RS OGH 2025/9/11 2Ob5/94; 1Ob620/94; 2Ob11/96; 1Ob103/08s; 2Ob116/08k; 1Ob109/09z; 2Ob135/10g; 3Ob19

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Veröffentlicht am 03.03.1994
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Rechtssatz

Die Voraussetzungen für einen über die Differenz des gemeinen Wertes des Personenkraftwagens, vor und nach der Beschädigung hinausgehenden Anspruch auf Ersatz von hiedurch nicht gedeckten fiktiven Reparaturkosten und merkantilem Minderwert sind vom Geschädigten zu behaupten und zu beweisen. Ihn trifft daher die Beweislast dafür, dass die Reparatur durchgeführt wird.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0030106

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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