Entscheidungsgründe: Ende Juni 2002 oder Anfang Juli 2002 wurde die damals siebenjährige Klägerin von zwei zehnjährigen Nachbarskindern in einen Keller gelockt. Eines der Kinder versuchte, sein Glied in die Scheide der Klägerin zu stecken. Die Klägerin erzählte diesen Vorfall, bevor sie ihn ihrer Mutter mitteilte, dem Beklagten, dem damaligen Freund der Mutter, als sie mit ihm allein in der Wohnung war. Der Beklagte hat die Situation und seine Funktion als Erziehender ausgenützt un... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, sowie den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Robert Maggale als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Michaela H*****, vertreten durch Held, Berdnik, Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagte Partei Mete ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, der mittlerweile ein Sachwalter beigegeben wurde, ist bei der A***** GmbH, die sich dem Betrieb von Sozialprojekten widmet, als Reinigungskraft beschäftigt. Der Beklagte war ebenfalls bei dieser GmbH beschäftigt, zuletzt als Stellvertreter des Leiters für Transport und Verkauf. Er war gegenüber der Klägerin in Teilbereichen ihrer Arbeit weisungsbefugt. Der Beklagte sprach mit der Klägerin durchwegs in einem rauen und harten Umgangston. Etwa ab Her... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertreibt in S***** Textilien und beabsichtigte, auch in G***** eine Filiale zu eröffnen. Aufgrund eines Inserats im August 2005, in dem eine Stellvertreterin der Filialleitung gesucht wurde, meldete sich die Klägerin bei der Beklagten. Bei einem Vorstellungsgespräch mit dem Geschäftsführer der Beklagten, Ernst K*****, wurde ihr der Abschluss eines Arbeitsvertrags zugesichert. Anfang September 2005 fuhr der Geschäftsführer mit der Klägerin - noch vo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mehmet C*****, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, gegen die beklagte Partei Cavit K*****, vormals *****, vertreten durch Mag. German Bertsch, Rechtsanwalt in Feldkirch, ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wurde wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs des damals minderjährigen Klägers rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt. Im Strafverfahren wurden dem Kläger als Privatbeteiligtem EUR 1.000,- an Schmerzengeld zugesprochen. Mit der gegenständlichen Klage begehrte der Kläger vom Beklagten einen globalen Schmerzengeldbetrag von EUR 11.000,- und die Feststellung der Haftung des Beklagten für alle zukünftigen Schäden aus den sexuellen Übergriffen. Das Erstgeric... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Gerhard W***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 vierter Fall StGB (A 1.), der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (A 2.; B 2.), des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15 Abs 1, 201 Abs 1 StGB (B 1.) und des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (B 3.) schuldig erkannt. Danach hat er Mit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Ausmessung eines Schadenersatzanspruches für die durch eine sexuelle Belästigung verursachten immateriellen Schäden nach § 2 Abs 7 des Gleichbehandlungsgesetzes - nunmehr § 12 Abs 11 GlBG im Wege einer Globalbemessung für die durch die Belästigung geschaffene Gesamtsituation nach den sonst im Schadenersatzrecht angewandten Grundsätzen (vgl dazu RIS-Justiz RS0108277; SZ 72/7) eine von... mehr lesen...
