Norm: ABGB §1036ABGB §1037ABGB §1323 F
Rechtssatz: Anteiliger Ersatz von Reservehaltungskosten hat auch dann zu erfolgen, wenn kein zusätzliches Fahrzeug zur Vorsorge bei fremdverschuldeten Unfällen angeschafft wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 10/95 Entscheidungstext OGH 23.02.1995 2 Ob 10/95 2 Ob 166/16z Entscheidungstext OGH 16.05.201... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 AUStG §1
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche, die ihren Rechtsgrund in der Nichterfüllung eines umsatzsteuerpflichtigen Geschäftes haben, unterliegen auch der Umsatzsteuer. Entscheidungstexte 8 Ob 501/95 Entscheidungstext OGH 26.01.1995 8 Ob 501/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS00... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1323 C1ABGB §1323 C2
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für einen über die Differenz des gemeinen Wertes des Personenkraftwagens, vor und nach der Beschädigung hinausgehenden Anspruch auf Ersatz von hiedurch nicht gedeckten fiktiven Reparaturkosten und merkantilem Minderwert sind vom Geschädigten zu behaupten und zu beweisen. Ihn trifft daher die Beweislast dafür, dass die Reparatur durchgeführt wird. En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1323 DABGB §1331
Rechtssatz: Ein Vermögensschaden infolge schuldhaft rechtswidriger Verzögerung der Erfüllung einer Verpflichtung ist positiver Schaden. Entscheidungstexte 1 Ob 538/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 1 Ob 538/93 Veröff: ÖBA 1994,236 1 Ob 20/94 Entscheidungstext OGH 17.10.1995 1 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaften in Wien 3., B*****gasse 42 und B*****gasse 44, grenzen aneinander. Eigentümer der Liegenschaft B*****gasse 44 ist die erstbeklagte Genossenschaft, Eigentümerin der Liegenschaft B*****gasse 42 war die klagende Partei. Die zweitbeklagte Bau-Gesellschaft mbH errichtete im Auftrag und nach Plänen der erstbeklagten Partei als Generalunternehmer auf deren Liegenschaft eine Wohnhausanlage. Vor dem Beginn der Bauarbeiten im Sommer 1985 wurde der Zustand de... mehr lesen...