Norm: ABGB §1293ABGB §1298ABGB §1333
Rechtssatz: Beim verschuldeten Zahlungsverzug ist dem Gläubiger auch der die gesetzlichen Zinsen übersteigende Verzugsschaden zu ersetzen. Den beklagten Schuldner trifft sowohl nach Handelsrecht als auch nach bürgerlichem Recht die Beweislast über das fehlende Verschulden. In der Bestreitung der Forderung im Prozeß liegt jedenfalls dann ein Verschulden, wenn es nicht nur auf vertretbare Rechtsansichten sonde... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333IPRG §24
Rechtssatz: Die an sich nach dem Recht des Aufenthaltsorts des Unterhaltsberechtigten (in casu: nach türkischem Sachrecht) zu lösende Frage, in welcher der beiden Währungen der Unterhalt zuzusprechen ist, ist dann dahin zu beantworten, daß der Zuspruch jedenfalls in Inlandswährung zu erfolgen hat, wenn der Kursverfall der anderen Währung erheblich und kontinuierlich ist. Gerade dann versagt nämlich die Währungsbestimmun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1294ABGB §1324ABGB §1333
Rechtssatz: Der Verzugsschaden gemäß § 1333 ABGB ist - sei er nun rechtsgeschäftlichen oder rein deliktischen Ursprungs - schadenersatzrechtlich als Mindestpauschale zu qualifizieren, dessen Leistung der Geschädigte - unabhängig vom Nachweis eines konkreten Schadens in dieser Höhe - jedenfalls verlangen kann. Der Geschädigte kann jedoch den - durch § 1333 ABGB nicht begrenzten - Verzugsschaden als ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333ASGG §49a
Rechtssatz: Auch aus dem Bruttobetrag können Zinsen begehrt werden, die sich dann auf den sich jeweils ergebenden Nettobetrag beziehen. Entscheidungstexte 8 ObA 217/97p Entscheidungstext OGH 11.12.1997 8 ObA 217/97p 9 ObA 5/07m Entscheidungstext OGH 01.02.2007 9 ObA 5/07m Auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §921ABGB §1090 IIfABGB §1118 A1ABGB §1333ABGB §1334
Rechtssatz: Beim Eintritt eines wichtigen Auflösungsgrundes, der nicht von einem bestimmten Verhalten des Schuldners abhängt, sondern durch ein sonstiges Ereignis (hier: Eröffnung des Ausgleichs) bewirkt wird, ist die Schadensberechnung mit diesem Stichtag vorzunehmen. Andernfalls würde der Gläubiger, könnte die Auflösungserklärung dem Schuldner längere Zeit hindurch nicht zugestell... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1295 Ia8ABGB §1333UStG §4
Rechtssatz: Soweit bei einer Schadenersatzforderung kein Leistungsaustausch und demnach ein echter, nicht der Umsatzsteuer unterliegender Schadenersatz vorliegt, ist keine Umsatzsteuer aus den Zinsen zu bezahlen (so schon 9 ObA 1038/95). Entscheidungstexte 9 Ob 2089/96p Entscheidungstext OGH 24.04.1996 9 Ob 2089/96p Veröff: SZ 69/... mehr lesen...