Kläger und die Tochter der Beklagten waren seit 18. Juni 1994 verheiratet. Mit Urteil des Bezirksgerichts Krems an der Donau vom 26. März 2007 wurde diese Ehe rechtskräftig aus dem gleichteiligen Verschulden beider Ehepartner geschieden. Der Kläger hatte die eheliche Wohnung auf der genannten Liegenschaft verlassen. Vor diesem Bezirksger... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der Klägerin und des mit der Zweitbeklagten verheirateten Erstbeklagten waren Eigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus, die sie der Klägerin und einem weiteren Sohn verkauften. Die Beklagten wurden mit rechtskräftigem Urteil schuldig erkannt, der Klägerin eine Wohnung im Haus, deren Wohnungseigentümerin die Klägerin nach Parifizierung des Hauses geworden war, geräumt von eigenen Fahrnissen zu übergeben. Die Klägerin begehrte 60.000 EUR sA an Benützungsentgel... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte GmbH war unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) der F*****. R***** Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 28. 7. 2003, ins Firmenbuch eingetragen am 29. 7. 2003, wurde der Betrieb der F*****. R***** Gesellschaft m.b.H. & Co. KG in die Beklagte übertragen und die F*****. R***** Gesellschaft m.b.H. & Co. KG gelöscht. Die Klägerin war bei der F*****. R***** Gesellschaft m.b.H. & Co. KG beschä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Beklagten (in der Folge immer: Übergeber) schuldet der klagenden Partei aufgrund eines Urteils des Landesgerichts Linz vom 4. November 1996 an Vertretungskosten für ein Strafverfahren 10.525,42 EUR samt 4 % Zinsen seit 22. September 1995 sowie Prozesskosten. Im Zuge ergebnisloser Betreibungsversuche entstanden der klagenden Partei ferner Exekutionskosten. Der Übergeber war Eigentümer einer Liegenschaft in D*****. Auf dieser Liegenschaft war zugun... mehr lesen...
Begründung: Der Liegenschaftseigentümer und Revisionsrekurswerber Franz S*****, (in Hinkunft: Übergeber) wurde in Stattgebung des ersten Eventualbegehrens mit rechtskräftigem Urteil gegenüber dem Antragsteller (als Kläger und Übernehmer) dazu verpflichtet, einen im Urteilsspruch ausformulierten Vertrag „beglaubigt zu unterfertigen". Nach diesem Vertragswortlaut übergibt der Übergeber in Erfüllung seiner im Erbschaftskaufvertrag vom 23. September 1988 übernommenen Verpflichtung ein... mehr lesen...