Gründe: Karl P***** wurde (richtig:) einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I), des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB (II), (richtig:) einer unbestimmten Anzahl von Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (zu ergänzen:) Z 2 StGB (III) und mehrerer Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 (zu ergä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Schenk und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Andrea G*****, vertreten durch Dr. Charlotte Böhm, Rechtsanwältin in Wien, wider die beklagte Partei Ferdinand F*****, vertreten durch Hofbauer &... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat zum Schadensersatzanspruch nach dem Gleichbehandlungsgesetz wegen sexueller Belästigung und zu den für die Ausmessung des Ersatzbetrages wesentlichen Kriterien in seiner Entscheidung 8 ObA 188/98z (= JBl 199, 538 = SZ 72/7) ausführlich Stellung genommen und in der Folge (8 ObA 132/00w = Arb 12.050 ua) dargelegt, dass es sich bei derartigen Entscheidungen um solche des Einzelfalls handelt, welche n... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Thailänderin, war vom 1. 10. 1997 bis 20. 2. 1998 bei einem Gebäudereinigungsunternehmen als Reinigungskraft beschäftigt. Der Beklagte war dort als Disponent unmittelbarer Vorgesetzter der Klägerin und für die Einteilung des Reinigungspersonals zuständig. Am 19. 1. 1998 teilte der Beklagte der Klägerin mit, dass sie statt bisher in der Frühschicht von 6 bis 13 Uhr nun in der sogenannten Spätschicht von 16 bis 21 Uhr zu arbeiten habe. Die Klägerin... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 5.4.1995 wurde der Beklagte unter anderem wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB, des Verbrechens de rteils vollendeten, teils versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach den §§ 209, 15 StGB und des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 212 Abs 1, 15 StGB verurteilt, wei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 B2ABGB §1328 B
Rechtssatz: Die durch den sexuellen Mißbrauch verursachten ideellen Schäden längere depressive Reaktion und psychosexuelle Entwicklungsstörung können entweder unmittelbar auf der Schädigungshandlung beruhen, wie etwa Angst oder Demütigung während des geschlechtlichen Mißbrauches, oder wie im vorliegenden Fall auf der geistigen Verarbeitung der Verletzungssituation. Seelische Beeinträchtigungen können also auch er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 5. 4. 1995 wurde der Beklagte unter anderem wegen des Verbrechens der teils versuchten, teils vollendeten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach den §§ 209, 15 StGB verurteilt, weil er in Ried im Innkreis und in Neuhofen in der Zeit von 1989 bis 1990 in wiederholten Angriffen mit seinem Stiefsohn, dem am 14. 11. 1974 geborenen Kläger, gleichgeschlechtliche Unzucht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1328GleichbehandlungsG §2 Abs1bGleichbehandlungsG §2a Abs7
Rechtssatz: Der durch sexuelle Belästigung verursachte immaterielle Schaden ist im Wege einer Globalbemessung für die durch die (fortgesetzte) Belästigung geschaffene Situation in ihrer Gesamtheit - und nicht für jede einzelne Belästigungshandlung gesondert - nach den auch sonst im Schadenersatzrecht angewandten Grundsätzen auszumessen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 10. 4. 1995 bis 8. 11. 1995 als Hilfsarbeiterin mit einem Bruttomonatsgehalt von S 13.960,-- beim Beklagten beschäftigt. Am 25. 10. 1995 teilte ihr der Beklagte nach Arbeitsschluß mit, daß er mit ihr noch etwas zu besprechen habe. Als die Parteien einander an einem Arbeitstisch gegenüberstanden, teilte der Beklagte der Klägerin mit, daß er sich in sie "verschaut" habe, trat an ihre Seite und begann die Klägerin an den Schultern, im Gesic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 10. 4. 1995 bis 8. 11. 1995 als Hilfsarbeiterin mit einem Bruttomonatsgehalt von S 13.960,-- beim Beklagten beschäftigt. Am 25. 10. 