Norm: ABGB §1324ABGB §1333ABGB §1334
Rechtssatz: Nach bürgerlichem Recht kann ein über die Verzugszinsen hinausgehender Anspruch nur im Falle einer bösen Absicht oder auffallenden Sorglosigkeit des Schuldners geltend gemacht werden. Wenn also der Kläger für die gegen Hingabe eines Wechsels erfolgte Kreditierung der Reparaturkosten seines Wagens insgesamt 9 Prozent als Zinsen und Wechselspesen zahlen musste, kann er nicht mehr als 4 Prozent verl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324ABGB §1332
Rechtssatz: Der Verletzungserfolg oder Tötungserfolg ist im Rahmen des § 335 StG nur eine objektive Bedingung erhöhter Strafbarkeit und wirkt nicht schuldsteigernd. Aus der bloßen Verurteilung nach § 335 StG folgt an sich noch nichts für die Beurteilung des Grades des Verschuldens. Entscheidungstexte 2 Ob 104/57 Entscheidungstext OGH 10.04.1957 2 Ob 104... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 CABGB §1299ABGB §1324ABGB §1331
Rechtssatz: Zur groben Fahrlässigkeit eines Obermüllers durch unsachgemäßes Mischen von gutem mit minderwertigem Mehl. Entscheidungstexte 4 Ob 101/56 Entscheidungstext OGH 18.12.1956 4 Ob 101/56 Veröff: Arb 6563 = SozM IA/e,205 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 CABGB §1299 FABGB §1324
Rechtssatz: Leichtes Versehen verpflichtet den Dienstnehmer nicht zum Schadenersatz gegenüber dem Dienstgeber. Wenn jedoch der Dienstnehmer Zeit und Gelegenheit hatte, in Kenntnis der Folgen seines Handelns Maßnahmen zu überlegen und durch - zuführen, kann in der Unterlassung der notwendigen Maßnahmen kein leichtes Versehen mehr erblickt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1323 DABGB §1324
Rechtssatz: Zur Eindeckungspflicht des Beschädigten. Gewinnentgang nur bei grobem Verschulden. Entscheidungstexte 3 Ob 866/54 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 3 Ob 866/54 Veröff: EvBl 1956/23 S 48 2 Ob 191/07p Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 191/07p Auch; nur: Gewinnentgang nur bei ... mehr lesen...
Das Erstgericht gab der auf Bezahlung eines Schadenersatzbetrages von 6285 S gerichteten Klage statt und sprach aus, daß die vom Beklagten aus dem Rechtstitel des Bergelohnes geltend gemachte Gegenforderung von 2000 S nicht zu Recht bestehe. Unter Mitwirkung des Beklagten habe sich Norbert H. im Jahre 1945 einen in ordentlichem Zustand befindlichen Möbelwagen der Klägerin zugeeignet und daraus eine Behelfswohnung gemacht. Es habe sich um einträchtiges gemeinsames Zusammenwirken der be... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf3ABGB §1304ABGB §1324ASVG §333 Abs1
Rechtssatz: Wer die freiwillige Mitarbeit eines anderen unter gefährlichen Verhältnissen (ungeschickt aufgestellte Kreissäge ohne Schutzvorrichtung) duldet, handelt fahrlässig. Bei einer derartigen Zusammenarbeit (gemeinsamen Holzschneiden durch Nachbarn) besteht kein gegenseitiges Dienstverhältnis oder Abhängigkeitsverhältnis. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Dem Kläger wurde der Anspruch auf Entschädigung für die durch die Haft vom 10. Juli 1948 bis 21. Juli 1948 erlittenen Vermögensnachteile vom Strafgericht dem Gründe: nach zuerkannt. Der Kläger hat nun einen Betrag von 15.000 S in Anspruch genommen, weil er infolge der Verhaftung eine besonders günstige Stellung in der Tschechoslowakei verloren habe. Die Untergerichte haben die Klage abgewiesen, das Erstgericht, weil nach dem Gesetz RGBl. 318/1918 nur der unmittelbar durch die Haft ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 EABGB §1324ABGB §1329
Rechtssatz: Wer infolge einer Denunziation in ein KZ gebracht wurde, kann von dem Denunzianten weder ein Schmerzengeld im Hinblick auf die erlittene Freiheitsbeschränkung noch aus dem Titel des Verdienstentganges einen Ersatz für Naturalverpflegung, die ihm gegen seinen Dienstgeber zugestanden wäre, begehren. Unter voller Genugtuung im Sinne der §§ 1323, 1324, 1329 ABGB ist nicht der Ersatz eines immaterie... mehr lesen...
Der beim Beklagten als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter beschäftigte Alfred B. verunglückte am 22. August 1948 tödlich, als er den Milchtransport von der dem Beklagten gehörigen J.alpe in das Tal besorgte, nach dem Vorbringen der Klage dadurch, daß die Pferde scheuten, ihn zu Boden rissen und zu Boden schleiften. Kläger behauptet, daß dieser Unfall auf eine grobe Fahrlässigkeit des Beklagten zurückzuführen sei, weil der Beklagte den B. trotz seiner Jugend - er war im Zeitpunkte des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324
Rechtssatz: Schadenersatzberechnung bei grobem Verschulden nach dem Zeitpunkt der Urteilsfällung. Entscheidungstexte 1 Ob 71/24 Entscheidungstext OGH 12.02.1924 1 Ob 71/24 Veröff: SZ 6/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0030399 Dokumentnummer JJR_19240212_O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324
Rechtssatz: Bei leichtem Verschulden ist die Schadenshaftung durch den Wert der abhanden gekommenen Gegenstände im Zeitpunkte des Abhandenkommens begrenzt. Entscheidungstexte 2 Ob 841/23 Entscheidungstext OGH 18.12.1923 2 Ob 841/23 Veröff: SZ 5/313 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS00... mehr lesen...