1995 teilte ihr der Beklagte nach Arbeitsschluß mit, daß er mit ihr noch etwas zu besprechen habe. Als die Parteien einander an einem Arbeitstisch gegenüberstanden, teilte der Beklagte der Klägerin mit, daß er sich in sie "verschaut" habe, trat an ihre Seite und begann die Klägerin an den Schultern, im Gesic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die durch Art I Z 2 des BGBl 1996/759 geänderte Fassung des § 1328 ABGB trat nach den Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art IV § 2) mit 1. Jänner 1997 in Kraft und ist auf Tathandlungen anzuwenden, die nach dem 31.Dezember 1996 gesetzt worden sind. Die dem Beklagten zur Last gelegten Tathandlungen lagen vor diesem Zeitpunkt. § 1328 ABGB in seiner alten Fassung war seinem klaren Wortlaut nach jedoch eine Schutznorm zugu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es trifft zwar zu, daß das Erstgericht trotz der strafgerichtlichen Verurteilung des Zweitbeklagten dessen Verschulden am Zustandekommen des Unfalles verneint und bei der Schadensteilung lediglich die von der überbreiten Sämaschine ausgehende außergewöhnliche Betriebsgefahr berücksichtigt hat. Das Berufungsgericht hat aber der strafgerichtlichen Verurteilung und der Verletzung des Rechtsfahrgebotes durch den Zweitbeklagt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 B1ABGB §1325 E1ABGB §1328GleichbehandlungsG §2anöGlBG §6GlBG §7GlBG §12 Abs11StPO §369
Rechtssatz: Ein sexueller Missbrauch, der physische oder schwere psychische Schäden verursachte, ist als Körperverletzung im Sinne des § 1325 ABGB anzunehmen, sodass in einem solchen Fall bereits vor der Novellierung des § 1328 ABGB durch das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie (GeSchG) Schmerzengeld gebührte. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Bianca N*****, vertreten durch deren Mutter Evelyne N*****, diese vertreten durch Dr.Adolf Lientscher und Dr.Peter Resch, Rechtsanwälte in St.Pölten, wider die beklagte Partei Günter V*****, vertreten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1328StPO §369 Abs1ZPO §273
Rechtssatz: Hinsichtlich der Höhe eines nach § 1328 ABGB zu bemessenden Ersatzanspruches ist zu beachten, daß auch das durch die strafbare Handlung ausgelöste psychische Leid (SSt 52/5) und damit die psychische Belastung eines unmündigen oder minderjährigen Mädchens durch die speziell im ländlichen Bereich drohende Rufschädigung, die die Heiratsaussichten zu vermindern pflegt, abzugelten ist. Bei der Ermit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1328ZPO §503 E4c21
Rechtssatz: Ob ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des § 1328 ABGB vorliegt, ist eine Rechtsfrage, ob diese Abhängigkeit einen Beweggrund für die Frau gebildet hat und ob sich der Täter der Beschränkung der Willensfreiheit der Frau bewußt war, eine Tatfrage. Entscheidungstexte 8 Ob 615/92 Entscheidungstext OGH 15.10.1992 8 Ob 615/92 Veröff: SZ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1328
Rechtssatz: Der Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses liegt vor, wenn der Täter die rechtliche oder tatsächliche Abhängigkeit, in welcher sich die Frau ihm gegenüber befindet, benutzt, um sie sich willfährig zu machen. Mißbrauch bedeutet nicht, daß der Frau für den Fall ihrer Weigerung auch Nachteile in Aussicht gestellt werden müßten; der Einsatz der überlegenen Stellung des Mannes kann sich schon im Herausstellen der Aut... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 16.12.1974 in Polen geboren. Sie zog mit ihrer Muter 1982 nach B*****, der Vater blieb in Polen. Die Ehe der Eltern wurde im Jahre 1989/90 geschieden. Die Klägerin ist intellektuell grenzbegabt, sie besuchte im Schuljahr 1989/90 die 8.Klasse der Sonderschule. Zwischen der Mutter der Klägerin und dem Beklagten, der sich seit 1971 in Vorarlberg aufhält, entwickelte sich 1982 eine Liebesbeziehung. Der Beklagte, der immer eine eigene Wohnung hat... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt in der am 13. August 1985 beim Erstgericht eingelangten Klage, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, den Betrag von S 7,800.000,-- s.A. zu bezahlen. Er brachte zur
Begründung: vor, die Beklagten hätten ihn im Jahre 1976 durch "betrügerische und listige Irreführung" zur Unterfertigung von zwei Pfandbestellungsurkunden über S 2,600.000,--- und S 5,200.000,--, über deren Bedeutung er sich nicht im klaren gewesen sei, bewogen. Er sei vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1328ABGB §1329StGB aF §201
Rechtssatz: Die neue Lehre vertritt einheitlich den Standpunkt, daß auch im Falle einer echten Notzucht der Ersatz immaterieller Schäden gebührt. Im Ergebnis ist es hiebei ohne Bedeutung, ob man von einer analogen oder direkten Anwendung des § 1328 ABGB ausgeht und von ihm den Ersatz immaterieller Schäden ableitet (Strasser in JBl 1965, 576) oder ob man die Berechtigung zur Forderung ideeller Schäden aus d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1328ABGB §1329
Rechtssatz: Bei Notzucht gebührt der Geschädigten auch ein Schmerzengeld für psychische Schäden, das nach den Verhältnissen der Vergewaltigten subjektiv zu bemessen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 566/85 Entscheidungstext OGH 09.05.1985 7 Ob 566/85 Veröff: JBl 1986,114 = SZ 58/80 European Case Law Identif... mehr lesen...